Zusätzliche Vertretungsrechte für Unternehmensberatungen

Mit der vierten Geldwäscherichtlinie wurde die Gleichstellung von Bilanzbuchhaltern und Steuerberatern erreicht.

Eine neu beschlossene Geldwäscherrichtlinie definiert und erweitert die Vertretungsbefugnisse für Unternehmensberater. Damit sind diese zukünftig zur berufsmäßigen Parteienvertretung gegenüber Dritten (etwa Kunden und Lieferanten) sowie gegenüber Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt. Ebenso dürfen Unternehmensberatungen fortan schon bei der Unternehmensgründung, Unternehmensschließung und Betriebsübergabe beratend zur Seite stehen. Zusätzlich wird die Sanierungs- und Insolvenzberatung explizit hervorgehoben.

Die Novelle stärke die österreichische Wirtschaft und Kunden können weiter auf die Qualität und Qualifikation der Unternehmensberater vertrauen, sagt Alfred Harl, Obmann des Fachverbands Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich: „Das ist ein Riesen-Erfolg für unseren Berufsstand. Die 18.000 Mitglieder können ab sofort freier für die österreichische Wirtschaft arbeiten.“

Mit dem Beschluss sei es der Interessensvertretung gelungen, den Beruf der Unternehmensberatung ausschließlich in der Gewerbeordnung zu regeln und sich dem Wunsch der Aufnahme ins Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) zu widersetzen. Das sei deshalb wichtig, weil andernfalls jeder Steuerberater das Gewerbe der Unternehmensberatung vollinhaltlich hätte durchführen können.

Pauschalverurteilung verhindern

Der ursprüngliche Vorschlag zur Novelle zum WTBG und der vierten Geldwäscherichtlinie hätte große Auswirkungen auf die Verschwiegenheit von Steuerberatern und Bilanzbuchhaltern gehabt.

Mit dem neuen Beschluss sei es jedoch gelungen, im Sinne der Wirtschaft und der Unternehmen die Pauschalverurteilung zu verhindern, sagt Harl: „Nur bei taxativ aufgezählten und schwerwiegenden Straftaten muss nach dem novellierten Gesetz nun die Nennung erfolgen. Die Entschärfung ist wichtig, damit die Verschwiegenheit gewahrt werden kann“, gibt Alfred Harl zu bedenken und freut sich insbesondere über die Gleichstellung von Steuerberatern und Bilanzbuchhaltern in diesem Bereich.

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