Franz West: Stiftung muss Nachlass an Erben zurückgeben

Am 25. Juli 2012 starb der Künstler Franz West.
Am 25. Juli 2012 starb der Künstler Franz West.(c) APA/HANS KLAUS TECHT
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Im seit Jahren tobenden Rechsstreit gibt es ein erstinstanzliches Urteil.

Am 25. Juli 2012 starb der Künstler Franz West. Wenige Tage davor hatte er eine Privatstiftung gegründet und dieser seine 270 Kunstwerke übertragen – ein mehrere Millionen Euro werter Nachlass, der sonst an Wests Erben, seine mittlerweile verstorbene Ehefrau und seine beiden Kinder gegangen wäre. Die klagten die Stiftung und bekamen nun am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien recht: In erster Instanz wurde (nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Stiftung die Kunstwerke an die Erben retournieren muss.

Streitfragen gab es viele: War West in seinem Gesundheitszustand – er litt an einer durch Hepatitis bedingten Leberzirrhose – überhaupt geschäftsfähig? War eine Privatstiftung, die sich nach seinem Tod um sein Werk kümmert, in seinem Sinn? Er hätte das nie geplant, hieß es von seinen Erben; er hätte die Details sogar ein Jahr vor seinem Tod auszuarbeiten begonnen, sagte „Im Kinsky“-Geschäftsführer Ernst Ploil, der das Stiftungskonstrukt baute. Auch Interessenskonflikte der ursprünglichen Stiftungsvorstände wurden kritisiert: Weil sie zugleich eine Tochterfirma betrieben, die sich um Erträge aus der Werknutzung kümmerte, und davon finanziell profitierten, wurden sie 2016 nach einem Gerichtsbeschluss abberufen.

Grundlage für das jetzige Urteil ist aber, dass die von Franz West am Totenbett unterschriebene Widmungserklärung „nicht rechtsgültig zustande gekommen ist“, so Anwalt Christoph Kerres, der die Erben vertritt. Der Stiftung gehören die Kunstwerke daher nicht, sie habe es nach ihrer Gründung verabsäumt, „die gewidmeten Vermögenswerte rechtlich gültig anzunehmen“. (Red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.06.2017)

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