Erbstreit um Rechte an Steinbeck-Bücher

Thomas Steinbeck und sein Vater, der Autor John Steinbeck
Thomas Steinbeck und sein Vater, der Autor John Steinbeck(c) AP
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Der Sohn den Autors erstritt sich in erster Instanz die Rechte an den Büchern. Die zweite Instanz entschied dagegen: Demnach gehen die Rechte an Steinbecks zweite Frau und deren Erben.

Die Rechte an einigen Schlüsselwerken des Nobelpreisträgers John Steinbeck sind auch 40 Jahre nach dem Tod des Autors noch umstritten. Ein Berufungsgericht in New York sprach jetzt den Erben von Steinbecks zweiter Frau und dem Penguin Verlag die Veröffentlichungsrechte wieder zu, berichtete die Internetseite law.com am Donnerstag. Steinbecks Sohn Thomas und eine Enkeltochter büßten damit ihren Sieg aus der ersten Instanz ein. Zu den insgesamt zehn umstrittenen Büchern gehören auch die Werke "Früchte des Zorns" (1939), "Von Menschen und Mäusen" (1937) und "Tortilla Flat" (1935).

Steinbeck hatte die Buchrechte bei seinem Tod 1968 seiner zweiten Frau Elaine vermacht. Seine beiden Söhne aus der ersten Ehe erhielten jeweils 50.000 Dollar (heute 33.000 Euro). Als die Witwe starb, gab sie das Copyright an ihre Kinder aus einer früheren Beziehung weiter und schloss Steinbecks Söhne aus. Der noch lebende Sohn Thomas und die Tochter des gestorbenen Sohnes John fochten diese Regelung 2004 an.

In der Klage führte der Sohn "eine seit 30 Jahren andauernde geheime Verschwörung (an), die John Steinbecks Bluterben" um ihr Recht zu bringen versuche, wie die Zeitung "San Francisco Chronicle" am Freitagabend in seiner Onlineausgabe berichtete. Thomas Steinbeck und Blake Smyle, Tochter seines verstorbenen Bruders, bekamen zunächst Recht. Nach der Berufungsentscheidung muss das Urteil jetzt korrigiert werden.

(Ag)

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