Privatsender legen Beschwerde gegen ORF-Radios ein

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Kronehit kritisiert den zu hohen Unterhaltungsanteil an Ö3. Der VfGH setzt das Facebook-Verbot wieder außer Kraft.

Der gemeine Beobachter und Gebührenzahler hat den Überblick vermutlich längst verloren. Nur die betrauten Behörden und die Rechtsabteilung des ORF wissen aus dem Stand, wie viele rundfunkrechtliche Verfahren derzeit gegen den ORF laufen. Am Freitag kam ein neues dazu: Wie angekündigt brachte der Radiosender Kronehit eine Beschwerde gegen das Programm aller ORF-Radios bei der Medienbehörde Komm-Austria ein. Unterstützt wird er dabei vom Verband Österreichischer Privatsender (VÖP), der bereits 2011 eine ähnliche Beschwerde gegen das TV-Programm des ORF eingebracht hat. Die Behörde hat vor ziemlich genau einem Jahr tatsächlich festgestellt, dass das TV-Programm unausgewogen sei, aus zu viel Unterhaltung, zu wenig Kultur bestehe. „Im Radio sehen wir die Situation ähnlich“, sagt VÖP-Präsident Klaus Schweighofer.

Das gesamte Radioprogramm, aber vor allem das des reichweitenstarken Senders Ö3 entspreche nicht dem öffentlich-rechtlichen Auftrag, sagt Kronehit-Geschäftsführer Ernst Swoboda. „Der ORF bietet vor allem auf Ö3 nur das an, was man als Radiohörer auch ohne Gebühren auf Privatsendern hören kann. Das ist ein unhaltbarer Zustand, und wir möchten den Behörden mit unserer Beschwerde die Gelegenheit geben, das abzustellen.“

Widersprüchliches in Sachen Facebook

Einen Zickzackkurs erfährt der ORF hingegen in Sachen Facebook. Nachdem der Verfassungsgerichtshof im Juni entschieden hatte, das Social-Media-Verbot für den ORF sei verfassungswidrig, hatte der Bundeskommunikationssenat dem ORF diese Woche neuerlich die Präsenz auf sozialen Netzwerken verboten, weil das Betreiben ständiger Foren gegen den VfGH-Spruch verstoße. Der VfGH stellte nun am Freitag fest, der ORF dürfe bis zur endgültigen Entscheidung des Höchstgerichts die sozialen Netzwerke weiterhin nutzen. awa/APA

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.09.2013)

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