ORF gewinnt Runde eins im Radiostreit

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Die Privatradios, allen voran der Sender Kronehit, sind mit ihrer Beschwerde gegen den ORF-Hörfunk abgeblitzt. Doch die Privaten geben nicht auf und wollen, wenn nötig, bis nach Brüssel gehen und kämpfen.

Selten hören sich Verlierer so entspannt an wie Ernst Swoboda, der Geschäftsführer von Kronehit-Radio. Gerade hat er erfahren, dass die Beschwerde, die sein Sender mit dem Privatsenderverband VÖP gegen die ORF-Radios eingebracht hat, von der Medienbehörde KommAustria abgewiesen wurde. Doch er bleibt gelassen und kündigt Berufung an.

Worüber wird gestritten? Über das Programm der ORF-Radios, das nicht dem öffentlich-rechtlichen Kernauftrag entspreche. Vor allem Ö3 biete nur an, was Radiohörer auch ohne Gebühren auf Privatsendern hören können. Kurz gesagt: zu viel Musik und Unterhaltung, zu wenig gesprochene Information. Die Behörde kam nun aber nach der Analyse des Programms (von 1. Jänner 2012 bis 31. August 2013) zum Schluss, die ORF-Radios würden nicht gegen den Kernauftrag verstoßen. Zum einen, weil aus dem ORF-Gesetz nicht hervorgehe, „wie hoch der Wortanteil in den Hörfunkprogrammen des ORF zu sein hat“. Zweitens müsse der ORF den „öffentlich-rechtlichen Auftrag mit dem Gesamtprogramm“, also allen Sendern, erfüllen. Dies sei im untersuchten Zeitraum der Fall gewesen: Jeweils knapp 40 Prozent des Wortanteils entfielen demnach auf die Kategorien Information und Kultur, 17 Prozent auf die Unterhaltung und vier Prozent auf Sport. Erst wenn eine Kategorie einen Anteil von mehr als 50 Prozent hätte, würde ein unangemessenes Verhältnis vorliegen.

„Nicht ständig Anwälte bemühen“

ORF-Chef Alexander Wrabetz sieht durch die Entscheidung „die Rechtmäßigkeit der Programmierung des ORF“ bestätigt. Er hofft, „dass der Privatsenderverband nun zu einem normalen Umgang unter Marktteilnehmern zurückkehrt und nicht weiterhin ständig Anwälte und Behörden bemüht“. Diesen Gefallen wird ihm Kronehit-Boss Swoboda nicht machen. Der kündigt im Gespräch nicht nur die Berufung an, sondern bei einer etwaigen Niederlage auch gleich den Weg bis zur EU-Kommission in Brüssel.

Für die Privatradios geht es dabei um zwei Dinge: Anders als die Behörde sind sie der Meinung, jedes ORF-Radio müsse getrennt von den anderen betrachtet werden. Zweitens geht es um die Frage, ob das ORF-Gesetz einen öffentlich-rechtlichen Auftrag für die Radios definiert oder nicht. „Entweder das lässt sich aus dem Gesetz herauslesen“, so Swoboda, und die zweite Instanz erkenne das (seit der Verwaltungsreform nicht mehr der Bundeskommunikationssenat, sondern das Bundesverwaltungsgericht). Oder sie tut es nicht, dann werde man die EU-Kommission fragen, ob es rechtens ist, dass für ORF-Radios in Österreich kein öffentlich-rechtlicher Auftrag existiere. „Wenn das nicht am Gesetz abzulesen ist, muss man es eben ins Gesetz schreiben.“ (awa)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.02.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Medien

Medienbehörde weist Beschwerde gegen ORF-Radios ab

Der ORF-Hörfunk verstieß nicht gegen öffentlich-rechtlichen Kernauftrag. Privatsenderverband und Kronehit hatten eine Beschwerde eingereicht.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.