Gastkommentar: Die Sorgfaltspflicht der Finanzinstitute

Mit der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein weiterer Schritt gesetzt, die Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Dafür wurden Banken, Versicherungen und sonstigen Finanzinstituten verschärfte Sorgfaltspflichten auferlegt, die den Fluss von Geldern krimineller Herkunft bzw. von für terroristische Zwecke bestimmten Geldern unterbinden sollen. Dazu gehören unter anderem die Feststellung und Überprüfung der Identität von Kunden, der vertretungsbefugten Personen und des wirtschaftlichen Eigentümers.

Gläserner Kunde. Grundsätzlich ein sehr begrüßenswerter Schritt, zielt dieser doch darauf ab, dass Finanzinstitute nach dem sogenannten „Know Your Customer“-Prinzip eine möglichst umfassende Kenntnis über ihre Kunden und deren Aktivitäten bekommen. Ein Beispiel: Will ein Kredit- oder Finanzinstitut mit einer juristischen Person eine Geschäftsbeziehung eingehen, ist es verpflichtet, ausreichende Informationen über die Identität der juristischen Person, deren Vertreter, aber auch des wirtschaftlichen Eigentümers der juristischen Person einzuholen, diese selbstständig auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür entsprechende risikobasierte Maßnahmen zu ergreifen.

Können Identitätsnachweise nicht erbracht werden, dürfen keine Geschäftsbeziehungen aufgebaut werden oder Transaktionen stattfinden.

Wo es bei der Richtlinie hakt, ist allerdings die Umsetzung: Der organisatorische Aufwand ist, wie sich uns in den letzten Jahren gezeigt hat, kaum bewältigbar.

Kerngeschäft leidet. Abgesehen von der einmaligen Überprüfung bei Neukunden muss die gesamte Datenbank einmal jährlich auf ihre Aktualität geprüft werden. Die Mitarbeiter der Finanzinstitute sind also mehr mit Backoffice-Tätigkeiten beschäftigt, als das tatsächliche Kerngeschäft abzuwickeln.

Der Bedarf an Partnern in diesem Bereich nimmt deutlich zu. Eine von Banken zunehmend genutzte Methode ist die Beauftragung von Wirtschaftsauskunfteien, die Identitätsüberprüfungen schneller und umfassender vornehmen können.

Die Identifizierung der Kunden vor Begründung jeder Art von Geschäftsbeziehung gehört zu den zentralen Instrumenten zur Prävention von illegalen Aktivitäten. Auch wenn die Umsetzung der Richtlinie einen nicht unbeträchtlichen Aufwand für die Finanzinstitute mit sich bringt, so tragen diese Maßnahmen doch den Entwicklungen der letzten Jahre am internationalen Kapitalmarkt Rechnung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.03.2014)

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