Jubel-Postings können teuer zu stehen kommen

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Unterlassungsansprüche und selbst strafrechtliche Folgen sind in drastischen Fällen möglich.

Nachdem bekannt geworden ist, dass eine Wiener PR-Agentur getarnt Jubel-Postings für Unternehmen in Onlineforen untergebracht haben soll, wird über Konsequenzen diskutiert. Der PR-Ethik-Rat verurteilte „die Praxis, durch gekaufte, gefälschte und gesteuerte Postings“ Internet-User in die Irre zu führen, bereits „aufs Schärfste“. Auch rechtlich stellen sich viele Fragen.

Wenn ein Unternehmen sich in einem Posting als Konsument tarnt, so sei eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs möglich, erklärt Axel Anderl, Partner der Anwaltskanzlei Dorda Brugger Jordis und Experte für Social Media und Lauterkeitsrecht. Postings, die von der Agentur im Auftrag des Unternehmens abgesetzt werden, seien dabei dem Unternehmen zuzurechnen. Die Unterlassungsklage, die Konkurrenten erheben können, ist insofern unangenehm, als die Urteilsveröffentlichung einiges Geld kosten kann. Zudem sei die Urteilsveröffentlichung auch ein „PR-technischer GAU“, sagt Anderl im Gespräch mit der „Presse“. Allerdings verjährt der Unterlassungsanspruch schon sechs Monate nach der letzten einschlägigen Handlung. Im aktuellen Fall sollen viele Postings der Agentur schon einige Jahre zurückliegen.

Zusätzlich zur Unterlassungsklage kann Schadenersatz fällig werden. Nur ist schwer zu beweisen, dass ein Posting einen konkreten finanziellen Schaden verursacht hat. Jedoch kann das Gericht im Rahmen der freien Beweiswürdigung einen konkreten Schadenersatz nach freiem Ermessen festsetzen, sagt Anderl.

In drastischen Fällen wäre sogar eine Strafverfolgung möglich, erklärt der Experte. Etwa, wenn man in einem Posting als angeblicher Konsument getarnt schreibt, dass die andere Firma unethisch arbeite, die eigene Firma hingegen nach den aktuellsten Erkenntnissen agiere. Hier könnte Täuschung oder Betrug vorliegen.

Auch Zeitung kann sich wehren

Wehren könnte sich etwa auch eine Zeitung, wenn auf ihrer Online-Plattform ein Unternehmen Fake-Postings verbreitet. Auch diesfalls wäre ein Unterlassungsanspruch möglich, so Anderl. Denn das Forum habe die Funktion eines (ehrlichen und nicht manipulierten) Meinungsaustausches, und die Nutzer verpflichten sich vertraglich, diese Grundsätze einzuhalten.
Ins Rollen gebracht hat die Affäre ein Bericht des Magazins „Datum“. Laut diesem sollen etwa die Österreichischen Lotterien, die einstige Mobilkom Austria, der Pharmakonzern Bayer Austria, die ÖBB oder die Bank Austria unter den Kunden der umstrittenen Agentur gewesen sein. Betroffene Firmen distanzierten sich aber mittlerweile von der PR-Agentur.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.11.2014)

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