Enthauptungsvideo gepostet: Presserat rügt "Heute.at"

(c) Screenshot: DiePresse.com
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"Jihadisten-Drohvideo: Echt oder nicht? Was glaubt ihr?" schrieb die Gratiszeitung auf ihrer Facebook-Seite. Der Presserat sieht darin einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Ehrenkodex. Später entfernte "Heute.at" den Link.

Die Gratiszeitung "Heute" hat mit ihrer Berichterstattung über ein Video, das die Enthauptung des US-Journalisten James Foley durch Mitglieder der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zeigen soll, gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse verstoßen. Der Presserat beanstandete am Freitag die Verletzung des Persönlichkeitsschutzes des Ermordeten und seiner Angehörigen.

Konkret hatte die Tageszeitung auf ihrer Facebook-Seite das Posting "#Jihadisten-Drohvideo: Echt oder nicht? Was glaubt ihr?" veröffentlicht, dem ein Link zum Online-Artikel "IS-Video soll Enthauptung von US Journalisten zeigen" auf "Heute.at" beigefügt war.

In einer ursprünglichen Version war zudem ein Link zu dem vom IS auf YouTube veröffentlichten Enthauptungsvideo zu finden. Nachdem das Video-Portal dieses entfernt hatte, wurden der "Heute.at"-Artikel abgeändert und der Link zum Video entfernt.

"Möglichst viele Klicks generieren"

Dem Medium sei es nach Auffassung des Presserates mit dieser Form der Berichterstattung darum gegangen, "möglichst viele Klicks auf der eigenen Webseite zu generieren".

Es sei bei "einem derart ernsten Thema wie der Ermordung eines Menschen durch Terroristen" aber verfehlt, diese "auf eine fast spielerische Art und Weise" in die Berichterstattung einzubauen, womit sich der Presserat auf die an die Leser gerichteten Fragen ("Echt oder nicht?") bezieht. Das komme einer Aufforderung der User gleich, sich das Video anzusehen.

"Schwerwiegender Verstoß gegen Ehrenkodex"

Letztlich handle es sich dabei um einen Tabubruch, der als "schwerwiegender Verstoß gegen den Ehrenkodex" bewertet wird. Im vorliegenden Fall hat der Presserat aufgrund einer Lesermitteilung das Verfahren durchgeführt. Von der Möglichkeit, daran teilzunehmen, hat die Medieninhaberin von "heute.at" nicht Gebrauch gemacht. Bis dato hat sich "Heute" nicht der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserates unterworfen.

>> Langtext der Entscheidung auf www.presserat.at

(APA)

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