USA: Fluch-Verbot im Fernsehen verschärft

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Der Oberste Gerichtshof will den Schimpfwörten im Fernsehen den Garaus machen: Auch einzelne Wörter können mit Bußgeldern belegt werden, entschied das Gericht. Stein des Anstoßes: Ein F-Wort aus dem Munde von Cher.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat strengere Regeln gegen Fluchen im Fernsehen für rechtmäßig erklärt. Der Supreme Court in Washington entschied am Dienstag, dass auch ein einzelnes Schimpfwort bei einer Live-Sendung von der Funkaufsicht FCC mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Konkret ging es um einen Fall von 2002, als die Sängerin und Schauspielerin Cher für ihr Lebenswerk geehrt wurde und ihre Kritiker spontan mit einem F-Wort bedachte sowie um einen Fall von 2003, als Nicole Ritchie gleich zwei Schimpfwörter auf der Bühne verwendete. Zwar wurde keine Geldstrafe verhängt. Der Sender Fox klagte jedoch gegen die Regelung - und erlitt nun eine Niederlage.

Janet Jacksons Brust ist schuld

Die Richtlinien waren 2004 unter Präsident George W. Bush verschärft worden, nachdem Janet Jackson beim Superbowl ihre Brust entblößte. Zuvor hatte die FCC einzelne Verstöße gegen das "Fluch-Verbot" nicht geahndet, sondern erst gehandelt, wenn diese wiederholt vorkamen.

Die richterliche Abstimmung im Supreme Court ging knapp aus: Fünf Richter stimmten für die strengeren Regeln, vier dagegen. Eine endgültige Enscheidung steht aber noch aus: Fox beruft sich in einer weiteren Klage darauf, dass die Regel gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verstoße.

"Leiden Sie an Erektionsstörungen?"

Kritiker werfen der FCC vor, dass nicht einmal sie selbst die neue Regelung einhalte. So habe sie die Ausstrahlung des Kriegsfilmes "Saving Private Ryan" erlaubt, in dem ebenfalls Schimpfwörter vorkommen. Angesichts der Werbung im US-Fernsehen wirkt das "Fluch-Verbot" tatsächlich einigermaßen bizarr: So wird zwar nicht dezidiert geflucht, aber der Zuseher etwa gefragt: "Leiden Sie an Erektionsstörungen?" Zudem gelten die regeln nur für das terrestrische Fernsehen, nicht für Kabel- oder Satelliten-TV.

(Ag./Red.)

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