Eva Herman gewinnt Rechtsstreit gegen Springer-Verlag

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Die Moderatorin fühlte sich durch ein Falschzitat als Sympathisantin der NS-Familienpolitik verunglimpft. Der Springer-Verlag muss Herman nun 25.000 Euro Entschädigung zahlen.

TV-Moderatorin und Autorin Eva Herman hat im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln einen juristischen Sieg errungen. Der Verlag hatte ein (falsches) Zitat Hermans gedruckt, in dem Herman den Nationalsozialismus in Teilen gutheißt.

Die Moderatorin sieht sich durch dieses Falschzitat als Sympathisantin der NS-Familienpolitik verunglimpft und hatte auf Unterlassung und Entschädigung geklagt.

Der Springer-Verlag muss ihr nun eine Entschädigung von 25.000 Euro zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung die Äußerungen von Hermann bei einer Pressekonferenz 2007 in Berlin richtigstellen.

Klege gegen NDR

Herman hatte bei der Präsentation ihres Buches "Das Prinzip Arche Noah" im Herbst 2007 Empörung ausgelöst, weil eine Aussage von ihr als Lob der Familienwerte während der NS-Zeit interpretiert wurde. Der NDR hatte sie daraufhin entlassen. Mit einer Klage gegen ihren früheren Arbeitgeber war Herman im März vor Gericht abgeblitzt.

Herman hatte fast 20 Jahre für den NDR gearbeitet und neben ihrer Tätigkeit als Sprecherin der "Tagesschau" auch die Talk-Sendung "Herman und Tietjen" moderiert.

(Ag.)

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