"Guten Morgen Österreich" im ORF verstößt gegen Werbeverbot

ORF STARTETE FR�HST�CKSFERNSEHEN ´GUTEN MORGEN �STERREICH´
ORF STARTETE FR�HST�CKSFERNSEHEN ´GUTEN MORGEN �STERREICH´(c) APA/ORF (ROMAN ZACH-KIESLING)
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Das ORF-Frühstücksfernsehen sei eine durchgehende dreistündige Sendung, so die KommAustria. Werbung zwischen den Sendungsteilen sei nicht erlaubt

Der ORF hat mit verschiedenen Werbe- und Sponsoring-Hinweisen in seinem Frühstücksfernsehen "Guten Morgen Österreich" (GMÖ) gegen das ORF-Gesetz verstoßen. Zu diesem Schluss kam die Medienbehörde KommAustria. Die KommAustria beurteilt das ORF-Frühstücksfernsehen demnach als eine durchgehende dreistündige Sendung. Werbespots zwischen den Sendungsteilen wertet sie als Unterbrecherwerbung.

Der ORF konzipierte sein Frühstücks-TV-Format in mehrere, halbstündige Sendungen und brachte dazwischen Werbespots und Sponsoring-Hinweise.

Für ORF-Sendungen gilt jedoch grundsätzlich ein Unterbrecherwerbeverbot. Auch wenn für Sportübertragungen oder Sendungen über ähnlich strukturierte Ereignisse eine Ausnahmeregelung besteht und Unterbrecherwerbung in diesen Fällen zulässig ist, gilt diese Ausnahme nicht für die Magazinsendung "Guten Morgen Österreich", so die Medienbehörde in ihrem Bescheid.

Auch Verstoß bei Werbung für "ORF Nachlese" 

Neben der Nichtbeachtung des Unterbrecherwerbeverbots stellte die KommAustria weitere Verletzungen des ORF-Gesetzes fest. So qualifizierte die Medienbehörde die Darstellung der "ORF Nachlese" in der Moderation ebenfalls als Werbung und ortete einen Verstoß gegen die Regelung, wonach Werbung durch optische, akustische oder räumliche Mittel eindeutig von anderen Programmteilen zu trennen ist, sowie gegen das Inhaltswerbeverbot für Printmedien.

Der Bescheid der KommAustria ist nicht rechtskräftig. Der ORF hat gegen die Entscheidung der Medienbehörde Berufung eingelegt, hieß im Sender.

(APA)

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