Germanwings-Absturz: "Österreich" verurteilt

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GERMANY-FRANCE-ACCIDENT-AVIATION-ANNIVERSARY-SHOOL(c) APA/AFP(SASCHA SCHURMANN)
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"Krone" und "Österreich" zeigten ein Foto von Andreas G., den sie mit Andreas L. verwechselten. Das Gericht sprach ihm eine Entschädigung von 8000 Euro zu. Mit der "Krone" gab es einen Vergleich.

Es war eine folgenschwere Verwechslung für Andreas G.: Nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine am 24. März 2015 kursierte zunächst in sozialen Medien, dann in Zeitungen und TV-Nachrichten zahlreicher Länder ein Foto von ihm. Man hatte ihn mit Andreas L. verwechselt, der die Maschine als Ko-Pilot zum Absturz gebracht hatte. Bei dem Unglück starben 150 Menschen. In Österreich zeigten "Krone" und "Österreich" ein Foto von Andreas G. unverpixelt auf der Seite eins.

Während der fälschlich Beschuldigte mit der "Kronen Zeitung" einen Vergleich erwirken konnte, wurde gegen "Österreich" eine Klage eingebracht - mit Erfolg: Am Samstag musste die Zeitung auf ihrer Titelseite sowie ganzseitig im Inneren des Blattes das Urteil veröffentlichen. Das Landesgericht für Strafsachen Wien verurteilte die Mediengruppe Österreich demnach wegen übler Nachrede, Bloßstellung und der Verletzung der Unschuldsvermutung.

Der Verlag muss Andreas G. laut Urteilsveröffentlichung für die erlittene Kränkung eine Entschädigung zahlen. Das Wiener Oberlandesgericht sprach dem verwechselten Mann eine Entschädigung von 8000 Euro zu.

Eine Bitte um Stellungnahme bei der "Österreich"-Chefredaktion blieb bislang unbeantwortet.

(Red./APA)

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