Die Zivilkammer des Landgerichts Hamburg verhandelt über Erdogans Klage gegen Böhmermann. Dem Satiriker drohen bis zu sechs Monate Haft.
Die Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Satiriker Jan Böhmermann kommt am 2. November in Hamburg vor Gericht. Die Zivilkammer des Landgerichts werde sich in einer mündlichen Verhandlung mit dem Streit um das Gedicht "Schmähkritik" befassen. Eine Entscheidung sei an diesem Tag nicht zu erwarteten, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit.
Für die Urteilsverkündung werde es einen weiteren Termin geben. Erdogan will erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird.
Teile der "Schmähkritik" dürfen nicht wiederholt werden
Auf Antrag Erdogans hatte das Hamburger Landgericht bereits am 17. Mai eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator Böhmermann erlassen. Böhmermann darf den größeren Teil seines Gedichts, das er am 31. März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen hatte, damit nicht wiederholen. Bei dem Beschluss ging es um Passagen, die Erdogan dem Gericht zufolge angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse.
Im Fall einer Zuwiderhandlung droht Böhmermann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Auch in Mainz läuft ein Verfahren
Neben dem Presseverfahren in Hamburg läuft in Mainz noch ein Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Dies wurde möglich, nachdem die deutsche Bundesregierung eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen Regierung erteilt hatte.
(APA/dpa)