ORF wegen Unterbrecherwerbung bei "Chili" verurteilt

wegen Unterbrecherwerbung Chili verurteilt
wegen Unterbrecherwerbung Chili verurteilt(c) ORF (Thomas Ramstorfer)
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Sind Heinzls ORF-Produktionen "Backstage" und "Chili" getrennte Sendungen? Nein, urteilt der Bundeskommunikationssenat. Daher dürfte es dazwischen auch keinen Werbeblock geben. Der ORF beruft gegen das Urteil.

Der ORF hat mit dem Werbeblock zwischen "Backstage" und "Chili" gegen das Verbot von Unterbrecherwerbung verstoßen. Zu diesem Urteil kam der Bundeskommunikationssenat (BKS) in einem Urteil, das dem ORF am Montag zugestellt wurde. Die beiden Sendungen lassen sich inhaltlich nicht trennen, so der BKS. Der dazwischen geschaltete Werbeblock ist somit als Unterbrecherwerbung zu qualifizieren.

ORF-Kommunikationschef Pius Strobl kündigte eine Berufung an. Wird der Berufung nicht stattgegeben, muss der ORF 9000 Euro Verwaltungsstrafe und zusätzlich 900 Euro Verfahrenskosten zahlen. Am Konzept der beiden Sendungen halte man aber bis auf weiteres fest, so Strobl.

Der BKS bezieht sich in seinem Erkenntnis auf die Sendungen am 2., 3., und 4. Februar. Sowohl die Benennung von "Backstage - scharf und exklusiv" als auch das Logo der Sendung in Form einer Schote weise auf das darauffolgende Magazin "Chili" hin. Im Abspann sei außerdem Moderator Dominic Heinzl zu sehen, der in einem Splitscreen die Inhalte von "Chili" teasert, was das BKS als verbindendes Element sieht.

Keine "klare inhaltliche Trennung"

"Eine klare inhaltliche Trennung im Sinne einer auch für den durchschnittlichen Zuschauer erkennbaren allgemeinen thematischen oder journalistischen Abgrenzung" liege zwischen den beiden Sendungen nicht vor, schreibt der BKS in dem Erkenntnis.

Auch das journalistische Format beider Sendungsteile, die sich im Wesentlichen auf die Berichterstattung von Aufführungen und Veranstaltungen samt Interviews und Statements der Beteiligten oder Zuschauer erstrecken, sei nicht voneinander zu unterscheiden. "Insgesamt ist daher festzuhalten, dass "Backstage" und "Chili" sich auf inhaltlicher Ebene nicht voneinander abgrenzen lassen," heißt es im Bescheid. Das wichtigste Kriterium einer eigenständigen Sendung sei damit nicht erfüllt.

"Backstage" und "Chili" sind "eine Fernsehsendung"

Auf formaler Ebene würden zwar unterschiedliche Signations und Titel vorliegen, "es wird jedoch deutlich ein Bezug der beiden Sendungsteile in Wort und Bild hergestellt. Die an den drei Tagen untersuchten Sendungen "Backstage" und "Chili" seien daher "eine (einheitliche) Fernsehsendung" im Sinne des ORF-Gesetzes.

ORF-Kommunikationschef Strobl sagte, dass sich die Sendungen seit Februar unabhängig von dem BKS-Verfahren, von dem man nichts gewusst habe, deutlich geändert hätten. So sei etwa die Schote aus dem "Backstage"-Logo verschwunden. Auch "Chili"-Moderator Heinzl komme in der vorangehenden Sendung nicht mehr vor, stattdessen moderiere eine weibliche Stimme aus dem Off die Sendung.

Grundsätzlich habe man sich vor der Einführung der Formate die geltende Judikatur angeschaut. "Auf Basis der bis Jänner vorliegenden Entscheide des BKS war das immer gedeckt." Das neue Erkenntnis werde eingearbeitet. "Vieles von dem, was inkriminiert wurde, ist aber gar nicht mehr existent", betonte Strobl.

"Wir haben ORF1-Problem, kein 'Chili'-Problem"

Eine Verlegung des Programmplatzes sei nicht geplant. Zwar habe man in der Vorwoche gesehen, dass "Chili" im Spätabend auf ORF 1 funktioniere. Trotz der Beginnzeit von 23.39 Uhr sahen durchschnittlich 164.000 Menschen zu. An den schlechtesten Tagen erreichte man unter 60.000 Seher am regulären Sendeplatz.

Eine Verlegung von "Chili" auf einen späteren Sendeplatz sei aber wegen der unterschiedlichen Schlusszeiten der vorangegangenen Sendungen nicht ohne weiteres möglich, so Strobl. "Chili schwankt so wie ORF 1. Wir haben ein ORF1-Problem, kein Chili-Problem."

(APA)

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