Adrian Hollaender ohne Professorentitel

(c) (Fabry Clemens)
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Der ehemalige Kolumnist der "Kronen Zeitung" verpflichtet sich in einem Vergleich, auf seine angebliche akademische Würde zu verzichten. Anwalt Michael Rami hatte Hollaender geklagt.

Nach langen Ringen kam es am Dienstagnachmittag doch noch zu einem bedingte Prozessvergleich rund um Adrian Hollaenders "Professorentitel". Demnach wird er sich nicht mehr länger mit dem Professorentitel schmücken. Überdies verpflichtete sich Hollaender, ehemals Kolumnist der "Kronen Zeitung", zur Veröffentlichung der Einigung im Anwaltsblatt sowie den "Salzburger Nachrichten". Auch die Anwaltskosten muss  Hollaender übernehmen.

"Der Titel ist nicht von mir erfunden, sondern ist sachlich begründet", sagte  Hollaender zu seiner angeblichen Bestellung als a.o. Prof. an der Universität Klausenburg. "Aber ich sage, mein Herz hängt nicht daran." Er glaube, nichts Falsches gemacht zu haben, verstehe aber, wenn sich jemand darüber aufregt, so der sich konziliant gebende Hollaender.

Geklagt hatte der Anwalt und Medienrechtsexperte Michael Rami. "Aufgeregt" hatte sich Rami nicht nur wegen der "hemmungslosen Selbstrühmung", weil "wir alle unsere Titel redlich erworben haben", sondern auch wegen des unlauteren Wettbewerbs im Zusammenhang mit juristischer Fachliteratur wegen der Selbstbezeichnung als Professor, Universitätsprofessor und außerordentlicher Universitätsprofessor. So landete die ganze Geschichte am Wiener Handelsgericht, wo sich Richterin Monika Millet mit ihrer ganzen Kraft für einen Vergleich einsetzte - letztendlich erfolgreich.

Diese Einigung schien bis zuletzt eher an den finanziellen Möglichkeiten des Beklagten als an juristischen Fragen zu scheitern. Dass Hollaender Lehrbeauftragter in Klausenburg ist, bestritt Rami nicht, obwohl dies nicht zur Führung eines Professorentitels reiche, und auch bei den ebenfalls beanstandeten Bezeichnung "Leiter des Zentrums für Rechtsforschung" sowie "Vorsitzender des österreichischen Grundrechtskonvents" fand man Formulierungen, mit denen beide Seiten offensichtlich leben konnten.

Erst als man Hollaender dahingehend entgegenkam, dass man von der ursprünglichen Veröffentlichung des Vergleichs in einigen Fachpublikationen und Tageszeitungen bis auf das Anwaltsblatt sowie die "Salzburger Nachrichten" absah und auch die Anwaltskosten auf 7.000 Euro reduzierte und sogar Ratenzahlung anbot, ließ sich der nunmehrige Ex-Professor zu einem "resignierenden Ja" bewegen.

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