Die türkischstämmige Schauspielerin muss nicht mehr dulden, dass Ausschnitte aus früheren Pornofilmen ausgestrahlt werden, entschied ein Gericht. Von RTL will Kekilli 15.000 Euro Entschädigung.
Dem Sender RTL ist gerichtlich verboten worden, Szenen aus Pornofilmen mit der Schauspielerin Sibel Kekilli auszustrahlen, wie das deutsche Nachrichtenmagazin "Spiegel" berichtet. Die türkischstämmig 30-Jährige, die sich vor allem in Fatih Akins viel gelobtem Film "Gegen die Wand" Bekanntheit erspielte, wirkte zuletzt vor acht Jahren als Darstellerin in Porno-Produktionen mit.
Der Sender hatte im April in einem Beitrag über den Erfolg der Schauspielerin im Magazin "Exklusiv" eine Szene gezeigt, in der Kekilli Geschlechtsverkehr hat. Nach so vielen Jahren habe es die Aktrice nicht mehr zu dulden, dass diese Szenen im Fernsehen ausgestrahlt werden, lautet die Begründung des Gerichts. RTL wollte zu dem Fall keine Stellung nehmen, hat aber den Beschluss nicht als endgültige Regelung anerkannt. Darüber hinaus fordert die Schauspielerin, die 2010 den Deutschen Filmpreis für die Beste weibliche Hauptrolle bekommen hatte, von RTL 15.000 Euro Entschädigung wegen einer "besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung".
"Eindringliche Darstellung" in der "Bild"
Auch die Boulevard-Zeitung "Bild" druckte vor bereits sechs Jahren mehrmals Fotos von Sexszenen der Schauspielerin ab. Die Veröffentlichung eines der Bilder wurde dem Blatt vom Kammergericht Berlin untersagt - mit der Begründung, dass vor allem in Verbindung mit der Bildunterschrift "Eindringliche Darstellung" Kekilli in "höhnischer Weise herabgesetzt und verächtlich gemacht" werde.
(Red.)