Presserat neu: „Der nächste Schritt wäre ein Medienrat“

Selbstregulierung. Der österreichische Presserat hat nach einer neunjährigen Pause seine Arbeit wieder aufgenommen. Beschwerdeführer müssen den ordentlichen Rechtsweg ausschließen. Bisher sind drei Beschwerden eingelangt, erzählt der neue Geschäftsführer, Alexander Warzilek, der „Presse“.

Wien. Er schlief seit Jahren einen tiefen Dornröschenschlaf: das Selbstkontrollorgan der österreichischen Printmedien hatte sich 2001 wegen eines Konflikts mit der „Krone“ aufgelöst. Und trotz der vielen Bemühungen, den Presserat wiederauferstehen zu lassen, zogen mehr als neun Jahre ins Land, bis sich die verschiedenen Verlegerverbände und die Journalistengewerkschaft als Trägerverein des Presserates einigen konnten und dem Selbstkontrollorgan im Frühling neues Leben einhauchten.

Anfang November hat Alexander Warzilek als neuer Geschäftsführer des Presserates seine Tätigkeit aufgenommen, seit der Vorwoche ist auch die Homepage des Kontrollorgans online, bereits drei Beschwerden sind eingelangt. Aus Alt mach Neu – was heißt das für den Presserat? Das heißt vor allem: Er bekommt ein klar definiertes juristisches Profil. Er ist keine bloße Arbeitsgruppe mehr, sondern ein Schiedsgericht. Das bedeutet allerdings, dass die Beschwerdeführer mit der Anrufung des Rates automatisch den ordentlichen Rechtsweg ausschließen müssen. Ein Punkt, der vielfach, vor allem von Rechtsanwälten, kritisiert wird. Der Grazer Jurist Warzilek sieht starke Argumente für den Ausschluss des ordentlichen Gerichtsverfahrens: „Es könnte passieren, dass die Beschwerdeführer zuerst zu uns kommen und austesten, ob da etwas geht. Und wenn nichts geht, doch noch vor Gericht ziehen.“ Durch den Ausschluss des Gerichtsweg „bekommt unsere Entscheidung mehr Gewicht“, glaubt Warzilek.

Den Presserat anrufen können Personen, die sich von einem Medienbericht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen. Der „Betroffene“ muss innerhalb von sechs Monaten nach Erscheinen des Artikels schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) seine Beschwerde einbringen. Wer nicht persönlich betroffen ist, sich aber dennoch über einen Medienbericht beschweren will, kann das mit einer Mitteilung an den Presserat tun. Der Senat entscheidet dann, ob aufgrund der Mitteilung ein amtswegiges Verfahren einzuleiten ist.

Zwei Senate werden abwechselnd über die eingelangten Beschwerden entscheiden. Jeder Senat besteht aus sechs journalistischen Mitgliedern (und vier Ersatzmitgliedern) und je einem juristischen Vorsitzenden (der frühere EuGH-Richter Peter Jann und Rechtsanwältin Andrea Komar). Auch die Zusammensetzung der Senate stößt unter Rechtsexperten auf Kritik, weil somit Journalisten über die Arbeit von Journalisten urteilen würden. Warzilek glaubt aber, dass genau das eine Stärke des Presserates ist, weil sich Kollegen vielleicht eher etwas von Kollegen sagen lassen.

Kritikpunkt: Freiwilligkeit

Der größte Kritikpunkt an dem neuen Selbstkontrollorgan der Presse betrifft aber die Freiwilligkeit: Ein Verfahren kommt nur zustande, wenn sich das Medium, dem eine Verfehlung vorgeworfen wird, dem Presserat unterwirft. Und nur wer sich unterwirft, kann bestraft werden, nämlich mit einer verpflichtenden (und sogar gerichtlich einklagbaren) Veröffentlichung der Entscheidung des Senates. Gegen Medien, die sich nicht unterwerfen, kann zwar ein amtswegiges Verfahren eingeleitet, aber keine Sanktion erteilt werden. Auch wenn viele Medienunternehmen im Vorfeld ihren Willen bekundet haben, sich dem Presserat zu unterwerfen, ist Warzilek derzeit noch dabei, die Unterschriften bei den Medienunternehmen einzuholen.

Der neue Geschäftsführer möchte vor allem eines erreichen: „Die Verfahren möglichst schnell abwickeln.“ Genau das sei der große Vorteil zum Gerichtsweg. „Wir haben keinen Instanzenzug, und vielen Leuten ist geholfen, wenn etwas schnell entschieden wird, wenn sie sich beleidigt oder in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen“, sagt er.

Auch Ideen für die Zukunft hat er: „Wenn sich der Presserat gut entwickelt, könnte man darüber nachdenken, eines Tages einen Medienrat daraus zu machen.“ Damit meint er einen Rat, dem sich auch Fernseh- und Radiounternehmen unterwerfen können – und nicht den schon bestehenden, etwas zahnlosen „Medienrat“, den der „Österreichische Journalisten Club“ 2009 ins Leben gerufen hat. Schon jetzt fallen jedenfalls auch alle Online-Inhalte von Printmedien unter das Statut des Presserates. Vorausgesetzt natürlich, das Medium hat sich diesem unterworfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.11.2010)

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