Chronologie: Der Streitfall "Am Schauplatz"

Chronologie Streitfall Schauplatz
Chronologie Streitfall Schauplatz(c) ORF
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Justiz und Politik beschäftigen sich seit Monaten mit der umstrittenen "Am Schauplatz"-Folge "Am rechten Rand". Ein Überblick über die Ereignisse.

Seit März 2010 beschäftigt die "Am Schauplatz"-Folge "Am rechten Rand" Politik und Justiz: FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache behauptet, dass ORF-Redakteur Ed Moschitz zwei jugendliche Skinheads zur Wiederbetätigung angestiftet hat.

Ein chronologischer Überblick über die Causa:

12. März 2010: Bei einem Dreh zu einer Folge der ORF-Reportagereihe "Am Schauplatz" über jugendliche Skinheads am rechten Rand kommt es bei einer abendlichen FPÖ-Veranstaltung in Wiener Neustadt zum Eklat: FPÖ-Chef Heinz Christian Strache wirft dem ORF-Redakteur Eduard Moschitz vor laufender Kamera vor, zwei Skinheads, die im Mittelpunkt des Drehs standen, zu Nazi-Sagern angestiftet zu haben. Die Burschen, mit denen Moschitz über Wochen gedreht hatte, seien "offensichtlich Wiener Nazi-Statisten", so Strache. Die beiden Glatzköpfe hätten einschlägige Slogans gesagt, so Strache, der sich später nicht entscheiden kann, "Sieg Heil" oder "Heil Hitler" vernommen zu haben.

13. März: Die Polizei beschlagnahmt die Original-Kassette vom Dreh in Wiener Neustadt.

15. März: Der ORF kopiert unter behördlicher Aufsicht die Original-Kassette. Die Staatsanwaltschaft darf mangels gerichtlicher Anordnung das Material zunächst noch nicht sichten.

18. März: Der ORF veröffentlicht im Internet jene Passage des Originalmaterials, auf der die in einem Stück gefilmte Begegnung mit Strache festgehalten ist. Darauf zu sehen ist unter anderem, wie die beiden mit Funkmikrofonen verkabelten und gut zu hörenden Burschen mit Strache zusammentreffen und ihn unter anderem um ein Autogramm bitten. "Sieg Heil", "Heil Hitler" oder anderes ist nicht zu vernehmen, auch keine Aufforderung dazu.

19. März: FPÖ-Chef Strache legt in seinen Vorwürfen gegen den ORF nach. Er glaubt, dass das Band über das Wochenende manipuliert worden sei. Dass dieses einen Tag nach dem Dreh bereits in Händen der Behörden war, ist ihm allerdings nicht bekannt. ORF-Kommunikationschef Pius Strobl verweist darauf, dass auf dem Spezialformat IMX keine Manipulationen möglich seien. Auch ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf schaltet sich ein. Er ortet "gebührenfinanzierte Skinheads".

23. März: Der FPÖ-Chef kündigt einen Lügendetektortest an, weil er davon überzeugt ist, dass bei der Veranstaltung ein "Sieg Heil"-Ruf gefallen ist. "Ich lasse mich abstechen, wenn das nicht stimmt", so Strache.

24. März: Ein Dringlicher Antrag der FPÖ im Nationalrat - die fortan von "Manipulationsskandal" und "Künigl-Gate" redet - folgt. Sie verlangt darin Aufklärung der Causa und eine Untersuchung, ob es ähnliche Fälle gegeben habe. Der Antrag wird aber abgelehnt. Kritik am ORF gibt es auch von BZÖ und ÖVP.

25. März: Die Staatsanwaltschaft kündigt an, weiteres Material beschlagnahmen zu wollen. Als Staatsanwalt und Verfassungsschutz im ORF-Zentrum auftauchen, verweigert der ORF die Herausgabe mit Verweis auf das Redaktionsgeheimnis. Das Material wird hausintern gesichert. Am Abend wird die mittlerweile fertiggestellte "Schauplatz"-Reportage "Am rechten Rand" ausgestrahlt.

27. März: Die beiden Skinheads geben in Interviews an, dass sie von der Polizei unter Druck gesetzt worden seien und ziehen zuvor kolportierte Aussagen, wonach sie für Nazi-Sager Geld angeboten bekommen hätten, zurück. Unklar bleibt weiter, wie viel "Aufwandsentschädigung" die Burschen vom ORF bekommen haben. Zu Höhe und Zweck der finanziellen Zuwendungen gibt es widersprüchliche Aussagen der Burschen.

28. März: Die Grünen zeigen die Ermittler an und orten Verbindungen zur FPÖ.

29. März: Weil vor allem in der "Kronen Zeitung" immer wieder Details von Aussagen der beiden Protagonisten zitiert werden, erstattet der ORF Anzeige gegen unbekannt. Die Aussagen wurden offenbar zu einer Zeit weitergespielt, als nur die Behörden Einblick in die Akten hatten.

8. April: Der ORF weigert sich weiter, die gesamten Aufnahmen des "Schauplatz"-Drehmaterials herauszugeben. ORF-Anwalt Gottfried Korn würde das als "Verrat am Journalismus" bewerten, wie er festhält. Der inzwischen in Pension gegangene ORF-Magazinchef Johannes Fischer kündigt an, er würde für das Redaktionsgeheimnis sogar Beugehaft in Kauf nehmen.

11. April: Nach einer ORF-internen Buchprüfung sind nur jeweils 100 Euro an die beiden Glatzköpfe gezahlt worden. Dies sei als Entschädigung für die aus juristischen Gründen notwendige Abgeltung der Persönlichkeitsrechte passiert und üblich, heißt es im ORF.

28. Juli: Eine Anzeige von "Am Schauplatz"-Chef Christian Schüller wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage und der Verleumdung gegen Strache lässt die Ermittlungen stocken. Laut Schreiben der Staatsanwaltschaft an das Parlament liegt ein "konkreter Tatverdacht" gegen Strache vor. Bis die parlamentarische Immunität Straches aufgehoben wird, ruht der Fall.

19. September: Es wird bekannt, dass ein gerichtlich beeideter Sachverständiger die von Strache behauptete Manipulation an der beschlagnahmten Originalkassette vom Dreh in Wiener Neustadt nicht feststellen konnte.

22. September: Strache wird vom Nationalrat ausgeliefert, gleichzeitig pocht die Staatsanwaltschaft auf die Herausgabe des restlichen Drehmaterials. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien (OLG) vom 3. September gibt der Anklagebehörde in ihrem Ansinnen recht. Österreichische Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung gibt es dagegen nicht. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz will aus grundsätzlichen Erwägungen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg gehen.

23. September: Der ORF will die Bänder aufgrund des Drucks der Justiz zunächst herausgeben, ORF-General Wrabetz bleibt dann aber doch hart. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft sei ein Eingriff in das Redaktionsgeheimnis, die Entscheidung des Oberlandesgerichts falsch, argumentiert der ORF-Chef.

11. November: Die Generalprokuratur bringt eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein. Nach Ansicht der Generalprokuratur - diese staatsanwaltschaftliche Behörde ist als eine Art "Rechtshüterin" dem OGH beigeordnet - muss die OLG-Entscheidung wegen Befangenheit einer OLG-Richterin aufgehoben werden.

16. Dezember 2010: Der OGH hebt den Beschluss des OLG als rechtswidrig auf. Für den OGH wurde der ORF mit diesem Antrag in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt. Der als nichtig aufgehobene OLG-Beschluss habe "auf Luft" basiert, bekundet der entscheidende Senat. Wie der OGH weiters feststellt, hätte das Redaktionsgeheimnis nur dann ausgehebelt werden dürfen, wenn gegen Moschitz ein "dringender Tatverdacht" vorgelegen wäre. Der OGH betont in dem richtungsweisenden Urteil in Sachen Pressefreiheit auch die Rolle der Medien als "public Watchdog".

27. Juni 2011: Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen den ORF-"Am Schauplatz"-Reporter Ed Moschitz wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung ein. Laut Behördensprecher Erich Habitzl ist noch zu klären, ob die Bänder manipuliert wurden. Hierzu hat die Staatsanwaltschaft bereits zwei Gutachten eingeholt. Habitzl sagte in einem Interview, dass die Ermittlungen gegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen möglicher falscher Beweisaussage und Verleumdung noch laufen.

(APA)

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