„Am Schauplatz“-Redakteur geht vor den EGMR

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ORF-Redakteur Ed Moschitz kämpft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen die Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren. Mit diesem Schritt wolle man Druck ausüben.

Wer mit Ed Moschitz reden und ihn danach zitieren möchte, muss immer noch beim ORF nachfragen, ob das erlaubt ist. Das ist nur eines von vielen Dingen, die Arbeit und Leben des ORF-Redakteurs einschränken. Seine Reportage über zwei junge Neonazis in der Sendereihe „Am Schauplatz“ sorgte 2010 für großes Aufsehen.
Moschitz hatte mit den Männern eine FPÖ-Parteiveranstaltung in Wiener Neustadt besucht, Parteichef Heinz-Christian Strache wollte gehört haben, wie der ORF-Redakteur dabei die Jugendlichen zu neonazistischen Aussagen animiert hat. Auf dem Material waren aber keine Aussagen zu hören. Strache zeigte Moschitz wegen Wiederbetätigung und Manipulation der Videobänder an.

Während das Verfahren wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung im Juni 2011 eingestellt wurde und ein OGH-Urteil das Redaktionsgeheimnis stärkte, befindet sich das Strafverfahren wegen der Beweismittelfälschung (§ 293 StGB) nach zwei Jahren noch immer im Ermittlungsstadium bei der Wiener Neustädter Staatsanwalt; der beschuldigte Redakteur wurde noch nicht einmal einvernommen. Ed Moschitz, der Strache wegen Verleumdung angezeigt hat, hatte angekündigt, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden, sollte das Verfahren nicht bald in Gang kommen.

Diese Drohung macht er nun wahr: Seine Rechtsanwälte, die Medienrechtlerin Maria Windhager und der Strafrechtler Richard Soyer, haben am Mittwoch eine Beschwerde beim EGMR eingebracht. Sie sehen durch „die überlange Verfahrensdauer“ und „die lange Phase der Inaktivität“ das Recht ihres Mandanten auf ein faires Verfahren (Artikel 6 Europ. Menschenrechtskonvention) und wirksame Beschwerde (Art 13) verletzt.

Mit diesem Schritt „wollen wir Druck ausüben“, sagt Windhager. Die Situation müsse überprüft werden, es liege eine Rechtsschutzlücke vor, da es in einem Ermittlungsverfahren kein Mittel gebe, um der Staatsanwaltschaft Druck zu machen. „Diese Ohnmacht ist unerträglich.“ awa

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