Restitution: Kremser Schmidt wird retourniert

Die Stadt Krems gibt dem Erben nach Richard Neumann zwei Kremser Schmidts zurück.

„Im Namen meiner Familie danke ich dem Bürgermeister der Stadt Krems für die Rückgabe der wunderbaren Bilder. Dieser Schritt ist ein Zeugnis der Gerechtigkeit und der Anerkennung des Unrechts, das mein Großvater erleiden musste.“ Mit dieser Erklärung reagierte Thomas Selldorff (79) auf die Empfehlung des Bürgermeisters von Krems, Franz Hölzl (V), zwei Bilder von Kremser Schmidt aus dem Weinstadtmuseum Krems dem Nachfahren des ehemaligen Besitzers zurückzugeben.

Es handelt sich um den Heiligen Florian und den Heiligen Josef von Calasanz. Thomas Selldorf ist der Enkel Richard Neumanns. Er wurde in Wien geboren, die Familie floh vor den Nationalsozialisten. Das Verfahren für die Rückgabe dauerte sechs Jahre. „Die Stadt Krems hat, wenn auch verspätet, richtig gehandelt“, erklärte Selldorffs Wiener Anwalt Alfred J. Noll. Die Bilder sollen im Privatbesitz bleiben. Selldorff will sie persönlich in Empfang nehmen.

Museumsgründer in Havanna

Richard Neumann war Textilindustrieller und Besitzer einer bekannten Kunstsammlung, die nach dem Anschluss Österreichs durch die Nationalsozialisten enteignet wurde. Neumann gelang die Flucht über Frankreich, Spanien nach Kuba. In Havanna arbeitete er in einer Textilfabrik und hielt abends Kunstgeschichte-Vorlesungen. Jahrelang engagierte er sich für ein Kunstmuseum in Havanna und legte schließlich den Grundstein für den Palacio de Bellas Artes. 1961 starb er mit 82 in New York.

Noll merkte allerdings an, dass die Causa Neumann mit der Rückgabe der Kremser Schmidts nicht erledigt sei. Sechs weitere Objekte befinden sich im Kunsthistorischen Museum, der Restitutionsbeirat lehnte die Rückgabe 2005 ab. In Konsequenz der Kremser Restitution müsse Ministerin Schmied nun dafür sorgen, dass sich der Beirat noch einmal mit der Sache befasst, so Noll.

Die Kremser Rückgabe erfolgt aufgrund eines Gutachtens von Robert Holzbauer. Der Historiker, Leiter der Provenienzforschung und des Archivs des Leopold Museums, kam in seiner Expertise zum Schluss, dass die Gemälde Richard Neumann entzogen wurden, dessen Verzichtserklärung 1952 bedeute keine nachträgliche Sanktionierung. Holzbauer empfahl daher die Übereignung der Werke an den Erben. bp/apa

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.04.2007)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.