Leopold-Museum: „Eindeutig Raubkunst!“

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Israelitische Kultusgemeinde legt weiteres Gutachten über „entzogene Werke“ vor. IKG-Präsident Ariel Muzicant fordert ein Gesetz. Bildungsministerin Claudia Schmied verspricht es.

Was wusste Rudolf Leopold?“ „Ist das Beutekunst oder nicht?“ „Wird die Provenienz-Forschung der Leopold-Stiftung vom Vorstand zensuriert?“ Heiß her ging es am Montag bei zwei Pressekonferenzen der Kultusgemeinde (IKG) in der Concordia sowie der Leopold-Stiftung im MQ.

Elf Werke von Raubkunst, juristisch trocken „entzogene Bilder“ genannt, fand Georg Graf, Univ.-Prof. für Zivilrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Salzburg, in seinem Gutachten, das die IKG in Auftrag gegeben hat. Es handelt sich um Schieles „Wally“, nach einer Ausstellung der Leopold-Sammlung im New Yorker Museum of modern Art (MoMA) vor zehn Jahren beschlagnahmt und seither in Amerika, ferner Schieles „Häuser am Meer“, Romakos „Nike mit Kranz“, „Die Quelle“ sowie „Akt eines jungen Mädchens“, dann Schieles „Frau in Unterwäsche, sich links aufstützend“, „Die Bergmäher“ von Egger-Lienz und weitere vier Schiele-Zeichnungen.

Gutachten: „Wally“ gehört Leopold nicht

„Es ist davon auszugehen, dass Rudolf Leopold zum Zeitpunkt des Erwerbs wissen musste, dass diese Bilder ursprünglich im Eigentum von Personen standen, die von den Nationalsozialisten verfolgt worden waren“, schreibt Graf: „Damit musste Leopold mit der Möglichkeit rechnen, dass es sich um ihren Eigentümern entzogene Bilder handelte.“ Falls es zu einer Ausweitung des Anwendungsbereiches des Kunstrückgabegesetzes von 1998 auf die Leopold-Stiftung komme, so Graf, „wäre eine Rückgabeverpflichtung der Stiftung zu bejahen“, soweit die Bilder im Eigentum der Stiftung sind, was Graf bei „Wally“ verneint. Sie steht nach wie vor im Eigentum der „Erben Lea Bondis, die von der Stiftung seine Herausgabe per Eigentumsklage begehren können“ (Graf).

„Die Möglichkeit, dass entzogene Bilder noch im Eigentum der Erben der ursprünglichen Eigentümer stehen, ist auch hinsichtlich der drei Romako-Bilder gegeben“, meint Graf. Bezüglich der vier Schiele-Zeichnungen sprechen gewichtige Gründe dafür, „dass sie im Eigentum der Republik Österreich stehen, da diese das Eigentum an den Bildern aufgrund von Artikel 22 Staatsvertrag vom Deutschen Reich erwarb“.

„Eine glasklare Aussage“, meinte IKG-Präsident Muzicant: „Man sollte nicht über jedes einzelne Bild diskutieren. Es ist klar, dass in der Leopold-Sammlung eine Fülle von Bildern ist, die eindeutig Raubkunst sind.“ Die Republik sei nun am Zug.

„Es ist mein politisches Ziel, für die Sammlung Leopold eine gesetzliche Regelung vorzubereiten, die die Restitutionsangelegenheiten der Stiftung – analog dem Restitutionsgesetz für die Bundesmuseen – klar regelt“, erklärte Ministerin Schmied: „Die Komplexität der rechtlichen Fragen erfordert jedoch gute Vorbereitung, Prüfung.“

Vor dem jetzigen Graf-Gutachten hatte die IKG eines vom Salzburger Verfassungsrechtler Walter Berka vorgelegt, das die grundsätzliche verfassungsrechtliche Möglichkeit einer Integration der Leopold-Stiftung in das Kunstrückgabegesetz einräumt.

„Mich hat das Berka-Gutachten beeindruckt“, sagte Clemens Jabloner, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes und Vorsitzender der Kunstrückgabe-Kommission, am Montag: „Er hat gute Argumente dafür, dass weder eine Verfassungswidrigkeit vorliegt noch ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Eine kleine oder mittlere Novelle wird auf jeden Fall kommen. Im Prinzip sollte alles, was unklarer Herkunft ist, analog zu den Voraussetzungen beim Kunstrückgabegesetz behandelt werden.“ Wenn der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes grünes Licht gebe, „kann man mit der legistischen Vorbereitung beginnen“, so Jabloner. Er glaube, dass auch im Falle von Neuwahlen eine andere Bundesregierung eine Novelle zum Kunstrückgabegesetz machen werde.

Er begreife den „Zickzack-Kurs“ der IKG nicht, sagte am Montag der Anwalt Andreas Nödl, Vorstandsmitglied der Leopold-Stiftung. Erst reklamierte die IKG eine Lex Leopold ins Kunstrückgabegesetz, jetzt sei von zivilrechtlichen Klagen die Rede.

Wie viele Ansprüche kommen noch?

Ferner betonte Nödl, dass es bei insgesamt 5500 Werken der Leopold-Stiftung um „strittige Exponate im Promille-Bereich“ gehe. Genau das dürfte aber die Hauptsorge des 82-jährigen Sammlers Rudolf Leopold sein: Dass, falls er aus moralischen Gründen, wie bei der PK diskutiert wurde, einlenken sollte, immer neue Ansprüche auftauchen. Auf eine Prognose, was passiert, wenn die Leopold-Stiftung ins Gesetz integriert wird, wollte sich Nödl nicht einlassen: „Wir überqueren die Brücke, wenn wir dort sind.“ Der größte Fehler des Graf-Gutachtens sei, dass es sich nur auf von der IKG vorgegebene Sachverhalte beschränke: „Leopold selbst wurde nicht einmal angehört!“ Wenn alles ausjudiziert sei, werde man sich „gerichtlichen Entscheidungen beugen“, „eine moralische Verpflichtung, Dinge herzuschenken, gibt es nicht“. Den teuren Rechtsstreit um die „Wally“ führe die Stiftung weiter. Eine Entscheidung stehe aber bevor. Kommentar Seite 39

NICHT GANZ NEUE VORWÜRFE

Seit Jahren wird über strittige Werke im Leopold-Museum diskutiert. Die jüngste Kontroverse brach am 20.Februar aus, als Grünen-Kultursprecher Wolfgang Zinggl die laufende Egger-Lienz-Schau als größte Ausstellung von Raubkunst in Österreich bezeichnete.Zinggl listete 14 Gemälde auf, die meisten allerdings stammen aus Sammlungen in den Bundesländern, ihre Zweifelhaftigkeit ist seit langem bekannt.

Die Leopold-Stiftung beruft sich auf ihre Satzung, die sie verpflichtet, die Sammlung zusammenzuhalten. Wenn man Bilder herausgibt, müsste der Staat sie bezahlen. Dem widerspricht das neue Graf-Gutachten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.03.2008)

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