Burg-Affäre: Hartmann verpflichtet Anwalt zum Schweigen

"Nichtausübung der Sorgfalt" als Enthebungsgrund: Minister Ostermayer.APA/GEORG HOCHMUTH
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Wurde Burgtheater-Chef zu Recht entlassen? Das wurde nun vor Gericht verhandelt. Eine erhoffte „Entbindung“ fand nicht statt.

Ist die Entlassung von Matthias Hartmann überhaupt wirksam? Um diese Frage zu klären, war am Donnerstag Kulturminister Josef Ostermayer bei Gericht geladen. Warum er sich selbst und nicht jemand anderen als zuständig dafür erachte, Hartmann zu entheben, war in kurzer Zeit abgehandelt. Der Kulturminister sei für die Ernennung, ergo auch für die Enthebung verantwortlich, sagte er. „Anders ginge es ja nicht.“

Hartmanns Anwalt Georg Schima widerspricht: Ob er diese Kompetenz tatsächlich habe, ergebe sich nur aus dem Gesetz. Detail am Rande: Hartmann selbst hatte am zehnten März sein Schreiben, in dem er den vorläufigen Rückzug aus der Geschäftsführung erklärte, an Kulturminister Ostermayer und niemanden anderen adressiert.

Ostermayers Motive

Wie es zur Entlassung gekommen und vor allem welche Gründe für den Minister ausschlaggebend waren, will die Richterin wissen. Hier unterscheidet sich Ostermayers Motivation deutlich von der Georg Springers. Für den ehemaligen Holding-Chef war ein Pressegespräch von Hartmann am 7. März der Wendepunkt, damals wurde klar, dass auch Hartmann Bargeld-Zahlungen von der entlassenen kaufmännischen Direktorin Silvia Stantejsky erhalten hatte. Für den Kulturminister waren die Ergebnisse des Rechtsgutachtens von Rechtsanwalt Thomas Angermair maßgeblich: „Die Nichtausübung der Sorgfalt, die ein Geschäftsführer nach dem GesmbH-Gesetz hat, war Grund, ihn zu entheben“ , sagt er.

Ob ihm jemand gesagt hätte, er würde gegen das Gebot der Unverzüglichkeit verstoßen, wenn er den Delinquenten Gelegenheit zur Stellungnahme geben würde, will Schima von Ostermayer noch wissen. Es habe alles in hohem Tempo stattgefunden, antwortet der.

Dass Hartmanns Bargeldzahlungen oder auch sein Depot im Zuge der Entlassung ebenfalls Thema gewesen sein könnten, will der Minister nicht ausschließen. Relevant ist die Frage allemal: Hartmann hat sich laut eigenen Angaben schon November 2013 mit seinen privaten Steuerkalamitäten Angermair anvertraut, just dem Anwalt, der für Ostermayer das relevante Gutachten erstellt hat.

Österreichische Lösung gesucht

Der muss sich Stunden später deswegen verantworten. Und wieder erfahren die Anwesenden, wie sehr sich Wahrnehmungen unterscheiden können. Hartmann hatte am Vortag erklärt, dem Anwalt müsse klar gewesen sein, dass er sich persönlich in seiner privaten Problematik an ihn gewendet habe, nicht als Geschäftsführer der Burg. „So war das für mich nicht erkennbar“, sagt Angermair und erzählt seine Version: Rudolf Scholten habe ihn bei einem zufälligen Treffen am 21. November 2013 gebeten, sich doch in Sachen der gerade entlassenen Stantejsky einzubringen, für eine „österreichische Lösung“. „Muss es unbedingt eine Entlassung sein, geht nicht auch eine gütliche Trennung?“, habe Scholten angeregt.

An den folgenden Tagen sei es deshalb zu mehreren Telefonaten mit dem kaufmännischen Direktor Thomas Königstorfer und Hartmann, aber auch einem Treffen mit Letzteren im Privathaus des Klägers gekommen. Nachdem lange Silvia Stantejsky Gesprächsthema war, habe Hartmann angedeutet, dass auch ihm aus der aktuellen Entwicklung Probleme erwachsen könnten. An diesem Punkt habe er, Angermair, klargestellt, dass er nur die Burg, nicht ihn vertreten könne. Dass er Hartmann aufgefordert habe, ihm von seinen privaten Anliegen zu erzählen, erscheint dem Anwalt als „gefärbte Darstellung“.

Und hat Hartmann dem Burg-Anwalt nun von seinen Steuerproblemen und anderen „Baustellen“ erzählt?, fragen sich alle. Angermair verweist auf die Verschwiegenheitspflicht, nur Hartmann kann ihn davon entbinden. „Entbinden Sie Herrn Angermair?“, fragt die Richterin. Hartmann berät sich mit seinen Anwälten und kommt zum Schluss: Angermair dürfe sagen, obHartmann ihm etwas gesagt habe - aber nicht, was. Diese Form lehnt der Rechtsanwalt ab, er sagt nichts. Was an dem Abend besprochen wurde – wir werden es nie erfahren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.09.2014)

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