Baby auf der Bühne: Polizei ermittelt wegen "Quälens"

Baby Buehne Polizei ermittelt
Baby Buehne Polizei ermittelt(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Bei "Oedipus / Bet noir" lag ein Baby kurz unbetreut auf der Bühne des Volkstheaters. Polizei und Veranstaltungsbehörde wurden eingeschalten.

Für Aufregung um das Wiener Festival ImPulsTanz sorgen derzeit Vorwürfe gegen die belgische Gruppe "Ultima Vez" von Starchoreograf Wim Vandekeybus. Gegen Ende des zweifach aufgeführten Tanzstückes "Oedipus / Bet noir" wurde ein Baby in die Vorführung integriert. Das Kind lag dabei kurz unbetreut auf der Bühne des Volkstheaters.

Zuschauer reagierten empört. Die Polizei ermittelt wegen "Quälens und Vernachlässigens unmündiger Personen", die Veranstaltungsbehörde MA36 hat ein Strafverfahren eingeleitet. Die FPÖ will wegen "Kindesmissbrauchs" die Staatsanwaltschaft einschalten.

Höchstens 30 Sekunden auf Bühne gelegen

ImPulsTanz-Sprecher Wolfgang Igler hält die Reaktion der Freiheitlichen "in diesem Zusammenhang für absurd".

"Das Kind hatte einen Schlussauftritt, der sich mir inhaltlich auch nicht ganz erschlossen hat", sagte Igler. Es sei aber höchstens 30 Sekunden auf der Bühne gelegen und habe ständigen Blickkontakt zur Mutter gehabt. "Das wurde mit großer Sorgsamkeit gemacht", bekräftigte der Sprecher. Er beschreibt die Situation als "unangenehm", will vorerst aber nun einmal die konkreten Anschuldigungen abwarten.

Den FPÖ-Vorwurf des "Kindesmissbrauchs" hält Igler angesichts der eigentlichen Bedeutung des Begriffs für einen "Wahnsinn": "Ich glaube, dass die FPÖ von ihren tagespolitischen Katastrophen ablenken will und hier versucht, politisches Kleingeld zu machen."

Polizist war Zeuge der Aktion

Die Polizei ist von sich aus aktiv geworden, da ein Beamter Zeuge der Aktion war. Ermittelt wird nun gegen die Mutter des Kindes wegen Paragraph 92 des Strafgesetzbuches, des "Quälens und Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen".

Die MA36 wiederum hat das Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, da das Festival in diesem Fall als Veranstalter eine Genehmigung der MA11 (Jugendamt) einholen hätte müssen, das geprüft hätte, unter welchen Umständen was mit dem Kind gemacht werden darf und was nicht, wie es vonseiten der Magistratsabteilung heißt. Es seien mehrere Anzeigen eingelangt, dem Festival droht eine Strafe bis zu 7000 Euro.

(APA)

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