Die Nachlassverwalterin des Propagandaministers fordert eine Beteiligung am Gewinn aus einer Goebbels-Biografie.
In einem Streit um Tantiemen aus einer Biografie von Hitlers Propagandaminister Joseph Goebbels will das Landgericht München am Freitag das Urteil verkünden. Goebbels' Nachlassverwalterin hatte die Verlagsgruppe Random House verklagt. Sie fordert eine Summe von exakt 6.507,87 Euro.
2010 hatte der Historiker Peter Longerich im zu Random House gehörenden Siedler Verlag eine Biografie von Goebbels veröffentlicht. Dabei stützte er sich auf das Tagebuch des Nazi-Politikers, um dessen Charakter zu beschreiben. Goebbels' Nachlassverwalterin Cordula Schacht forderte daraufhin einen Anteil. Schacht ist die Tochter von Hitlers Wirtschaftsminister Hjalmar Schacht.
Um den Verkauf der bereits gedruckten Biografie nicht zu gefährden, schloss Random House nach Angaben von Justiziar Rainer Dresen einen Vertrag mit Schacht, nach dem sie an den Einnahmen aus dem Verkauf beteiligt werden sollte. "Wir hatten aber nie vor, wirklich zu zahlen", sagte Dresen am Donnerstag. Geld an die Nachlassverwalterin eines NS-Kriegsverbrechers zu zahlen, halte er für sittenwidrig. Der Vertrag sei deshalb aus seiner Sicht ungültig. Als die Zahlung ausblieb, zog Schacht vor Gericht.
"Wenn wir an Goebbels' Erben Geld zahlen, dann nur durch ein Gerichtsurteil", sagte Dresen. Er kündigte an, auf jeden Fall in Berufung zu gehen, sollte das Gericht Random House zur Zahlung verurteilen.
(APA/dpa)