Ski alpin: Lanzinger verklagt Skiverband

MATTHIAS LANZINGER
MATTHIAS LANZINGER(c) GEPA pictures (GEPA pictures/ Walter Luger)
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Der Österreicher, der beim Super G in Kvitfjell schwer gestürzt war und seinen linken Unterschenkel verlor, verlangt von der FIS Schadenersatz. Transport und Versorgung seien mangelhaft gewesen.

Der österreichische Skirennfahrer Matthias Lanzinger (27), dem im vergangenen März nach einem schweren Sturz beim Weltcuprennen in Kvitfjell (Norwegen) der linke Unterschenkel amputiert hat werden müssen, verlangt vom Internationalen Skiverband (FIS) Schadenersatz. Das teilte Lanzingers Anwalt Manfred Ainedter am Montag mit. Basis der Forderung ist ein Gutachten des Münchener Gefäßchirurgen Bernd Steckmeier, in dem nicht nur eine unvertretbare Verzögerung beim Transport Lanzingers ins Krankenhaus, sondern auch mangelhafte chirurgische Versorgung im Osloer Spital bemängelt werden.

Die FIS hat am Montagabend bestätigt, dass der Brief Lanzingers eingelangt ist. Darin bemängelt eine "Gruppe von Anwälten aus Wien insbesondere einen verspäteten Transport des Patienten zur Behandlung und Behandlungsfehler im Universitäts-Krankenhaus in Oslo auf Grund eines Gutachtens durch einen Professor aus München".

Steckmeier: "Behandlungsfehler"

Steckmeier kommt in seinem 54 Seiten starken Gutachten zu dem Schluss, dass Lanzinger nach seiner Überstellung in die Universitätsklinik Ulleval in Oslo nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechend versorgt worden ist. Der Gefäßchirurg zeigt Versäumnisse und Verwechslungen vor bzw. bei den ersten operativen Eingriffen in Norwegen auf. Sein Fazit: "Es liegt ein Behandlungsfehler vor."

Aufseiten des Veranstalters sieht der Sachverständige ein "Organisationsverschulden": Es hätte nicht passieren dürfen, dass Lanzinger zuerst ins Spital nach Lillehammer gebracht wurde, wo keine Möglichkeit zu einer adäquaten gefäßchirurgischen Behandlung gegeben war. Dabei war bei einem Meeting unmittelbar vor den Weltcup-Rennen in Kvitfjell dieses Spital als Krankenhaus der Versorgungsstufe 1 ausgewiesen worden, was gemäß den europäischen Standards die Möglichkeit einer gefäßchirurgischen Intervention miteinschließen hätte müssen.

Lanzingers Transport-Odyssee

An diesem Widerspruch und dem Umstand, dass Lanzinger per Hubschrauber weiter nach Oslo geflogen werden musste, wo die Erstoperation erst 4 Stunden und 16 Minuten nach dem Sturz beginnen konnte, übt Bernd Steckmeier in seinem Gutachten scharfe Kritik: "Bei einem derartigen Gefäßtrauma mit Verletzung aller drei Unterschenkelarterien muss eine möglichst umgehende Revaskularisierung (Wiederherstellung der Durchblutung, Anm.) erfolgen. Jede Zeitverzögerung verschlechtert die Prognose bezüglich des Erhalts der Extremität."

"Wertvolle Zeit vergeudet"

Der Sachverständige bezeichnet es als "nicht gerechtfertigt" und "schlechterdings unverständlich", dass Lanzinger zur Erstversorgung nicht sogleich in das besser ausgerüstete Spital nach Oslo gebracht wurde: "Der Veranstalter muss gefragt werden, wie es möglich war, einen Patienten mit dieser schweren Verletzung und dem ausgedehnten Gefäßtrauma in ein Krankenhaus verlegen zu lassen, in dem eine gefäßchirurgische Notfallversorgung nicht möglich ist." Durch "mangelhafte Organisation" wurde laut Gutachter "wertvolle Zeit bis zum ersten Gefäßeingriff vergeudet". Für ihn liegt daher ein "Organisationsverschulden" vor, wie es in der Expertise wörtlich heißt.

Erhalt von Lanzingers Unterschenkel erschwert

Nach mehreren mehrstündigen Operationen war dem 27-jährigen Sportler, der bei seinem Sturz einen offenen Schien- und Wadenbeinbruch sowie Gefäßverletzungen erlitten hatte, am 4. März der linke Unterschenkel amputiert worden. Zur Frage, ob dies bei ordnungsgemäßer Behandlung vermeidbar gewesen wäre, räumt Steckmeier zwar ein, beim Patienten habe bereits ein fortgeschrittenes und ausgedehntes Unterschenkeltrauma mit Verletzung aller dreier Unterschenkelgefäße vorgelegen. Der renommierte Gefäßchirurg betont allerdings: "Die Möglichkeiten eines Extremitätenerhalts wurden unnötigerweise durch die verlängerte Ischämiezeit (Zeit ohne Blutversorgung, Anm.) und aus meiner Sicht fehlerhaften Durchführung der primären Bypassanlage wesentlich vermindert."

Eingriffe nicht fachgerecht

Die gefäßchirurgischen Eingriffe in Oslo beschreibt Steckmeier als nicht fachgerecht. Er bemängelt, dass vor der ersten Operation von einer Angiographie (Darstellung von Blutgefäßen, Anm.) Abstand genommen wurde, weshalb nicht erkannt worden sei, an welches Gefäß der Bypass überhaupt angelegt wurde. Während laut OP-Bericht der primäre Bypass im Bereich der hinteren Schienbeinschlagader gelegt worden sein soll, wurde dieser in Wahrheit an der Wadenbeinschlagader angebracht, wie sich im Nachhinein anhand eines makroskopischen Befunds des beschlagnahmten Unterschenkelamputats nachweisen ließ.

"Nicht nach den Regeln der Kunst"

Für Steckmeier ist damit ein eindeutiger Fehler der norwegischen Ärzte evident, da die Wadenbeinschlagader weniger zur Blutversorgung des Fußes beitrage als jene am Schienbein und diese daher erst bei Ausschluss anderer Bypassmöglichkeiten herangezogen wird: "Schon aufgrund dessen muss festgehalten werden, dass der gefäßchirurgische Eingriff nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurde."

Kritik am Transport

Schon unmittelbar nach dem Sturz Lanzingers war Kritik an der Organisation in Kvitfjell laut geworden. Besondere Probleme hatte es mit dem Hubschrauber zum Abtransport gegeben. Lanzinger musste mit einem offensichtlich nicht für Rettungstransporte vorbereiteten Helikopter ins Krankenhaus geflogen worden. Schon im März hatte Ainedter im Auftrag von Lanzingers Familie geprüft, ob Anspruch auf Schadenersatz bestehen könnte.

(APA/Red.)

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