Prozess um Beleidigung: Schimpfwort „Berufsschwuchtel“

(c) EPA (Herbert Pfarrhofer)
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Life-Ball-Organisator Gery Keszler gewinnt im zweiten Anlauf: Er muss sich nicht mehr „Berufsschwuchtel“ nennen lassen. Die hinter der Wochenzeitung stehende Verlagsgesellschaft muss 4000 Euro Entschädigung zahlen.

Das Urteil vom 16. Jänner des Vorjahres hatte sowohl für Unverständnis als auch für einen Solidarisierungseffekt gesorgt: Life-Ball-Organisator Gery Keszler wurde von der deutschnationalen Wochenzeitung Zur Zeit „Berufsschwuchtel“ genannt, klagte – und verlor. Für das Gericht fiel die Bezeichnung unter die Rubrik „freie Meinungsäußerung“. Aus der Not eine Tugend machend, wurden daraufhin T-Shirts mit eben dieser Aufschrift um 15 Euro pro Stück verkauft. Der Erlös floss an Aids-Hilfsprojekte. Beleidigt und „sehr, sehr gekränkt“ war Keszler trotzdem. Bis gestern.

Im zweiten Anlauf (das Oberlandesgericht hatte eine Neuaustragung des Prozesses angeordnet) entschied nun die Wiener Richterin Karin Burtscher, dass „Schwuchtel“ ganz klar ein „Schimpfwort“ sei. „Und die Verbindung mit dem Wort Beruf macht's nicht besser, sondern schlimmer.“

4000 Euro Entschädigung

Gelöst lächelnd, aber doch ziemlich eilig verlässt Keszler Mittwochmittag das Straflandesgericht Wien – einen Ort, der ihm sichtlich unangenehm ist. Während er also als Sieger vom Platz geht, ist bei der Gegenseite eine erste Lagebesprechung angesagt. Denn: Der Autor des Artikels, Chef vom Dienst der vom freiheitlichen EU-Abgeordneten Andreas Mölzer herausgegebenen Wochenzeitung, wird wegen Beleidigung verurteilt. Die in 30 Tagessätze à 25 Euro aufgeteilte Geldstrafe, insgesamt 750 Euro, wird bedingt (auf Bewährung) verhängt.

Die hinter der Wochenzeitung stehende Verlagsgesellschaft muss 4000 Euro Entschädigung zahlen. Außerdem hat das Urteil veröffentlicht zu werden. Rechtskräftig ist diese Entscheidung allerdings noch nicht – ob Rechtsmittel eingebracht werden, will sich der Autor eben noch überlegen.

Dieser verteidigt während der Verhandlung die von ihm für Keszler gewählte Anrede. Keszler werde „von der Bevölkerung als jemand wahrgenommen, der schwulen Lebensstil demonstriert“. Bestes Beispiel dafür sei der Life Ball. Dort gehe es zu: „Männer, die sich abschmusen“, jeder könne sehen, wie „Dragqueens durchs Rathaus wackeln“.

Die junge Richterin, deren Gesichtsausdruck ob der Ausführungen zwischen Skepsis und einer Nuance Heiterkeit changiert, kommt schnell aufs Wesentliche: „Ist ,Schwuchtel‘ für Sie abwertend oder eine ganz normale Bezeichnung?“ – Prompte Antwort: „Eine ganz normale Bezeichnung.“ Das sei „Szenejargon“. Richterin Burtscher – jetzt nur noch skeptisch – fragt nach: „Also in der Szene sagt ein Homosexueller zum anderen: ,Servas, du Schwuchtel‘?“ Ehe noch eine Antwort kommt, ergänzt sie: „Also für Sie ist jemand, der sich für die Gleichstellung Homosexueller einsetzt, jedenfalls eine ,Berufsschwuchtel‘?“ Der Befragte: „Ja, das kann man so sagen. Ja.“

Nun ist Keszler an der Reihe, wird gebeten an dem kleinen Tisch in der Mitte des Saales Platz zu nehmen. Er beginnt ganz von vorn, schildert kurz in unaufgeregten Worten fürs Protokoll, was der Life Ball eigentlich ist, nämlich ein weltbekanntes Charity-Event zugunsten von Aids-Kranken und HIV-Positiven. Als Schwulenparty sei der Life Ball jedenfalls nicht gedacht. „Der Großteil der Life-Ball-Gäste ist heterosexuell.“ Apropos Gäste: Dass heuer Bill Clinton mit dabei war, wird natürlich erwähnt. Mit dem nicht unrichtigen Beisatz, dass gerade der Ex-US-Präsident für seine klar heterosexuelle Ausrichtung bekannt geworden sei.

„Lebe meine Liebe offen“

Ebenso fürs Protokoll gibt Keszler an (nachdem die Richterin meint, er müsse das aber nicht sagen), dass er schwul sei. Und die Liebe zu seinem Partner „offen lebe“. Wie er das Wort „Schwuchtel“ einschätze? Keszler: „Es ist ein Schimpfwort. Wie Tunte. Ich sehe das als Beleidigung.“ Das erste Urteil – es wurde wegen mangelhafter „Feststellungen“ des Gerichts aufgehoben – sei „ein Freibrief gewesen, dass mich jeder auf der Straße so nennen darf.“

Damit ist jetzt (den bedruckten T-Shirts zum Trotz) Schluss. Die Richterin nennt das viel zitierte Unwort nun „Beleidigung ohne Tatsachensubstrat“.

Ob es Letzteres überhaupt geben könne, sei „sehr fraglich“, zumal es sich eben um eine „beleidigende“ Äußerung handle. Letztlich wird die Verurteilung des Autors so begründet: „Es ist nicht gelungen zu beweisen, dass Herr Keszler seine Homosexualität vermarktet und daraus ein Einkommen lukriert.“

AUF EINEN BLICK

Die Bezeichnung „Berufsschwuchtel“ musste sich Gery Keszler laut einem früheren Gerichtsurteil gefallen lassen. In einem neuen Prozess wurde der „Erfinder“ des Wortes nun doch verurteilt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.06.2009)

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