Oben-ohne-Bilder: Gericht gibt den Royals recht

ObenohneBilder Gericht gibt Royals
ObenohneBilder Gericht gibt Royals(c) REUTERS (� Daniel Munoz / Reuters)
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Das französische Klatschmagazin "Closer" soll Prinz William und seiner Gattin, Herzogin Kate Middleton, die Originalfotos binnen 24 Stunden aushändigen – sonst drohen 10.000 Euro Geldbuße.

Prinz William und seine Gattin, Kate Middleton, haben die erste Runde im Rechtsstreit gegen die Veröffentlichung von Oben-ohne-Fotos gewonnen. Das Gericht von Nanterre bei Paris hat drei einstweilige Verfügungen gegen die Illustrierte „Closer“ erlassen. Das französische Klatschmagazin darf die heimlich geknipsten Fotos, die die Herzogin zum Teil halb nackt zeigen, nicht weiterverbreiten oder an Dritte zu Publikationszwecken verkaufen. Der Verlag soll dem Ehepaar die Originalfotos binnen 24 Stunden aushändigen – sonst drohen 10.000 Euro Geldbuße. Außerdem wurde William und Kate eine Wiedergutmachung in der symbolischen Höhe von 2000 Euro zugesprochen.

Nun hoffen die beiden, dass die weitere Veröffentlichung in anderen Illustrierten gestoppt wird. Abgedruckt waren die skandalösen Topless-Bilder aber schon im italienischen Blatt „Chi“, das wie „Closer“ zu Silvio Berlusconis Medienhaus Mondadori gehört, sowie im „Irish Daily Star“, dessen Chefredakteur in der Folge fristlos gefeuert wurde. Unabhängig davon zirkulieren die Fotos aber bereits im Internet.

Anhängig ist weiterhin eine Strafanzeige gegen den oder die unbekannten Fotografen wegen der Verletzung der Privatsphäre des Paars, das in der Villa eines Bekannten, Lord David Linley, im Lubéron in der Provence Ferien machte. Nach Angaben der „Closer“-Anwältin Delphine Pando wurden die Fotos von einer nahe gelegenen Straße aus aufgenommen. Der Verlag habe die Rechte an den Bildern von einer (nicht genannten) Agentur erworben, die das Copyright besitze.

In Frankreich ist der Schutz journalistischer Quellen gesetzlich sehr strikt geregelt. Die Justiz muss nun entscheiden, ob das auch für solche Paparazzi gilt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.09.2012)

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