Sicherheit: Feuer und Rauch

Rauchwarnmelder fehlen in vielen österreichischen Haushalten, ihr Alarm kann aber Leben retten.

Kerzenfeuer auf Adventkränzen und Christbäumen ist schön anzusehen – aber nicht nur deshalb keine Sekunde aus den Augen zu lassen. Ein unaufmerksamer Moment reicht schon aus, dass trockene Tannenzweige in Flammen aufgehen und die ganze Wohnung in Brand setzen können. In der Regel hat man, wie etwa der österreichische Bundesfeuerwehrverband empfiehlt, zumindest einen vollgefüllten Wasserkübel, wenn nicht den Feuerlöscher parat. Das reicht allerdings meist nur zur Schadensbegrenzung.

Weniger glimpflich gehen oft Unfälle in den eigenen vier Wänden aus, wenn die Bewohner die Rauchgasentwicklung und das Feuer gar nicht nicht bemerken. Im Schlaf kann man die Rauchgasentwicklung nicht riechen, man wird ohnmächtig, oft noch bevor der Brand ausbricht. Die Unfallbilanz zeigt, dass alltägliche Routinen wie Kochgut auf dem angeschalteten Herd und angesteckte Bügeleisen die Wohnungsbrände auslösen. Nicht selten sind auch ältere, nicht gewartete Elektrogeräte, die an alten (Mehrfach-)Steckern angeschlossen sind, dafür verantwortlich. Es kann zu Überspannungen und Kurzschlüssen kommen.

Mit 85 Dezibel aufwärts

Brandschutzexperten fordern schon länger die flächendeckende Verpflichtung, Rauchwarnmelder in Wohnungen zu installieren. Sie können Leben retten, indem sie bei Bewohnern und Nachbarn Alarm schlagen oder Schlafende mit markerschütterndem, pulsierendem Alarm aufwecken. Sobald sie eine bestimmte Rauchgaskonzentration erfassen, schlagen die Geräte an, damit erhöht sich die Chance deutlich, dass Betroffene sich noch rechtzeitig vor den giftigen Gasen in Sicherheit bringen können.

Die Realität sieht jedoch anders aus: In sieben Bundesländern (inklusive Wien) sind Rauchmelder in Neu- und Umbauten verpflichtend, für bereits vorhandene Wohnungen existiert diese Verordnung hingegen nicht. Nur in Kärnten wurde im Vorjahr auch im älteren Baubestand aufgerüstet.

In jedem Aufenthaltsraum

Angebracht werden müssen die Rauchwarnmelder in allen Aufenthaltsräumen (auch in den Schlafräumen und Fluren) außer in der Küche und dem Badezimmer, wo zu viel Dampf den Alarm auslösen könnte. Zudem sollen die Teile mittig an der Decke angebracht werden, für einen Raum über 60 Quadratmeter oder einen großen L-förmigen Grundriss braucht es ein zweites Gerät. Die Sorge, dass Zigarettenrauch oder ein krosser Toast das Gerät an der Decke auslösen könnte, ist unbegründet, denn die Teile sind zwar sensibel, aber auch intelligent. Letzteres gilt vor allem für funkgesteuerte Rauchwarnmelder, die in einem Wohnhaus den Alarm weitergeben, sobald ein einzelner angeht.

Für den Einbau dieser Vorrichtung ist in den sieben Bundesländern (außer Salzburg und Niederösterreich) der Eigentümer der Immobilie zuständig, für die Wartung hingegen der Besitzer beziehungsweise der Mieter. Die Leistung der Geräte schwankt zwischen Mindest- und Vollschutz, zumindest müssen sie der ÖNORM EN 14604 entsprechen. Ein einfacher Rauchwarnmelder kostet ab 29 Euro, die Batterie sollte zehn Jahre lang halten. (mad)

Was Sie beachten sollten beim... Brandschutz

Tipp 1

Vorsorgen. Auch wenn es noch keine österreichweite Verpflichtung dazu gibt: Die Installation von Rauchwarnmeldern in den eigenen vier Wänden ist eine günstige Investition in den Brandschutz. Die Geräte schlagen bei einer bestimm-ten Konzentration Alarm – und wecken Schlafende oder machen Nachbarn aufmerksam. Kosten ab 29 Euro.

Tipp 2

Reagieren. Funktionstüchtige Rauchwarnmelder alarmieren, doch für den Ernstfall sollten auch Feuerlöscher und Löschdecken schnell verfügbar sein, zumindest eine(r) auf jeder Etage.

Nach dem Alarm sollte man Ruhe bewahren, den Brand der Feuerwehr (122) melden, sich in Sicherheit bringen und einen Löschversuch unternehmen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.11.2014)

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