Spenden: Neue Regeln für Absetzbarkeit

Wer so spendet, kann nichts absetzen – das funktionierte aber auch schon bisher nicht.
Wer so spendet, kann nichts absetzen – das funktionierte aber auch schon bisher nicht.(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Bestimmte Zahlungen, auch Spenden, werden künftig vom Empfänger der Finanz gemeldet. Die Geltendmachung wird leichter, es gibt aber auch Bedenken.

Wien. Die Österreicher spenden fleißig, nicht nur in der Weihnachtszeit. 2015 erreichte das Spendenaufkommen mit 625 Millionen Euro einen neuen Rekord, auch für heuer rechnet der Fundraising Verband Austria mit einem ähnlichen Ergebnis. Bis zu einem gewissen Grad ist selbst der Fiskus mit an Bord: Etwa jeder dritte Spendeneuro wird steuerlich geltend gemacht, rund 900.000 Österreicher nützen die Absetzmöglichkeit.

Bei der Absetzbarkeit bleibt es auch in Zukunft, beim Prozedere gibt es aber ab 2017 gravierende Änderungen. Derzeit müssen Spenden im Rahmen der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung angegeben werden, das betrifft auch noch in diesem Jahr gespendetes Geld. Ab 1. Jänner 2017 gilt jedoch für private Spenden – wie auch für bestimmte andere Sonderausgaben, etwa den Kirchenbeitrag – die Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung. Ab dann müssen die Empfängerorganisationen die Daten der Spender sammeln und an die Finanzbehörden weitergeben, konkret Vornamen, Zunamen, Geburtsdatum. Dann werden die Spendenbeträge automatisch berücksichtigt. Eine Geltendmachung im Rahmen der Steuerveranlagung wird nicht mehr nötig – und nicht mehr möglich sein.

Faktisch heißt das: Wer sein korrektes Geburtsdatum nicht verrät, fällt um den Steuervorteil um. Schwierig wird es auch, wenn jemand seinen Vornamen nicht genau in der Schreibweise angibt, wie er im Melderegister steht (z. B. Hans statt Johann, Gaby statt Gabriele): Dann gelingt der Datenabgleich nicht, und die Organisation bekommt die Rückmeldung, dass es diese Person nicht gibt. „Es wird nur Ja-nein-Antworten geben“, sagt Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbandes. „Worin der Fehler besteht, wird man nicht sehen.“ Auch Namen mit schwierigen Schreibweisen, etwa Sonderzeichen, können zum Problem werden.

Mehraufwand für Spendensammler

Nicht nur deshalb sind viele Spendenorganisationen – vor allem kleinere – mit der Neuregelung nicht glücklich. Durch die Datenerfassung befürchten sie einen hohen Mehraufwand, der im Endeffekt zulasten derjenigen geht, zu deren Gunsten gesammelt wird. Den meisten Spendern ist die Neuregelung zudem noch unbekannt, ergab eine Umfrage von Public Opinion – entsprechend befremdet reagieren manche, wenn vorsorglich jetzt schon nach dem Geburtsdatum gefragt wird.

Gut möglich ist es freilich, dass künftig mehr Spenden von der Steuer abgesetzt werden, wenn sich die Steuerzahler nicht mehr selbst darum kümmern müssen. Die Geltendmachung werde einfacher, betont denn auch das Finanzministerium (BMF) auf seiner Website. Auch der Datenschutz werde gewahrt: Mit dem „verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen“ sei ausschließlich für das Finanzamt eine Zuordnung zu einer Person möglich, „nicht jedoch eine Verknüpfung mit anderen Daten oder ein Zugriff durch andere Personen, Behörden oder Einrichtungen (z. B. Sozialversicherung)“. Der Steuerpflichtige werde auch nicht zum gläsernen Spender, dessen Spendenverhalten ausgeforscht werden könnte: Dem Finanzamt sollen nicht mehr Informationen zugänglich werden, „als für die Bearbeitung im konkreten Fall erforderlich sind“. So werde etwa das Religionsbekenntnis oder die Bezeichnung der spendenempfangenden Organisation dem Bearbeiter ausschließlich für die Überprüfung der konkreten Sonderausgaben zugänglich sein – und bei einer Überprüfung sei das auch bisher offenzulegen gewesen.

Die Weitergabe kann man untersagen

Alle Bedenken zerstreut das jedoch nicht. So könnten etwa Spenden von Leuten mit geringem Einkommen, die keine Einkommensteuer zahlen, künftig beim Finanzamt sichtbar werden. Muss man dann womöglich befürchten, dass dort hinterfragt wird, wieso man sich die Spende überhaupt leisten kann? Ob das Finanzamt die Daten bekommt, entscheidet jedoch jeder selbst: Will man das nicht, genügt es, das Geburtsdatum nicht anzugeben. Man kann der Spendenorganisation auch die Datenweitergabe untersagen. Sinnvoll wird das vor allem dann sein, wenn man ohnehin nichts absetzen kann. Ansonsten muss man sich bewusst sein, dass man damit endgültig auf die Absetzbarkeit verzichtet.

Die durch die Neuregelung entfachte Diskussion über den gläsernen Spender „hätten wir lieber nicht“, sagt Lutschinger. Zugleich betont er aber, wie wertvoll die Absetzmöglichkeit an sich ist: „Je nach Steuerklasse bekommt man zwischen 25 und 50 Prozent zurück.“ Wer wolle, könne so auch mehr spenden, ohne unter dem Strich mehr zu zahlen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.12.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.