Gewinnfreibetrag mit Minizinsen

Wohnanlage Perfektastraße
Wohnanlage Perfektastraße(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Selbstständige, die ihren Gewinnfreibetrag in Wertpapiere veranlagen wollen, können wegen der Steuerreform nur noch in Wohnbauanleihen investieren. Aber welche?

Wien. Das Jahresende naht – und damit auch die Möglichkeit, noch heuer vom Gewinnfreibetrag Gebrauch zu machen. Allein, die Höhe sowie die Möglichkeiten sind genau geregelt: Bei einem Jahresgewinn von bis zu 30.000 Euro gibt es einen Grundfreibetrag bis 3900 Euro. Darüber hinaus gibt es einen investitionsbedingten Freibetrag von 13 Prozent. Dieser ist auf 175.000 Euro Gewinn beschränkt, macht also höchstens 18.850 Euro aus. Zwischen 175.000 und 350.000 Euro sind es sieben Prozent, zwischen 350.000 und 580.000 nur noch 4,5 Prozent. Darüber hinaus entfällt der Gewinnfreibetrag zur Gänze.

Dafür muss man entweder in abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit mindestens vierjähriger Nutzungsdauer investieren (etwa in eine neue Betriebs- oder Geschäftsausstattung). Oder man kann in Anleihen veranlagen – inzwischen nur noch in Wohnbauanleihen. Sie müssen eine Restlaufzeit von mindestens vier Jahren haben. Wer sich für den Kauf von Wohnbauanleihen entscheidet, muss bedenken, dass sie in den ersten vier Jahren Teil des Betriebsvermögens sind. Damit unterliegen die vollen Zinserträge der KESt. Nach einer Behaltedauer von vier Jahren können Anleger die Wohnbauanleihen verkaufen, dann ist man aber dem aktuellen Kursrisiko ausgesetzt.

Die andere Alternative ist, die Wohnbauanleihen danach ins Privatvermögen zu übernehmen. Dann sind die ersten vier Prozent an jährlichen Zinserträgen von der KESt befreit – immerhin ein kleines Trostpflaster angesichts der aktuell niedrigen Verzinsung. Aber Achtung: Je nach aktuellem Kurs verändert sich damit natürlich auch die Rendite, die man dann unter dem Strich verdient.

Die KMU S-Wohnbaubank (AT000B116579) etwa zahlt 0,4 Prozent p. a. bis zum 15. Jänner 2020, danach 1,4 Prozent p. a. bis zum 15. Jänner 2026. Allerdings erhält laut Bedingungen die Vertriebspartnerin „für die Vermittlung von Wertpapieren der S-Wohnbaubank eine einmalige Vertriebsprovision von maximal zwei Prozent des Nennbetrags“. Die genaue Höhe wird laut Erste Bank von den einzelnen Instituten festgelegt. Zudem fällt eine einmalige Handelsprovision von 0,5 Prozent des Nominale beim Wertpapierkauf an. Das Angebot der Bank Austria: eine Stufenzinsanleihe mit 1,25 Prozent bis vier Prozent (AT000B126057). Sie wird am 8. September 2027 fällig. In den ersten drei Jahren wird ein Coupon von 1,25 Prozent p. a. bezahlt. Die Coupons erhöhen sich bis auf vier Prozent im zwölften Jahr. Auch hier wird auf der Homepage hingewiesen, dass der jeweils aktuelle Kurs einen Ausgabeaufschlag von 1,2 Prozent enthält.

Bei den Spesen feilschen

Bei der Raiffeisen Wohnbaubank (AT000B124524) gibt es 0,75 Prozent p. a. bis einschließlich 27. Dezember 2018, danach eine stufenweise Erhöhung bis 1,75 Prozent p. a. in den letzten zwei Jahren. Fälligkeit ist der 27. Dezember 2027.

Hier ist laut Bedingungen im Ausgabepreis eine Vertriebsprovision von bis zu 1,50 Prozent vom Nennwert enthalten (und auch hier entscheiden die Raiffeisenbanken im Einzelnen über die Höhe). Entsprechende Angebote bieten freilich auch die Hypo-Wohnbaubanken an.

Zu allem Überfluss fallen Depotgebühren an. Steuerberater Helmut Moritz betont deshalb: Man müsse sich unter Umständen „mit einer sehr geringen Verzinsung abfinden“. Aber: „Von der Ersparnis bei der Einkommensteuer profitiert man trotz der geringen Verzinsung bei Wohnbauanleihen sehr wohl“, sagt Moritz.

Sein Rat: Beim Kauf sollte man zumindest planen, die Wohnbauanleihen nach den vier Jahren ins Privatvermögen zu übernehmen. Dann rechnet sich wenigstens die KESt-Befreiung mehr, da die KESt ab dem 1. Jänner 2016 von 25 auf 27,5 Prozent steigt. „Zudem sollte man bei den Spesen unbedingt feilschen“, unterstreicht Moritz. Schon ein kleiner Prozentsatz kann angesichts der tiefen Zinsen schließlich einen großen Unterschied ausmachen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.12.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.