Was auf Mieter und Vermieter zukommen könnte

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Das Mietrecht soll modernisiert und vereinheitlicht werden. In welche Richtung das gehen könnte– dazu gehen die Meinungen auseinander.

Wien. Strengere Mietobergrenzen im privaten Altbau oder doch lieber laufende Überprüfung der Einkommensverhältnisse im Gemeindebau? Solche Punkte, wie sie während des Nationalratswahlkampfes auch diskutiert wurden, finden sich nicht im Regierungsprogramm. Dort steht jetzt: „Reform des Mietrechts im Bereich des Wohnens mit den Zielen größtmöglicher Vereinheitlichung, besserer Verständlichkeit für die Rechtsanwender, transparenter gesetzlicher Ausgestaltung und Leistbarkeit der Mieten“.

Was genau unter „Vereinheitlichung“ oder „Leistbarkeit“ zu verstehen ist– dazu gehen die Meinungen auseinander. Arbeiterkammer-Präsident Rudi Kaske will eine Begrenzung der Zuschläge zum Richtwert mit 20 Prozent. Dann wären für eine 90-Quadratmeter-Wohnung in Wien maximal 557 Euro netto (ohne Steuern und Betriebskosten) pro Monat zulässig.

Von einer solchen Neuerung betroffen wären österreichweit nur fünf Prozent der Haushalte oder 12,5 Prozent der Mieterhaushalte, wie aus einer Sonderauswertung von Daten der Statistik Austria durch den Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) hervorgeht: Richtwertmieten zahlt man im privaten Altbau bei Mietverträgen, die ab dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden.

„Investitionen gehemmt“

Der Richtwert ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch, in Wien ist er mit 5,16 Euro pro Quadratmeter am zweitniedrigsten, dafür gibt es dort am häufigsten Zuschläge. Kaske fordert auch, dass die Zu- und Abschläge im Mietvertrag detailliert angegeben werden müssen.

Eine Forderung, mit der die Eigentümervertreter leben können. Von der Begrenzung der Mieten halten sie naturgemäß wenig. Die Kaske-Vorschläge würden private Investitionen in den Wohnbau auf einen Nullpunkt bringen und den angebotenen Wohnraum massiv reduzieren, meint Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe Immobilientreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien.

Ein Argument, dem man bei der AK wenig abgewinnen kann: Die Forderungen bezögen sich ja auf bereits errichtete Altbauwohnungen, Investitionen in den Wohnungsneubau würden nicht gehemmt. Und den Neubau sollte man lieber durch eine Zweckbindung der Wohnbauförderung für den sozialen Wohnbau ankurbeln.

ÖVI-Präsident Udo Weinberger ärgert sich indes, dass die Diskussion um „leistbares Wohnen“ einzig und allein auf dem Rücken der privaten Vermieter geführt werde, da doch 60 Prozent der Hauptmietverhältnisse in Österreich auf den sozialen Wohnbau (gemeinnützige Bauvereinigungen und Gemeindewohnungen) entfielen. Gerade Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen kämen unterdurchschnittlich häufig in den Genuss solcher Wohnungen. Als Ursache sieht er die hohen Einstiegshürden für diese Zielgruppe (etwa den Genossenschaftsbeitrag, den man häufig beim Einzug zahlen muss).

„Befristungen abschaffen“

Ein modernes Mietrecht dürfe nicht nur einen fairen Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern im Auge haben, sondern müsse auch mehr Fairness zwischen Mietern bringen: Derzeit könne es passieren, dass in ein und demselben Haus eine Familie für eine vergleichbare Wohnung um ein Vielfaches mehr zahle als eine andere, während der Vermieter von der ersten Familie nicht einmal einen kostendeckenden Mietzins erhalte.

Könne der Vermieter eine Miete in fairer Höhe verlangen, wären auch Fragen wie der Streit um die Erhaltung der Therme kein Thema mehr, meint Weinberger. Diese würde dann der Vermieter übernehmen. Auch der Umfang des Betriebskostenkatalogs (welche Ausgaben der Vermieter an den Mieter weitergeben darf) hängt seiner Meinung nach vor allem davon ab, inwieweit es gelingt, einen tragfähigen Konsens hinsichtlich der Mietzinsbildung zu finden.

Kaske wiederum will nicht nur bestimmte Kosten wie Grundsteuer und Versicherungskosten dem Vermieter aufbürden, sondern auch Befristungen abschaffen: Solche sollten nur zulässig sein, wenn es einen sachlich gerechtfertigten Grund gebe, etwa Eigenbedarf des Vermieters. Häufig werde auch der Abschlag von 25 Prozent nicht gewährt. Das betrifft freilich ebenfalls primär den Altbau. (b.l.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.01.2014)

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