Die betriebliche Kollektivversicherung wirbt mit stabilen Erträgen um die Kunden. Die Pensionskassen verweisen auf die langjährige Entwicklung.
Die österreichischen Pensionskassen weisen auf mögliche Nachteile bei einem Umstieg zu einer von den Versicherungen angebotenen Betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) hin: "Wer von einer Firmenpension in die betriebliche Kollektivversicherung wechselt, verliert gleich einmal maßgeblich bei der Pensionshöhe", betonte Fritz Janda, Geschäftsführer des Fachverbandes der Pensionskassen in einer Pressemitteilung.
Er reagierte damit auf Ankündigungen der Wiener Städtischen Versicherung, die Pensionskassen-Berechtigte zu einem Wechsel bewegen will. Ein solcher Wechsel in eine Garantievariante einer Lebensversicherung bringe auf lange Sicht stabile Erträge, anders als bei Pensionskassen, deren Veranlagung stärkeren Schwankungen unterliegen könne, argumentiert die Städtische.
Die langfristige Veranlagung der Pensionskassen sei sicher und erziele bessere Erträge als alle vergleichbaren Veranlagungsformen, wie die langjährige Performanceentwicklung zeige, entgegnet Janda.
Hoöchstrechnungszins 1,75 Prozent
Mit dem Wechsel von einer Pensionskasse in eine BKV deren höchster zulässiger Rechnungszins 1,75 Prozent betrage, ändere sich automatisch auch der Rechnungszins. "Das bedeutet, die Pensionshöhe sinkt: Es gilt die grobe Formel, wonach ein um ein Prozent zehn Prozent verursacht", heißt es in der Mitteilung des Fachverbandes der Pensionskassen.
Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetzesnovelle gebe es innerhalb des Pensionskassenmodells die Möglichkeit, in einen Firmenpensionsvertrag mit einer Garantie der Anfangspension, zu wechseln. Diese Pensionshöhe könne also nicht niedriger werden, unabhängig von der Entwicklung der Veranlagung.
Versicherung wirbt mit Garantie
Sicherheit könne aber nicht nur über eine Garantie erreicht werden, auch eine grundsätzlich konservativ ausgerichtete Veranlagung über Jahrzehnte, wie es bei typischen Verträgen mit Firmenpensionen der Fall sei, erfülle diesen Anspruch. Bei den Pensionskassen gebe es auch die Möglichkeit der Veranlagung nach einem Lebensphasenmodell, in welchem der oder die Berechtigte nach eigener Risikoneigung und Lebensphase zwischen dynamischer, ausgewogener und konservativer Gewichtung der Veranlagung wählen kann.
Die Sicherung der gewohnten Lebensqualität und auch des erhöhten Pflegebedarfs im Alter erfordere in Zukunft verstärkt ein Zusammenwirken aller drei Säulen des Pensionssystems. Firmenpensionen über Pensionskassen seien europaweit ein erfolgreiches Modell, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.
(APA)