Auf vier Rädern in den Urlaub

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Wer mit seinem Auto in die Ferien fährt, macht sich häufig keine weiteren Gedanken. Doch wenn im Ausland ein Unfall passiert, kann es zu schweren Problemen kommen. Vor allem, wenn das Gegenüber nicht ausreichend versichert ist.

Wien. Mit dem Ende der Schulferien rollt auch wieder eine Verkehrslawine über Österreichs Straßen. Viele Autofahrer zieht es dabei Richtung Süden. Seine Reise unvorbereitet anzutreten ist allerdings nicht gerade die beste Idee. Selbst dann, wenn man nur ins EU-Ausland fährt.

Als Autofahrer sollte man dabei an folgende Dinge denken: Die grüne Versicherungskarte ist zwar nicht mehr überall Pflicht, sie mitzuführen ist trotzdem ratsam. Denn sie enthalte wichtige Angaben zur eigenen Versicherung, wie Walter Hager vom Verein für Konsumenteninformation erklärt. Seine Polizze trägt man schließlich nicht immer mit sich herum. Anhand des Dokuments kann die Exekutive zum Beispiel erkennen, ob das Auto überhaupt haftpflichtversichert ist. Das gute Stück ist aber nur für die Dauer von einem Jahr gültig.

Zusätzlich zur grünen Karte, wird empfohlen, den europäischen Unfallbericht mitzuführen. Ein Unfall kann auf diese Weise in relativ einfacher Form dokumentiert werden. Kommt es tatsächlich zu einem Schadensfall, raten Autofahrerklubs dringend dazu, die Polizei zu verständigen und sich von dieser den Unfallbericht aushändigen zu lassen. Die Namen und Adressen von Zeugen zu notieren sowie die Fotodokumentation ist ebenso nie ein Fehler. In Österreich sind Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug mitzuführen. In anderen Staaten sind diese Pflichten teilweise umfassender. So ist in Bosnien und Herzegowina sowie in Spanien ein Ersatzreifen von Nöten. Ist dieser nicht vorhanden, muss stattdessen ein Reparaturset oder Reparaturspray mit an Bord sein. In Griechenland ist beispielsweise ein Feuerlöscher erforderlich.

Versicherung abklären

In Europa sind die Haftpflichtsummen für Autos je nach Land unterschiedlich. In manchen Staaten ist die Deckung geringer als in Österreich. Spielt sich ein Unfall im Rahmen der Versicherungssumme ab, sollte die Abwicklung des Schadens kein Problem sein. Denn innerhalb der EU gebe es einen sogenannten Referenzversicherungsplan, erklärt Thomas Haider vom Autofahrerklub Arbö. Demnach müsse jede europäische Versicherung im jeweiligen Mitgliedsland einen Partner haben, an den man sich im Schadensfall wenden könne.

Anders sieht es aus, wenn der durch den Unfall verursachte Schaden jene Summe übersteigt, die von der Versicherung gedeckt wird. Dann haftet der, der den Schaden verursacht hat, mit seinem Privatvermögen. Ist dieses nicht vorhanden, bleiben die Unfallopfer oft im Regen stehen. „Wenn der Unfallgegner kein Geld hat, kann ich ihm auch keines wegnehmen“, sagt Haider. Dieses Problem könne man etwa mit einer sogenannten Exzedenten- und Ausfallversicherung in den Griff bekommen, erklärt EFM-Versicherungsmakler Josef Graf. Sie mache etwa dann Sinn, wenn der Unfallverursacher keine finanziellen Mittel hat, um den Schaden zu begleichen. Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Zusatzdeckung zu einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung (die in der Regel Teil einer jeden Haushaltsversicherung ist). Versicherungsnehmer sind hier bis zu einer Summe von 50 Mio. Euro geschützt. Bei Fahrerflucht und außerhalb der EU greift die Versicherung aber nicht.

In einem solchen Fall (Fahrerflucht) könnte der Garantiefonds des heimischen Versicherungsverbands helfen. Dieser sorge dafür, dass unschuldige Verkehrsopfer zu einer Entschädigung kommen, sagt Günter Albrecht vom Versicherungsverband. Der Fonds zahlt auch, wenn ein nicht mehr zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug einen Unfall verursacht hat oder der Inhaber des Fahrzeugs seine Prämie nicht bezahlt hat. Breche sich beispielsweise ein Österreicher infolge eines Unfalls mit Fahrerflucht in Spanien beide Beine, dann richte sich die Höhe des Schmerzensgelds nach dem spanischen Recht, erklärt Albrecht. Bei zu niedrigen Deckungssummen greift der Fonds jedoch nicht.

Um nicht der Unterversicherung anderer ausgesetzt zu sein, besteht die Möglichkeit, eine private Unfallversicherung abzuschließen. „Diese zahlt unabhängig davon, ob ich Schadenersatz von jemand anderem bekomme“, sagt Versicherungsmaklerin Brigitte Kreuzer. Für den Zeitraum seiner Reise kann man freilich auch eine Unfallkaskoversicherung abschließen. Diese deckt aber nur Schäden am Auto. [ iStockphoto]

Was Sie beachten sollten bei .. Auslandsreisen

Tipp 1

SicherheitI. Ein Auto sollte stets mit Warnweste, Pannendreieck und Verbandskasten (der im Übrigen ablaufen kann) ausgestattet sein. Verlässt man mit seinem Fahrzeug das Land, gelten zum Teil noch erweiterte Bestimmungen. Was genau man in den einzelnen Staaten mitzuführen hat, kann man auf den Homepages der Autofahrerklubs nachlesen.

Tipp 2

SicherheitII. Autofahrer sollten sich vor ihrer Abreise die grüne Versicherungskarte besorgen. Sie ist zwar nicht mehr in allen europäischen Ländern Pflicht, muss bei Kontrollen manchmal aber trotzdem vorgezeigt werden. Die Karte ist der Nachweis, dass eine Haftpflichtversicherung besteht. Auch den europäischen Unfallbericht sollte man mitführen.

Tipp 3

VersicherungI. Passiert ein Unfall im europäischen Ausland, sollte die Abwicklung des Schadens kein Problem darstellen. Die Wahrscheinlichkeit, Geld zurückzuerhalten, ist relativ hoch. Jede Versicherung in der EU muss im jeweiligen Mitgliedstaat eine Art Partner haben, an den man sich wenden kann.

Tipp 4

VersicherungII. Die Autofahrerklubs bieten spezielle Reisekaskoversicherungen an. In der gewählten Reisezeit ist das Auto umfassender versichert. Sinnvoll ist das etwa dann, wenn man in Länder mit erhöhter Diebstahlwahrscheinlichkeit fährt. Konsumentenschützer raten davon ab, weil die Produkte in ihren Augen zu teuer sind.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.06.2014)

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