Samenspende

Wenn man den Kinderwunsch zur alleinigen Richtschnur macht, haben alle ein Anrecht auf künstlich hergestellten Nachwuchs - Alleinstehende, Paare, Gruppen?

Die Familienministerin begrüßt und unterstützt das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, wonach es auch lesbischen Paaren erlaubt sein muss, Samenspenden in Anspruch zu nehmen. „Der Kinderwunsch ist ein sehr treibender Faktor im Leben eines Menschen“, sagt Sophie Karmasin.

Na ja. Hier liegt ja doch ein Paradigmenwechsel vor: Bisher war die Samenspende als medizinische Maßnahme zugelassen, wenn ein Paar kein Kind bekommen konnte, weil die Samenqualität des potenziellen Vaters nicht ausreichend war. Die Samenspende sollte seine Unfruchtbarkeit beheben. Man kann einwenden, dass die Verwendung fremden Samens keine Therapie ist, aber es gab immerhin eine Diagnose.

Die Ursache, warum zwei Frauen miteinander kein Kind bekommen können, ist aber keine medizinische Fehlfunktion, sondern schlicht die Natur. Die Zeugungsunfähigkeit der Frauen ist nun einmal genauso wenig therapierbar wie die Unfähigkeit der Männer, schwanger zu werden.

Der Gesetzgeber hat deshalb medizinisch unterstützte Fortpflanzungstechniken genau dort erlaubt, wo sie medizinisch indizierte Mankos beheben und nicht biologische Grundtatsachen: bei Paaren unterschiedlichen Geschlechts. Nicht, weil Homosexuelle böse wären, sondern weil die humane Fortpflanzung heterosexuell funktioniert.

Damit ist es nun aus. Der VfGH – und die Familienministerin – hat deutlich gemacht, dass es nicht mehr um medizinische Hilfe zur Herstellung des Normzustandes geht (der Fruchtbarkeit von Mann und Frau), sondern um die Erfüllung des Kinderwunsches für jedermann. So hat der VfGH folgerichtig angekündigt, wohl bald auch über das Recht von Männern auf Leihmutterschaft zu entscheiden.

Man kann diskutieren, ob die Frage, ob es gut ist, die Natur derart zu umgehen, überhaupt vom Gesetzgeber behandelt werden soll (wer sich von Freunden den Samen besorgt, wird ja auch nicht bestraft) – aber die Frage ist da, und man sollte sie nicht einfach ausblenden.

Und vielleicht hat der VfGH auch nur folgerichtig entschieden: Wenn man einmal angefangen hat, die Natur (andere sagen: den lieben Gott) bei der Weitergabe des menschlichen Lebens nicht mehr zu respektieren, sondern es zur Selbstverständlichkeit macht, dass Kinder auf Bestellung künstlich und durch Stellvertreter angefertigt werden, wird daraus ein Anrecht für jeden in jeder Konstellation – ob allein, zu zweit oder in der Gruppe.

Ich weiß, wenn auch nicht aus eigener Erfahrung, wie unerfüllter Kinderwunsch quälen kann. Trotzdem hätte ich mir von einer Familienministerin mehr erwartet.
Der Autor war stv. Chefredakteur der „Presse“ und ist nun Kommunikationschef der Erzdiözese Wien.

meinung@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.01.2014)

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