Sancti Spaghetti! Wie wär's mit einer Feiertagsreligion?

Kopfbedeckungen müssen nicht religiös sein, Durchführungsbestimmungen sind penibel, und Kirchenprivilegien sind manchmal gar keine.

Noch bevor die Bundeshymne endlich und mit vollem Recht geändert wird auf: „Heimat bist du großer Kinder“, wurde bekannt, dass ein hiesiger Atheist von seinem Unglauben abgefallen ist. Niko Alm, Sprecher des Antikirchenprivilegien-Volksbegehrens, glaubt laut eigenen Angaben nun an Gott, und zwar in Form des Fliegenden Spaghettimonsters, das von der 2005 gegründeten Sekte der Pastafari verehrt wird. Alm erzählt, er habe in einer Broschüre des Verkehrsministeriums gelesen, dass auf Führerscheinfotos nur „religiöse Kopfbedeckungen“ erlaubt seien. Und er trägt nun auf seinem Führerschein den traditionellen Schmuck der Pastafari auf dem Kopf – ein Nudelsieb.

Ich finde das jenseitig. Nicht, dass Alm fromm geworden ist. Wenn einer in seinen dunklen Stunden Trost bei einem höheren Wesen mit teigigen Tentakeln sucht oder durch dessen Lehren zum glücklicheren Menschen reifen will – warum nicht? Nein, jenseitig finde ich, dass nicht jeder die Identifizierung erschwerende Kopfschmuck auf dem Foto verboten ist – und nicht jede unverstellende Kopfbedeckung, religiös oder profan, erlaubt. Warum soll jemandem, der Küchengeräte nur zum Spaß trägt, verwehrt sein, was einem frommen Pastafari gestattet ist?

Das Seltsame ist: Meinen Recherchen nach sieht die Rechtslage ohnehin genau das vor. In Broschüren mag was von religiösen Kopfbedeckungen stehen. Aber die maßgebliche und sehr penible Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung spricht bloß davon, dass das Foto nicht höher als 40 mm und nicht breiter als 32 mm sein darf. Und mangels weiterer Vorschriften gehen die Behörden nur danach, ob der Betreffende eindeutig erkennbar ist oder nicht.

Ein echtes Kirchenprivileg scheint hier also nicht vorzuliegen. Gleichwohl machen die Kirchenprivilegien-Volksbegehrensleute ein Preisausschreiben daraus und loben für die lustigste Kopfbedeckung eine Reise aus – interessanterweise nach Kuba, dem Musterland abgeschaffter Kirchenprivilegien.

Es ist fraglos gut, dass eine Gesellschaft ständig überprüft, ob jemand unberechtigte Vorrechte genießt. Aber was genau ist unberechtigt? Hermann Talowski, Spartenobmann in der steirischen Wirtschaftskammer, hat jedenfalls ein neues Privileg erfunden: Er schlägt vor, nur noch katholischen Dienstnehmern die Zuschläge für Arbeit an katholischen Feiertagen wie Fronleichnam und Ostermontag auszuzahlen. Interessante Idee. Seitdem denke ich vage darüber nach, es den Pastafari gleichzutun und auch eine neue Religion zu gründen, eine mit 365 Festtagen im Jahr. Oder bin ich jetzt zu unernst für dieses Thema?

Michael Prüller war stv. Chefredakteur der „Presse“ und ist nun Kommunikationschef der Erzdiözese Wien. Seine Kolumne „Culture Clash“ erscheint heute ausnahmsweise im Feuilleton, sonst hat sie ihren Platz auf den „Debatte“-Seiten der „Presse am Sonntag“.

E-Mails an: meinung@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.07.2011)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.