Ungarn ist und bleibt ein Rechtsstaat

Ungarn bleibt Rechtsstaat
Ungarn bleibt Rechtsstaat(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
  • Drucken

Ungarns Regierung hat das Wohlwollen der Medien anderer EU-Staaten schon vor ihrem Amtsantritt verloren – kein Wunder also, dass auch bei dem aktuellen Thema kaum Konkretes kritisiert, sondern Vorverurteilungen vorgenommen werden. Eine Verteidigung.

Die ungarische Regierung hat das Wohlwollen der Mehrheit der veröffentlichten Meinung schon bei ihrem Wahlsieg, also noch vor ihrem Amtsantritt verloren. Man kann aber der Regierung nicht übel nehmen, dass sie nach einem demokratischen Wählerauftrag über eine Zweidrittelmehrheit im Parlament verfügt. Diese Mehrheit reicht in fast jedem Land Europas für Verfassungsänderungen aus, auch in Ungarn. Nur wer mit zweierlei Maßstab misst, kann fordern, dass diese verfassungsgebende Mehrheit in dem Falle nicht genügend ist, wenn eine konservativ-liberale Regierung an der Macht ist.

Dass die europäischen Verfassungsgerichte nicht überall über die gleichen weitreichenden Kompetenzen verfügen wie in Deutschland, ist nicht ungewöhnlich. Man kann lange darüber diskutieren, wie stark ein Verfassungsgericht sein sollte. Man dürfte dabei aber nicht vergessen, dass es neun EU-Mitgliedstaaten (Großbritannien, Schweden etc.) gibt, die gar kein Verfassungsgericht haben. Sollten auch sie nicht EU-kompatibel sein? In Österreich etwa wird die Verfassung selten geändert, aber der Verfassungsgerichtshof wird beim Zusammenkommen einer Zweidrittelmehrheit oft mit Gesetzen im Verfassungsrang ausgehebelt.

Welche Stellen der ungarischen Verfassung verstoßen gegen EU-Recht? Die Kritik enthält leider kaum Konkretes darüber, was denn so anstößig an der neuen Verfassung sein soll. Wo sie konkreter wird, liegt sie oft falsch. Es ist eine Ironie der Geschichte oder Inkonsistenz der Kritiker, dass sie die „böse“ Verfassung der Orbán-Regierung jetzt vehement vor den Modifizierungen schützen. Die meisten Kritiker begehen genau jenen Fehler, den sie schon beim Mediengesetz begingen: Sie urteilen vorschnell. Die Vorverurteilungen finden statt, bevor man den Text der Verfassungsänderung gelesen hat.

Das Verfassungsgericht wird natürlich weiterhin Hüter der Verfassung bleiben und Gesetze, die in Konflikt mit der Verfassung stehen, wenn nötig außer Kraft setzen. Es ist aber in fast keinem Land der Welt die Aufgabe des Verfassungsgerichts, die Verfassung inhaltlich zu prüfen, auch nicht in Österreich. Vielmehr ist die Verfassung der Maßstab, an dem alles geprüft wird. Die gesetz- und verfassungsgebende Macht ist das vom Volk gewählte Parlament. Auch dies ist also kein Verstoß gegen „europäische Werte“. Außerdem handelt es sich in unserem Fall keineswegs um eine Entmachtung, da das Verfassungsgericht die Verfassungsänderungen in inhaltlichen Fragen auch zuvor nicht prüfen konnte. Die jetzige Grundgesetzänderung erweitert sogar die Rechte des Höchstgerichts: Es kann künftig die Verfassung von prozeduraler Seite her prüfen. Der Kreis der Institutionen, die eine sogenannte nachherige Überprüfung auf Verfassungsmäßigkeit einreichen können, wird mit dem Obersten Gericht und der Generalstaatsanwaltschaft erweitert. Mit dieser vierten Änderung reagiert die Regierung in Wahrheit auf die Wünsche des Verfassungsgerichts. Es gibt also keinen Grund zum Misstrauen.

Dass die unter der alten Verfassung erlassenen Urteile des Verfassungsgerichts ihre Gültigkeit verlieren, ist keine Entmachtung. Das Gericht hat die Aufgabe, über die gültige Verfassung zu wachen, nicht über die alte.


Kaum Einwände. Vor der Meinungsbildung sollte man die Gesetzestexte gründlich durchlesen und vergleichen. Wir haben die Venedig-Kommission des Europarates gebeten, die Verfassungsänderung zu überprüfen. Das war auch vor zwei Jahren der Fall, als Resultat dieses Dialoges wurden manche Änderungen durchgeführt. Die Europäische Kommission hat damals das ungarische Mediengesetz eingehend studiert und bis auf vier geringe Einwände nichts beanstanden können. Darüber wurde von den Kritikern, die den Tod der Pressefreiheit prognostiziert hatten, nicht mehr so ausführlich berichtet. Wir sollten uns also auch in diesem Fall vor medialen Vorverurteilungen schützen und die Ergebnisse der rechtlichen Prüfungen abwarten.

Die Pressefreiheit ist intakt, und unsere Finanzen nicht zusammengebrochen. Wirtschaftlich muss Ungarn noch an der Ankurbelung des Wachstums arbeiten, aber wir stehen auf eigenen Beinen. Als Orbán 1998 erstmals an die Macht kam, stand die Staatsverschuldung bei 58Prozent, 2002, als er die Macht verlor, bei 52 Prozent, 2010, als er in die Regierung zurückkehrte, bei 83, jetzt nur noch bei 77. Das Haushaltsdefizit sank 2011 erstmals seit dem EU-Beitritt unter drei Prozent. Ungarns Staatsanleihen wurden im Februar fast viermal überzeichnet. Ungarn finanziert sich über die Märkte. Die Inflation sank heuer unter drei Prozent. Sieht so eine „populistische“ Wirtschaftspolitik aus? Wenn man einen Blick auf die EU-Staaten (vor allem an der Peripherie) wirft, findet man Orbán unter den wenigen Premiers, die trotz strenger Haushaltsdisziplin den sozialen Frieden bewahren konnten.

Ich habe meine Zweifel, ob der neue Angriff auf die ungarische Regierung nicht nur ein Schauspiel ist und sich hinter der viel zitierten Wertegemeinschaft nicht eine Retourkutsche für einen viel prosaischeren wirtschaftlichen Interessengegensatz versteckt, wobei die schwierige Lage Ungarns und der ungarischen Bevölkerung außer die eigene Regierung niemanden zu interessieren scheint. Niemand interessiert sich dafür, dass die Erfindung der österreichischen Banken (die Schweizer Franken-Kredite) Millionen von Menschen in Ungarn an den Rand des Ruins getrieben haben. Es wird auf Ungarn nurd wahllos eingedroschen.

Die Politik der Lastenteilung hat ohne Zweifel auch die größten Gewinner der letzten 20 Jahre, die Banken, stärker zur Kasse gebeten. Der langfristige soziale Friede ist aber auch für weitblickende Investoren die wichtigste Voraussetzung der Rechtssicherheit.

Die Doppelstandards werden von der Mehrheit der Ungarn immer mehr als beleidigend und heuchlerisch empfunden. Ich hoffe aber, die jetzige Antipathie der veröffentlichten Meinung wird der gegenseitigen Sympathie der beiden Nachbarvölker nur vorübergehenden Schaden verursachen können.

Wien, den 15. März, am Tag der ungarischen Freiheit

Vince Szalay-Bobrovniczky ist seit Dezember 2010 ungarischer Botschafter in Wien. Der 38-jährige gebürtige Budapester studierte Geschichte, ist verheiratet und hat vier Kinder. Er gilt als Vertrauter des ungarischen Premiers Viktor Orbán. Parteimitglied in der Regierungspartei Fidesz ist er jedoch nicht. Bevor er nach Wien bestellt wurde, war er vier Jahre lang Konsul in München.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.03.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.