19.05.2013 03:03 Merkliste 0

Freiheit für die Religionen oder Freiheit von Religion?

HANS WINKLER (Die Presse)

Gastkommentar. Das Menschenrecht der Religionsfreiheit ist zunehmend gefährdet. Durch die Religionen selbst, mehr noch aber durch ihre Feinde.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

 

Selten waren sich die deutschen Kommentatoren, ob links oder rechts, konservativ oder liberal, so einig wie bei der begeisterten Zustimmung zum Urteil des Landgerichts Köln über die Beschneidung. Bekanntlich hat das Gericht die Beschneidung eines muslimischen Buben als strafbare Körperverletzung qualifiziert, den Arzt, der sie durchaus fachgerecht vorgenommen hat, aber freigesprochen, weil er sich der Strafbarkeit seiner Tat nicht bewusst gewesen sei.

Von nun an sollen aber alle wissen, was es geschlagen hat:

Endlich, so der Tenor der Kommentare, werden Pflicht und Anspruch des Staates, die körperliche Integrität seiner Bürger zu schützen, gegen die „Werteentscheidungen von Glaubensgemeinschaften“ durchgesetzt. Endlich so der Unterton, werden die Religionen in ihre Schranken gewiesen. Der Staat dürfe keine Praxis zulassen, die den „Verlust eines angeborenen Körperteils“ bedeute, den der Bub, einmal herangewachsen, bedauern könnte, weil er von den religiösen Bekenntnissen seiner Eltern nichts mehr wissen will.

 

Weltfremde Spitzfindigkeit

Das ist spitzfindig bis zur Lächerlichkeit, und es legt den Eltern eine Art Neutralitätsverpflichtung gegenüber ihren Kindern auf, die weltfremd und letztlich verantwortungslos ist. Es negiert eine Grundtatsache der Conditio humana: Der Mensch lebt nicht von der Gnade des Staates, sondern davon, dass Eltern für ihn Verantwortung übernommen haben.

Schon damit, ein Kind in die Welt zu setzen, haben sie eine irreversible Entscheidung getroffen, überhaupt die Entscheidung schlechthin: Ob ein Mensch sei oder nicht. Das Kind konnte nicht gefragt werden, ob es leben will. Vom ersten Tag an bestimmen die Eltern das Leben ihres Kindes auf eine prägende und definitive Weise: Bei Alltäglichkeiten der Erziehung wie bei schweren Entscheidungen etwa über Operationen auf Leben und Tod.

Im Vergleich dazu ist die Beschneidung als körperlicher Eingriff unbedeutend. In den USA, in Kanada und Australien ist sie eine verbreitete Praxis weit über religiöse Minderheiten hinaus. Das Gericht in Köln hat sie aber als Körperverletzung qualifiziert.

Manche stellen sie unsinnigerweise in die Nähe der barbarischen Sitte der weiblichen Genitalverstümmelung, die darauf abzielt, der Frau die Freude an der Sexualität zu nehmen. Das ist nicht der Ausfluss von Religion, sondern im Gegenteil Symptom tiefster heidnischer Unerlöstheit. Tatsächlich eine Konkurrenz zwischen Religionsfreiheit und Menschenrecht gibt es bei der Verweigerung einer möglicherweise lebensrettenden Bluttransfusion, die von manchen Religionsgemeinschaften abgelehnt wird. Hier muss man wohl den Vorrang des Rechts auf Leben vor einer religiösen Vorschrift konstatieren.

Geradezu absurd mutet die Begründung des Gerichts an, durch die Beschneidung werde die Religionsfreiheit des Kindes beeinträchtigt, weil es sich dadurch später nicht mehr selbst entscheiden könne, welcher Religion es angehören wolle. Damit geben die Richter einem Ritus eine Bedeutung, die sich nur religiösem Denken erschließt, für die aber ein weltliches Gericht keine Zuständigkeit beanspruchen kann. Ähnlich wäre es, wenn sie das für Christen unauslöschliche Siegel der Taufe als Hindernis für einen späteren Religionswechsel qualifizieren würden. Ganz abgesehen davon, dass es nach dieser Denkart das Christentum nicht geben dürfte, denn die ersten Christen waren alle beschnitten.

Die Religionsgemeinschaften sind verständlicherweise alarmiert. Die jüdische Gemeinde, die sich in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland wieder etablieren konnte und zu beträchtlicher Stärke herangewachsen ist, sieht das Urteil als einen Angriff auf ihre Existenz. Zumal der Ton, in dem die Auseinandersetzung geführt wird, für religiöse Minderheiten bedrohlich klingt. Der Vorschlag, die Beschneidung analog zur Regelung bei der Abtreibung als „rechtswidrig, aber straffrei“ zu behandeln, muss ihr wie ein Hohn vorkommen. Sie will nicht die Tötung eines Kindes im Mutterleib mit einem harmlosen Eingriff gleichgestellt sehen.

 

Zentraler Bestandteil der Religion

Ohne Erlaubnis zur männlichen Beschneidung wäre traditionelles jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr möglich. Beschneidung ist sowohl für orthodoxe wie auch für liberale Juden ein unverzichtbarer Bestandteil ihres religiös-kulturellen Lebens. Sie infrage zu stellen sei in Deutschland immer mit antijüdischer Verfolgung einhergegangen, argumentiert der jüdische Historiker Michael Brenner aus München. Im Übrigen sei die Beschneidung von Säuglingen nach acht Tagen nicht zu vergleichen mit der möglicherweise traumatischen Wirkung bei Halbwüchsigen. Protestiert gegen das Urteil hat auch der Erzbischof von Köln, Joachim Meisner: „Das Urteil konstruiert eine Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Elternentscheidung, die für jüdische Eltern eine biblisch begründete Pflicht ist und für muslimische Eltern in einer verpflichtenden religiösen Tradition gründet“, sagte er.

Dem Kardinal schwant vermutlich auch etwas anderes: Eines Tages könnte ein Richter auf die Idee kommen, um die „seelische Integrität“ eines Kindes vor den religiösen Ambitionen seiner Eltern zu schützen, christlichen Eltern die Kindertaufe zu verbieten, oder allen Gläubigen, ihre Kinder überhaupt in einem Glauben aufzuziehen. Der Vorschlag, zum „Schutz“ der Kinder die Beichte vor der Erreichung der Religionsmündigkeit zu verbieten, ist tatsächlich schon gemacht worden. Elternrecht ist ein Kern der Religionsfreiheit.

Das Menschenrecht der Religionsfreiheit ist auf doppelte Weise in Gefahr. Es wird in Misskredit gebracht, wenn Religionsgemeinschaften jede Kritik und jeden Diskurs über sie als gegen die Religionsfreiheit gerichtet erklären und abwehren. Das trifft etwa zu, wenn jede kritische Anfrage an den Islam zur Islamophobie erklärt wird.

Bedrohlicher ist freilich eine andere Tendenz: Die Religionsfreiheit wird zur Gefahr für andere, vermeintlich gewichtigere Menschenrechte und damit als zweitrangig erklärt. Es ist aber nicht weniger wichtig als Frauen- oder Kinderrechte.

Es gibt nicht zweierlei Menschenrecht und keinen Gegensatz zwischen Menschenrechten und Religionsfreiheit. Selbstverständlich kann es auch keinen Zwang zur Religion geben, man muss auch keiner Glaubensgemeinschaft angehören dürfen.

Das Beschneidungsurteil und die verständlicherweise empfindliche Reaktion der Juden darauf könnten den Eindruck entstehen lassen, es handle sich bei der Religionsfreiheit nur um Minderheitenschutz. Der geradezu zelotische Eifer der Religionsgegner zielt aber darauf ab, Religion überhaupt aus der Öffentlichkeit zu verdrängen und den Staat dazu zu verpflichten, das durchzusetzen. Religionsfreiheit bedeutet Freiheit zur Religion und nicht repressiv durchgesetzte Freiheit von Religion.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.07.2012)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

21 Kommentare
Gast: mmmkkk
21.08.2012 15:23
2 0

um Gottes Willen....

Ihr Gastkommentar zeigt mir eines ganz klar: das Recht auf Religionsausübung gehört sofort aus der Charta der Menschenrechte gestrichen!
Jeder Neugeborene gehört selbstverständlich von den lebenslangen Verletztungen durch religiösen Fundamentalismus geschützt, noch dazu in diesem wichtigen neuro-emotionalem Bereich, der das E,mpfinden eines Menschen für sein ganzes Leben entscheidend beeinflusst.
Was Sie in diesem Artikel an menschenunwürdigen und erniedrigenden Schwachsinn produzieren, indem Sie die religiösen Praktiken schützen, geht ja wirklich nicht einmal auf eine sprichwörtliche "Kuhhaut"
Religionsfreiheit bedeutet doch nie und nimmer einem anderen Menschen etwas antun zu dürfen. .....aber Religion war ja schon immer nichts als die Legitimation für die größten unmenschlichen Sauereien die passieren konnten, oder nicht??!!

Thema verfehlt?

Interessant finde ich, die Amputation eines Körperteils mit dem Bespritzen von Wasser zu vergleichen...
Einmal mehr zeigt sich die Fratze falsch verstandener Grundrechte. Hoffentlich käme niemand auf die Idee, z.B. das Grundrecht auf Eigentum deshalb als verletzt anzusehen, weil man mit einem Gewehr nicht auf andere Menschen schießen dürfen soll. Andererseits soll man aber Buben zeitlebens zeigen dürfen, dass deren Intimbereich nicht ihnen gehört, man im Zustand der kindlichen Wehrlosigkeit an Ihnen herumschnippeln darf, nur weil ein brennender Dornbusch das gesagt haben soll? Geht's noch?


Gast: Grummelbart2
23.07.2012 13:29
5 0

Naja...

...ich finde die Argumentation lächerlich.

Zum einen wird versucht zu argumentieren, dass die Beschneidung ohnedies oftmals keinen religiösen Bezug hat, nur um im nächsten Absatz auszuführen, wie unabdingbar wichtig die Beschneidung für manche Religionen ist.

Zum anderen wird eine - objektiv unnötige - Operation mit lebensrettenden Operationen verglichen.

Von der Ereiferung darüber, dass die Beschneidung als Körperverletzung angesehen wird, fange ich gar nicht an - rechtlich ist JEDE invasive Heilbehandlung (auch) körperverletzung, jedoch durch das Einverständnis des Patienten bzw die Heilungsabsicht gerechtfertigt. Bei einer Beschneidung fehlt sowohl Einverständnis des Betroffenen als auch Heilungsabsicht.

Rechtlich ist das Urteil durchaus in Ordnung - es gibt keinen strafrechtlichen Entschudligungsgrund "weil es Teil meiner Religion ist".

Ich gründe eine Autofahrerreligion.

Da wird den Knaben der Mittelfinger abgenommen. Danach kann Hans Winkler auch die Brandrede zur Verteidigung dieser Maßnahme schreiben.

Gast: Gerne nur Gast
18.07.2012 23:50
1 3

Anregung für die teils hasserfüllten Kritiker Winklers:

Rudolf Taschner, aktuell:

"Soll der Staat die Beschneidung von Mädchen verbieten dürfen? Ich meine ja, denn es handelt sich um eine Verstümmelung mit so schweren Folgen für die Betroffene, dass davor der Gesetzgeber nicht die Augen verschließen darf. Soll der Staat die Beschneidung von Buben verbieten dürfen? Ich meine nein, denn sie ist frei von ernsten Folgen für den Betroffenen. Darum geht dieses religiöse Ritual den Staat nichts an. Jedenfalls viel weniger als dass Schwangere rauchen, was nachweislich in vielen Fällen Ungeborenen schweren Schaden zufügt."

Gast: schlÄchter
17.07.2012 18:23
2 3

sg herr winkler!

mmn ein sehr guter beitrag.
von mir ein
+
mfg
s.

Gast: selberlehrer
16.07.2012 20:20
1 4

Entspannt euch

Alle, die hier sehr abwertend über die Menschen reden ("geistig verwirrt,..."), mögen sich bewusst sein, dass genau dieser Hass Verfolgungen und Progrome verursacht (hat). Also: nichts gelernt aus der Gesichichte.
Bitte alle Religionskritiker: es ist ein pluralistischer Staat, in dem es auch religiös empfindende und glaubende Menschen gibt, und - diese sind Teil der Gesellschaft. Deutschland hat bereits kundgetan, dass die Beschneidung bei Buben erlaubt bleibt und Östereich hat selbiges getan.
Und noch etwas: medizinisch sind die Beschneidung bei Buben und die weibliche genitalverstümmelung zwie komplett verschiedene Dinge. Einfach nachlesen.

Antworten Gast: Detlev Beutner
18.07.2012 17:49
3 0

Re: Entspannt euch

"medizinisch sind die Beschneidung bei Buben und die weibliche genitalverstümmelung zwie komplett verschiedene Dinge. Einfach nachlesen."

Ja, dann lesen Sie doch nach, bevor Sie nur etwas schreiben, was Sie gerne hätten, damit's passt.

Und das praktische: Sie müssen nur etwas herunterscrollen, dann sehen Sie (in meinem Beitrag), dass zumindest die "Milde Sunna" der zur Diskussion stehenden Beschneidung absolut entspricht.

Re: Entspannt euch

Sorry, aber gerade wenn man aus der Geschichte (man darf natürlich nicht einfach nach dem Gefühl oder aus Gepflogenheit urteilen, sondern man sollte sich über möglichst viele Religionen und deren Historie, Entwicklung und Dogmen informieren, das ist allerdings ziemlich zeitintensiv) lernen will, muss man den größten Spaltpilz der Menschheit, der über tausende von Jahren ungeheures Leid über die Menschen gebracht hat, noch bringt und positive ethischen Entwicklungen immer so lange behindert und bekämpft hat, wie es halt dem Zeitgeist entsprechend möglich war, entgegentreten. Klar, ohne jeden Hass, eher mit Mitleid, Optimismus und rationaler Überzeugungskraft muss es doch gelingen, dieses dunkle Kapitel der Menscheit abzuschließen.
Würde eine einzelne Person, das was Religionen vertreten, ernsthaft einfordern und kundtun, würde er wohl sofort psychiatrisch behandelt werden, sind es ein paar Milliarden, ist dasselbe dann von allen zu tolerierende, sogar zu fördernde Religion. Wenn man Kants "Kategorischen Imperativ, bzw einfach die "Goldene Regel" der Etik, oder das einzige Gebot des Jainismus lebt, sind jegliche Gebote und Riten der diversen Religionen obsolet. Da weltweit die Theokratien zunehmen, wissenschaftliche Errungenschaften (z.B. Evolution) von immer mehr Menschen geleugnet, ja sogar bekämpft werden, muss man sogar eine gegenteilige, fundierte Ansicht vertreten. Ich halte es für äußerst wichtig, unsere Jugend offen und ohne jede Indoktrination aufwachsen zu lassen!

Bestes deja-vu: Eine Welt ohne Religionen !

Wie bescheuert und lächerlich ist dieser Kommentar eigentlich? Wer ist Hans Winkler? Salafist, Rabbi oder vielleicht Piusbruder?
Endlich wird eine klare Priorität zwischen dem Recht auf Religionsfreiheit, das im Übrigen durch das Richtung weisende Urteil in keinster Weise verletzt wurde und Grundrechten, die der Staat zu garantieren hat, gesetzt! Auch wenn sofort wieder bärtige Ewiggestrige als Totschlagargument schreien, dass das Kölner Urteil im Holocaustland Deutschland schon gar nicht hätte gefällt werden dürfen, ist zu hoffen, dass es als ein Meilenstein für alle Demokratien weltweit gesehen wird und ähnlich perverse Riten der Mysterienreligionen einer Prüfung unterzogen werden und dann klarerweise nun endlich im 21. Jahrhundert (spät aber doch) verboten werden und derartiger Schwachsinn streng betraft wird. Ich denke da z.B. an die Schächtung, eine Tierquälerei im Namen von Religionen, die jedes Tierschutzgesetz, das diesen Namen verdient, ad absurdum führt, nur weil es in einem ein paar tausend Jahre alten und von geistig verwirrten Menschen zusammengeschusterten Buch (egal ob Bibel, Koran oder Thora) steht. Eine neue Aufklärung ist nötig, absolute Trennung der Privatsache Religion und Kirche vom Staat, Abschaffung sämtlicher Privilegien und der staatlich finanzierten Indoktrination Religionsunterricht. Die Menschheit hat 1000 Jahre technischer und ethischer Entwicklung nachzuholen, die sie durch die Untaten der Machthaber diverser Religionen versäumt hat!

Antworten Gast: mmmkkk
21.08.2012 15:32
2 0

Re: Bestes deja-vu: Eine Welt ohne Religionen !

Endlich ein Bruder in meinem Geist. Hervorragend beschrieben,bin ganz beglückt!!! Michael Kontur, Graz

Antworten Gast: Suficko
16.07.2012 21:51
1 0

Re: Bestes deja-vu: Eine Welt ohne Religionen !

Die Beschnittenen fühlen sich super, die Unbeschnittenen auch. Eigentlich kaum ein Unterschied, oder?

Ohne Erlaubnis zur männlichen Beschneidung wäre traditionelles jüdisches Leben in Deutschland nicht möglich....

...Beschneidung ist ein unverzichtbarer Bestandteil ihres religiösen Lebens.....
wäre doch möglich, Beschneidungen erst ab dem Erwachsenenalter, dann auf Wunsch der Person, durchzuführen.
Welcher grausame Gott und sein Verkünder auf Erden hat bestimmt, männliche Kinder am 8.Tag nach der Geburt zu verletzen?
Tradition kann doch nicht für alles herhalten und die Taufe mit Beschneidung zu vergleichen,passt nicht- von der Taufe bleibt kein körperlicher Makel, der nie mehr rückgängig zu machen ist, zurück.
Außerdem gibt es Länder, wo die rituelle Beschneidung verboten ist(u.a. Schweden) und in Amerika gehen die Beschneidungen zurück.

Re: Ohne Erlaubnis zur männlichen Beschneidung wäre traditionelles jüdisches Leben in Deutschland nicht möglich....

Schweden ist ein schlechtes Beispiel. Dort ist die Beschneidung nach dem 2. Monat verboten, ergo ist sie am 8. Tage noch erlaubt.

Gast: Freidenker
15.07.2012 22:54
7 3

Unglaublich

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist unantastbar und gilt nach dem Grundgesetzt für alle bereits ab der Schwangerschaft. Das Recht auf Religionsfreiheit bedeutet auch und insbesondere vor Religionen geschützt zu sein und beschützt zu werden.
Welcher Unfug soll noch im Namen Gottes verübt werden? Eines Gottes, dessen Einfluss auf die Entwicklung unseres Universums und die Evolution des Lebens zu 99,9% auszuschließen ist, der sich seit dem theoretischem Urknall vor Jahrmilliarden nicht gezeigt hat.
Die heutigen menschlichen Religionen sind in ihrer gepriesenen zeitlichen Traditionslänge nicht mehr als ein Pups in der Zeitlinie.
Es ist wünschenswert, dass sich die Menschheit von all diesen Aberglauben, deren Ritualen und Zwängen befreit!
Die rituale Beschneidung gehört auch dazu!

Re: Unglaublich

ich finde, 99,9% ist eindeutig zu wenig

Gast: unfassbar
15.07.2012 21:09
8 2

"Spitzfindig bis zur Lächerlichkeit" ???

- "In den USA, in Kanada und Australien ist sie eine verbreitete Praxis weit über religiöse Minderheiten hinaus."
Sie WAR verbreitete Praxis. Schauen Sie sich die Zahlen an; Die 50er und 60er mit Beschneidungsraten von 80% und mehr in den USA sind (gottlob, hätte ich fast gesagt) vorbei. Die Aktzeptanz schwindet speziell in den USA rapide.

- "Geradezu absurd mutet die Begründung des Gerichts an, durch die Beschneidung werde die Religionsfreiheit des Kindes beeinträchtigt"
Absurd? Ich frage mich, wenn beschnitten zu sein für das Kind keine religiöse Bedeutung haben soll, warum regen Sie sich dann so auf...?

-"Im Übrigen sei die Beschneidung von Säuglingen nach acht Tagen nicht zu vergleichen mit der möglicherweise traumatischen Wirkung bei Halbwüchsigen."
Siehe oben, Kommentar von Detlev Beutner: Da haben Sie Recht. Aber in Israel darf man ja sogar posthum beschneiden, wie wäre es damit sich daruf zu beschränken?

-"Die Religionsfreiheit wird zur Gefahr für andere, vermeintlich gewichtigere Menschenrechte und damit als zweitrangig erklärt. Es ist aber nicht weniger wichtig als Frauen- oder Kinderrechte."
Das ist IHRE Meinung. Ich hoffe sehr, daß der deutsche Gesetzgeber und deutsche Richter das anders sehen.

Gast: Detlev Beutner
15.07.2012 20:29
9 1

Und noch zwei Anmerkungen

Erstens: "Beschneidung ist sowohl für orthodoxe wie auch für liberale Juden ein unverzichtbarer Bestandteil ihres religiös-kulturellen Lebens." Falsch, richtig ist, dass es eine Bewegung innerhalb des Judentums gibt, die diese "barbaric, primitive, torturous, and mutilating practice" abgeschafft sehen wollen (http://www.jewsagainstcircumcision.org)

Zweitens: "Beschneidung von Säuglingen nach acht Tagen nicht zu vergleichen mit der möglicherweise traumatischen Wirkung bei Halbwüchsigen" Zwar richtig, aber auch wieder falsch, denn die Beschneidung nach acht Tagen ist medizinisch-körperlich ein viel schlimmerer Eingriff, da Vorhaut und Eichel noch massiv verklebt/verwachsen sind, vor allem zum Schutz vor Urin. Das Organ hat einfach seinen Sinn und ist alles, nur nicht überflüssig.

Gast: Detlev Beutner
15.07.2012 18:55
5 3

Einfach unglaublich

"Manche stellen sie unsinnigerweise in die Nähe der barbarischen Sitte der weiblichen Genitalverstümmelung, die darauf abzielt, der Frau die Freude an der Sexualität zu nehmen. Das ist nicht der Ausfluss von Religion, sondern im Gegenteil Symptom tiefster heidnischer Unerlöstheit."

Die "Milde Sunna", die Clitoris-Vorhautbeschneidungen bei Frauen, entspricht der hier zur Diskussion stehenden Vorhautbeschneidung. Sowohl vom Alter des Ritus, von den möglichen Komplikationen, von den angeblichen Vorteilen bis hin zur Tatsache, dass es westliche Frauen gibt, die diese Art der Beschneidung freiwillig bei sich als Schönheits-OP durchführen lassen; daneben gibt es tatsächlich medizinische Indikationen, die diese Art der Beschneidung bei Frauen auch hier anzeigen (auch: Vorhautverengung genannt).

So, dass Hans Winkler von dem Metier, über das er mit scharfen Worten ("spitzfindig bis zur Lächerlichkeit") schreibt, wenig Ahnung hat, sollte damit klar sein. Was sagt er nun afrikanischen Mädchen, die bisher von ihren Eltern (auch: Müttern!) nach Afrika geschickt wurden zur Beschneidung: Unnötig, könnt Ihr ab jetzt hier machen?!

Achja, ich vergaß: Das ist ja nicht Religion, sondern "Symptom tiefster heidnischer Unerlöstheit". Also hat Herr Winkler auch keine Ahnung, was Religionsfreiheit bedeutet: Nämlich Akzeptanz ohne rationale Prüfung. Würden wir rational prüfen, müsste man sagen: Nicht Gott, sondern ein Mensch hat die Bibel geschrieben, und damit Ende. So leicht ist es aber nicht.

Das Recht

auf körperliche Unversertheit ist unteilbar.
Demnach ist es völlig egal, ob irgendein bronzezeitliches Brauchtum das Abschnippeln eines Hautstückchens oder das Abhacken einer Hand fordert.
Wo, sehr geehrter Herr Winkler, wäre denn ihre persönliche Grenze der körperlichen Unversertheit? Finden sie es wirklich sinnvoll, den Rechtsstaat zugunsten archaischer Bräuche zu verbiegen?

Mehr Déjà-vu:

Top-News