Die Zuwanderungsillusionisten

Jenseits von Asyl und Schubhaft: Grüne, blaue oder rot-weiß-rote Karte.

Wem in der Zuwanderungs- und Integrationsdebatte kein Argument mehr einfällt, der verlangt die Schaffung eines Staatssekretariats für Migration und Integration, denn „Migrationsangelegenheiten sind beim Polizeiministerium falsch angesiedelt“. Man müsse diese „Querschnittmaterie“ dem Innenministerium entziehen. Das zeigt erstens eine Unkenntnis des österreichischen Verfassungssystems und offenbart zweitens politische Naivität. Glaubt man vielleicht, all die unangenehmen Dinge, die zum Fremdenwesen gehören, würden angenehmer, wenn die einschlägigen Gesetzesentwürfe aus einem anderen Ministerium kommen? Wird der Integrationsstaatssekretär dann die Schubhaftzentren auflösen?

Nach der österreichischen Verfassung hat ein Staatssekretär keine eigene Exekutivgewalt, sondern nur eine vom Minister, dem er zugeordnet ist, abgeleitete. Ein Staatssekretär kann nur zu einem Minister gehören. Aber zu welchem? Zum Wirtschaftsminister? Das wäre nicht ohne Logik, denn die Zuwanderer sollen ja in den Arbeitsmarkt integriert werden und einen Beitrag zur gemeinsamen nationalen Wertschöpfung leisten. Aber soll der Wirtschaftsminister dann auch die Asylgesetze vollziehen? Sein Staatssekretär soll ja für alle Asyl-, Fremden- und Integrationsfragen zuständig sein.

Also vielleicht doch besser zum Sozialminister, der ja schon von seiner Amtsbezeichnung her nicht so hartherzig sein kann wie die „schmallippige“ Innenministerin mit ihrer „kantigen Mimik“. Aber was tut der mit Materien wie Aufenthaltsrecht?

Bleibt das Justizministerium. Das wäre, könnte man zynisch sagen, eine gute Besetzung, denn der Anteil an Ausländern in den Justizanstalten ist ohnehin sehr hoch, und die Justizwache kann für sich beanspruchen, viel Erfahrung im Ausländerwesen zu haben.

Wir haben es! Das Bundeskanzleramt, das ohnehin schon einige Querschnittmaterien bearbeitet. Dagegen spricht sachlich nichts, außer dass der gegenwärtige Amtsinhaber und seine Partei nicht das geringste Interesse daran haben dürften, in die Rolle zu schlüpfen. Vielleicht noch ein sachdienlicher Hinweis: Ausländeraufenthaltsgesetz, Novellen zum Ayslgesetz werden nicht vom per definitionem menschenfreundlichen Integrationsstaatssekretär beschlossen, sondern von einer Mehrheit im Parlament.

„Der kriminelle Rumäne darf nach Österreich kommen, aber der verfolgte Arzt aus dem Sudan nicht“, klagte kürzlich ein Freund. Er stellt sich, wie viele Wohlmeinende, eine „andere Einwanderungspolitik“ vor. Von einer „weiterführenden, einer tiefer gehenden Politik“ rund um Fremde, Asylanten, Migranten schreibt ein bekannter Kommentator. Was er damit meint, sagt er auf eine blumige Weise, die den weltläufigen Menschen in ihm erkennen lässt: Man müsse für die, wie er meint, große Schar von „potenziellen Leistungsträgern, kulturellen Befruchtern, jugendlichen Systemstützern“, die in der Welt herumziehen, die Türen öffnen, um „unsere Gesellschaft zu bereichern und die Rentenfonds zu nähren“. „Gestaltendes Handeln“ wäre wichtig, anstatt alles der Polizei und der Innenministerin zu überlassen.

Deutsche als größte Gruppe

Schauen wir uns die Gestaltungsräume an, die wirklich bestehen. Knapp vor Weihnachten hat der Ministerrat die Niederlassungsverordnung für 2010 beschlossen. In diesem Jahr dürfen exakt 8145 Menschen zuwandern, genauso viele wie 2009. Davon entfallen 4905 auf Familienzusammenführungen. Der Aufenthaltstitel Familienangehöriger gilt für Ehegatten, minderjährige Kinder und seit 1. Jänner auch für eingetragene Partner eines Österreichers. 2450 Plätze sind für „Schlüsselkräfte“ vorgesehen. Das sind Leute mit gewisser Qualifikation, die mindestens 28.800 Euro im Jahr verdienen. Nicht sehr viel, aber für Österreich gelten sogar schon solche Leute als Errungenschaft. Für Saisonarbeiter, etwa im Tourismus oder in der Landwirtschaft, sind 7500 Plätze reserviert.

Der Rumäne, den unser Freund lieber nicht in Österreich sehen möchte, fällt in keine Quote. Als EU-Bürger hat er automatisch einen Aufenthaltstitel, allerdings keine Arbeitsbewilligung. Die wird er erst 2015 bekommen, sieben Jahre nach dem Beitritt seines Landes zur EU. Für die zehn ostmitteleuropäischen Länder, die 2004 beigetreten sind, läuft das Moratorium bereits im nächsten Jahr aus, sie haben dann Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Die gesamte Zuwanderung aus dem EU-Raum ist also längst nicht mehr in österreichischen Händen, darum machen auch die Deutschen die größte Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund in Österreich aus.

Und warum nehmen wir die angeblich „vazierenden Forscher“ nicht? Weil wir sie nicht so leicht bekommen, wie man meinen mag. Der zitierte sudanesische Arzt, wenn er nicht eine rhetorische Figur ist, wird vielleicht Asyl bekommen und dann alsbald auch eine Arbeitsbewilligung. Forscher vazieren nicht, sondern gehen dorthin, wohin sie schon wissenschaftliche Beziehungen haben. Die sprichwörtlichen indischen Computerspezialisten und auch die polnischen Hightech-Ingenieure gehen lieber in die USA und nach Australien, wo man Englisch spricht und wohin sie kulturelle Beziehungen haben.

Strikte Kriterien aufstellen?

Die Zuwanderungsillusionisten schwärmen von den kanadischen oder australischen Punktesystemen, nach denen sich potenzielle Zuwanderer dortzulande zu qualifizieren haben. Wenn wir eine „bewusste Immigrationspolitik“ betreiben wollen, wie sie etwa der Erzbischof von Wien vorschlägt, müssen wir strikte Kriterien aufstellen, die zu erfüllen sind. Bezeichnenderweise hat sich noch keiner, der davon redet, bisher getraut, einen solchen Katalog für Österreich aufzustellen. Denn zu uns kommen dürfte dann, wer jung, gesund, tunlichst verheiratet ist und Kinder hat. Ein Universitätsdiplom wäre auch von Vorteil oder ein Beruf, der momentan gerade sehr gesucht ist. Ein afrikanischer Bootsflüchtling hätte kaum eine Chance, sich für den Eintritt nach Österreich zu qualifizieren. Die Grünen, die auch ein solches System fordern, wären sicher die Ersten, die gegen die „brutale Auslese“ protestieren würden, die das bedeutete.

Die künftige „blaue Karte“ und die österreichische rot-weiß-rote Karte sollen dafür die Zuwanderer, die wir uns wünschen, nicht so leicht bekommen. Dem Modell der berühmten Greencard in den USA entspricht bei uns der Aufenthaltstitel der Familienangehörigkeit. Man kennt die Liebes- und Heiratsgeschichten zum Erwerb der Greencard aus amerikanischen Filmen. Die blaue Karte, die der Bluecard in den USA Konkurrenz machen soll und die wir nach EU-Recht innerhalb der nächsten zwei Jahre einführen müssen, ist für die Klasse der Verdiener mit mindestens 50.000 Euro Jahresgehalt gedacht. Darunter käme die rot-weiß-rote Karte zu liegen, die den Status der Schlüsselkraft ersetzen soll.

Ein Vertreter des Heiligen Stuhls hat kürzlich gefordert, dass in Hinkunft auch absolute Armut als Asylgrund anerkannt werden solle. Die Innenministerin hat das mit dem Hinweis zurückgewiesen, dann hätten hunderte Millionen Menschen auf der Welt einen Anspruch auf Asyl in Österreich. Die Gefahr, dass auch nur ein kleiner Teil davon Österreich stürmt, ist gering, viel größer ist aber die Gefahr, dass durch solche Ideen das eigentliche Asylrecht unterminiert wird, das seine exklusive und für viele Menschen lebensrettende Funktion nur ausüben kann, wenn eben jeder wirtschaftliche Aspekt daraus verbannt bleibt. Denen, die „Niemand ist illegal“ rufen, dürfte das kaum bewusst sein.

Hans Winkler war langjähriger Leiter der Wiener Redaktion der "Kleinen Zeitung".

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2010)

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