ELGA: Eine teure Doppelstruktur, die niemand braucht

Gastkommentar. Datenschutz, Doppelgleisigkeiten, Kosten: Warum wir Ärzte so massive Bedenken gegen die Elektronische Gesundheitsakte haben.

ELGA steht als Abkürzung für Elektronischer Lebensbegleitender GesundheitsAkt und stellt eine Sammlung der einem Patienten zugeordneten Befunde von Röntgen-, Labor- und sonstigen Fachärzten dar.

E-Medikation ist als Teil von ELGA ein Werkzeug zur Dokumentation, Überprüfung von Wechselwirkungen zwischen verordneten Medikamenten und Verschreibungsleitlinien zu bestimmten Medikationen.

Dieser theoretischen Erklärung stehen bestimmte Konsequenzen aus der Anwendung gegenüber, sollte das System einmal funktionsfähig vorliegen. Leider wurden bisher vielfach nur die Argumente der ELGA-Betreiber verbreitet; wir, die Ärzteschaft, wurden nicht einbezogen, unsere Bedenken wenig beachtet oder weggewischt. Dabei sind unsere Bedenken groß.
• Datenschutz: ELGA soll für Ärztinnen und Ärzte zwangsweise eingeführt werden, eine Verweigerung ist nicht gestattet und führt zu Konsequenzen. Für Patienten gilt die „Opt-out“-Regel, das heißt, dass primär alle Patientendaten aufgenommen werden und der Patientenakt erst nachträglich aus ELGA genommen werden kann, wenn in einem aufwendigen Verfahren bei noch nicht definierten Ämtern die Patienten erfolgreich herausoptiert haben.

Viele hätten Einschau in Daten

Ganz abgesehen davon, dass eine Verweigerung der Teilnahme an ELGA automatisch bei etwaigen Dienstgebern, Banken und Versicherungen den Verdacht auf suspekte Inhalte wecken würde, stellt diese Situation eine Ungleichbehandlung von Ärzten sowie Patienten dar. Der Personenkreis, der in Patientendaten Einschau halten darf, ist außerdem so groß, dass de facto die ärztliche Verschwiegenheit ausgehöhlt wird.

ELGA ist auch für Privatärzte ohne Kassenverträge verpflichtend. Somit hat ein Patient nur über aufwendige Verfahren bei staatlichen Behörden die Möglichkeit, zu verhindern, dass seine Daten enthalten sind.
• E-Medikation: Das Wesen der E-Medikation liegt in der Kontrolle und Lenkung ärztlicher Medikation. Hierfür wurde eine Verordnungsdatenbank eingerichtet, die alle verordnungsfähigen Medikamente beinhaltet, inklusive Leitlinien, nach denen diese Medikamente angewendet werden dürfen.

Diese Verschreibungsleitlinien und die Gremien, die sie erlassen, unterliegen nicht nur medizinisch wissenschaftlichen Anforderungen, sondern auch ökonomischen und politischen Einflüssen.

Wir verwehren uns dagegen, andere als medizinische Argumente einer Therapie zugrunde zu legen. Ist eine Therapie zu teuer, dann sollen die Krankenversicherungsträger ihre Versicherten – die Patienten – mit der Ablehnung konfrontieren und die Dinge nicht auf uns Ärzte abwälzen.

Ein wesentlicher Punkt der E-Medikation ist die Überprüfung von Wechselwirkungen zwischen den Medikamenten. Je älter und dementsprechend morbider die Bevölkerung wird, desto mehr Leiden sind (zumeist medikamentös) zu behandeln. Dementsprechend ist mit gegenseitiger Beeinflussung der unterschiedlichen Medikamente zu rechnen.

Verträglichkeit wird schon geprüft

Die als bahnbrechende Neuerung gepriesene Datenbank zur Überprüfung der Verträglichkeit verschriebener Medikamente wird bereits seit Jahren von Ärzten in der Ordination verwendet und ist keine Neuheit. Sie ist dauernd aktiv, sodass ununterbrochen alle Medikationen gegengeprüft werden. Wechselwirkungen werden in leicht, mittel und schwer gegliedert. Da man Patienten mit gleichzeitigem Vorliegen von zum Beispiel Bluthochdruck, Diabetes, rheumatischen Veränderungen, Depressionen et cetera keine Therapie vorenthalten kann, müssen oft Wechselwirkungen hingenommen werden, um die Lebensqualität erhalten zu können.

Üblicherweise sind die beschriebenen Nebenwirkungen unbedeutender Natur, sodass die positiven Effekte etwaige negative Wirkungen weit übertreffen. Die Beurteilung ist eine ärztliche Entscheidung, die keinesfalls durch eine Datenbank einer Krankenkasse ersetzt werden darf.

Das im Pilotversuch eingesetzte System hat aber alle Wechselwirkungen erfasst, sodass beinahe bei jeder Medikation ein klagbares Verhalten des Arztes im Raum gestanden ist. Ein sinnvolles Arbeiten unter solchen Umständen ist dadurch nicht möglich. Den Patienten werden auf diese Weise wichtige Therapien vorenthalten, was höchstwahrscheinlich sogar gewünscht ist. Das wurde in der Evaluierung auch von einem unabhängigen Expertengremium festgestellt.
• Doppelstruktur: Im niedergelassenen Bereich existiert bereits seit fast zwei Jahrzehnten (!) ein gerichtetes Befundübertragungssystem, das Textbefunde und Labordaten den zuweisenden Kollegen übermittelt. Dieses System funktioniert perfekt, ist unbürokratisch, orientiert sich an den Bedürfnissen der Teilnehmer und verursacht nur minimale Kosten. Damit ist ELGA eine teure Doppelstruktur, die niemand braucht.
• Kosten: Für Deutschland mit ungefähr 80 Millionen Bürgern wurden 14,3 Milliarden Euro als Kosten für ELGA berechnet. Österreich hat etwa ein Zehntel der Einwohner Deutschlands, sodass mit mindestens 1,4 Milliarden Euro zu rechnen ist – eher aber mehr, da die technische Infrastruktur kaum von der Bevölkerungszahl abhängig ist. Fünf Milliarden Euro erscheinen nicht unrealistisch, wenn man die Dynamik der letzten Großprojekte betrachtet.

Das immer wieder genannte Argument der Doppelbefundung für ELGA ist nicht nachvollziehbar, weil es keine Daten und keine Definition von Doppelbefunden gibt. Interne Statistiken haben Werte im Bereich von etwa einem Prozent erbracht. Ein so gigantischer Aufwand für ein so schwaches Ergebnis ist jedenfalls nicht argumentierbar.

Die Folgen von ELGA für Ärzte sowie Patienten sind somit nicht unbeträchtlich: Durchlöcherung des Arztgeheimnisses, mehr Zeitaufwand und damit längere Wartezeiten für Patienten, Kostenbelastung für die Betroffenen (Hard- und Software, Personal), Verlust an ärztlicher Autonomie, forensische Probleme, wenn Befunde nicht mehr in einem sinnvollen Zeitrahmen erfasst werden können, massive Konsequenzen für Patienten (Kreditwürdigkeit, Versicherung, Führerschein), Baustein der Vorratsdatenspeicherung (Verknüpfung medizinischer Daten mit Bank-, Einkaufs- und Fiskaldaten möglich).

Ziel: Totale Erfassung der Bürger

Regierung, Hauptverband und Wirtschaft wollen unbedingt ELGA aus ökonomischen Gründen und zur totalen Erfassung der Bürger einführen. Die Kosten des Projekts werden enorm sein, der medizinische Effekt aber minimal. ELGA behindert die ärztliche Arbeit, erhöht den Zeitaufwand für Ärztinnen und Ärzte sowie Patienten, steigert die Kosten in den Ordinationen und durchlöchert schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen. Für uns Ärztinnen und Ärzte stellt ELGA damit nicht mehr als eine Mehrbelastung dar, für Patienten bedeutet es längere Wartezeiten in den Ordinationen und Durchleuchtung persönlichster Lebensbereiche.

Ein lückenloser Datenschutz ist nicht herstellbar und das System könnte gehackt und missbraucht werden. Dem sind Patienten schutzlos ausgeliefert. Aus dieser Analyse resultiert die ablehnende Haltung der Ärzteschaft.


Wolfgang Werner ist Arzt für Allgemeinmedizin in Wien Favoriten, Bezirksärztevertreter und Obmann der Sektion Allgemeinmedizin der Ärztekammer für Wien.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.07.2012)

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