18.05.2013 20:15 Merkliste 0

Beschneidung und Religionsfreiheit: Keine faulen Kompromisse!

CHRISTIAN ZEITZ (Die Presse)

Der Staat sollte die Beschneidung bei Juden nicht strafrechtlich verfolgen, Betroffenen später aber das Recht auf Schadenersatz einräumen.

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Die engagierte und erstaunlich breite Diskussion um die Frage der religiös motivierten Beschneidung ist erfreulich und nützlich, weil sie zwei Einsichten öffentlich gemacht hat. Erstens: Kultische und rituelle Belange spielen auch in der angeblich säkularen Gesellschaft eine beträchtliche Rolle. Zweitens: Viele Menschen sind es leid, dass jede kritische Beurteilung religiöser Ansichten und Praktiken sofort mit dem Argument der „Religionsfreiheit“ abgewürgt und im nächsten Schritt mit dem Stigma der Diskriminierung religiöser Minderheiten geächtet wird.

Tatsächlich hat man auch diesmal die Vorhalte des „Antisemitismus“ und der „Islamophobie“ bereits hören müssen. Diese emotionale Aufheizung erweist dem Ziel einer vorurteilslosen Problembewältigung keinen guten Dienst.

Eines sollte außer Streit gestellt werden: Natürlich handelt es sich bei der operativen Entfernung eines gesunden Gewebeteiles um Körperverletzung. Die Behauptung, dies sei (fast) schmerzfrei, (meist) komplikationslos und würde keine funktionelle Beeinträchtigung nach sich ziehen, ist kein Gegenargument. Es müsste ansonsten auch für die Amputation der linken kleinen Zehe gelten. Der Verweis, dass die staatlich garantierte Religionsfreiheit den Vorgang automatisch entkriminalisieren würde, ist auch nicht so leicht durchzuhalten. Schließlich ist die Verfügung über ein Kleinkind, das einen irreversiblen Eingriff über sich ergehen lassen muss, gerade das Gegenteil von Freiheit. Dennoch muss zugestanden werden, dass es Juden (mehr als Muslimen) unmöglich ist, die rituelle Beschneidung zur Disposition zu stellen, denn sie ist unverhandelbare Voraussetzung für den Bund mit Jahwe.

Daraus folgt, dass wir uns zum Bekenntnis durchringen müssen, dass es Glaubenslehren und religiöse Vorschriften gibt, deren Vollzug gegen Menschenrechte oder Normen des säkularen Rechtsstaates verstoßen. Wenn die Verbindlichkeit der staatlichen Gemeinschaft nicht aufgelöst werden soll, können wir das Problem nicht unter den Teppich kehren, indem wir Konflikte zwischen religiösen Normen und staatlichen Rechten und Pflichten automatisch zugunsten einer unbegrenzten Religionsfreiheit lösen. Wir müssten sonst eines Tages möglicherweise Witwenverbrennungen akzeptieren.

 

„Strafmandat“ für Beschneidung

Es bedarf eines offenen Diskurses über den Umgang mit Glaubensinhalten, die in offenem Widerspruch zu Grund- und Freiheitsrechten sowie staatlichen Gesetzen stehen (wie etwa Vergeltungsrecht, Züchtigung unfolgsamer Frauen und Polygamie im Islam). Keinesfalls darf die „Religionsfreiheit“ in Stellung gebracht werden, um etwa die Meinungsfreiheit (in der Religionskritik) oder den Gleichheitsgrundsatz außer Kraft zu setzen. Staat und Gesellschaft haben das Recht und die Pflicht, in jedem Konfliktfall eine ausgewogene, respektvolle, der Gemeinschaft dienende Abwägung und Eingrenzung von Rechten und Pflichten vorzunehmen.

Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit könnte ein fairer Kompromiss in der Sache der rituellen Beschneidung so aussehen: Der Staat verzichtet auf die strafrechtliche Verfolgung der Beschneidung bei Juden (vielleicht auch Muslimen) und lässt diese explizit zu. Gleichzeitig stellt er es dem beschnittenen Buben ab dessen Großjährigkeit frei, seine Beschneidung als gegen seinen Willen durchgeführt zu erklären und Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu verlangen, was auch eine Art „Strafmandat“ für die Veranlasser zur Folge haben könnte.

Religiösen Frieden gibt es nicht zum Nulltarif. Das gilt für alle jeweils beteiligten Parteien. Darüber sollten wir uns nicht durch faule Kompromisse hinwegschwindeln.

 

Mag. Christian Zeitz ist wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Angewandte Politische Ökonomie.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.07.2012)

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16 Kommentare

Was alles so zensuriert wird.....unverständlich !!


Re: Was alles so zensuriert wird.....unverständlich !!

Leider durchaus verständlich.

Wo es keine Argumente gibt, versucht man sich halt so zu behelfen.

"Religionsfreiheit" bedeutet Freiheit vom Zwang ZUR und Freiheit VON Religion

und keineswegs Narrenfreiheit für jegliche religiöse Praxis.
Durch die Beschneidung wird aber gewissermaßen ein Zwang ZUR Religion ausgeübt, den man ohne Einwilligung des dadurch zur Religion Gezwungenen
ausübt !!
Daher sollte die Beschneidung erst im jungen Erwachsenenalter (Volljährigkeit) ausgeübt werden.

Schadensersatzansprüche sind an die Eltern des Betroffenen und an den die Handlung ausführenden (Arzt, Rabbi) zu richten.

2 0

Beschneidung

Und was ist mit den vielen Mädchen aus Afrika?
Ich bin für Beschneidung ab 14 Jahre, und selbst dann sollte es der betroffene Mensch selber entscheiden.
Religion hin oder her.
Eine Bindung an Gott entsteht nur durch Glaube und nicht durch Beschneidung und Kirchensteuer!
Auch wenn es die Eltern oder der Staat so wollen.

Gast: Luzifer
28.07.2012 16:33
5 0

Seltsame Argumente der IKG und ihrer Freunde!

Demnach muß man seine Vorhaut opfern, um "mit Gott einen Bund zu schließen"!

Ich habe eine etwas andere Vorstellung von "Gottesfürchtigkeit"!. Es ist m.E. für eine Religonsgemeinschaft keine Schande, religiöse "Riten", die bis in die "Steinzeit" reichen, den modernen Zeiten anzupassen. Vom Papst und seinen Katholiken wird das (durch eben diese "Freunde") doch ständig gefordert! Man sollte also nicht ständig über die "Strafbarkeit" der Beschneidung von wehrlosen Knaben diskutieren (diese wäre unter Hinweis auf den religiösen "Brauch" tatsächlich nciht rechtswidrig), sondern darüber, ob das "Beschneiden" überhaupt noch ins 21.Jh. paßt!
PS; bei den Muslimen und Juden gibt es tatsächlich noch einige Bräuche (wie etwa die rituellen Bäder nach der Monatsblutung, kontrolliert vom Rabbi) die dringend abgeschafft gehören! Ähnlich auch das rituelle "Schächten" von Tieren durch Ausbluten bei lebendigem Leib!
Aber das sind unsere "Fortschrittlichen" offenbar aus Angst vor den übermächtigen USA und ihren Lobbys zu feig!

Geniale Idee.

Der Staat lässt Beschneidung zu, später holt sich der Beschnittene dann seinen Schadenersatz von eben diesem, weil er es widerrechtlicherweise zugelassen hat.

Das nennt man Chuzpe.

Gast: ali
27.07.2012 20:38
1 0

video


einmal nach video zur Beschneidung im Netz suchen und ansehen ....

Unlogisch

Und an wen soll der Bub die Schmerzensgeldforderungen stellen? Die Eltern? Die Religionsgemeinschaft? Oder denkt der Autor vielleicht an die Allgemeinheit? Alles ziemlich unlogische Adressaten.

Antworten Gast: ganaau
27.07.2012 16:57
1 0

Re: Unlogisch

Stimmt, da hat jemand wohl nicht zu Ende gedacht.

Gast: schlÄchter
27.07.2012 08:15
3 0

sg herr zeitz!

bemühter und durchaus guter gastkommentar, dem ich mich auch hincsichtlich ihrer conclusio und ihres lösungsvorschalges durchaus anschließe.
+

ich möchte aber noch einen punkt anführen den sie mmn zu wenig würdigen:
soll der staat in die wekltanschauliche und religiöse erziehungsrechte der eltern in bezug auf ihre kinder eingreifen?
gewissermaßen eine entmüdnigung der eltern in bezug auf ihre kindererziehung - da öffnet man mmn pandoras box.
unser westl. säkulares model hat ja auch religiös fundiert, wenngleich man das heute nicht gerne hört bzw verdrängt: die aufklärung und säkularität ist nicht rekigionsneutral und daher die schwierigkeiten mit anderen religionen als dem aufgeklärten christentum.

mfg
s.

Re: sg herr zeitz!

"soll der staat in die wekltanschauliche und religiöse erziehungsrechte der eltern in bezug auf ihre kinder eingreifen?"

Das tut er doch. Misshandlung oder gar Körperverletzung ist im Rahmen der Erziehung verboten, auch wenn von der Religion erlaubt oder gar geboten.

Um das Erziehungsrecht der Elterngeht es außerdem gar nicht - wenn die Eltern die Beschneidung verweigern, wird alsbald von Seiten der Religionsgemeinschaften Druck ausgeübt werden. Denen sind elterliche Rechte in dieser Hinsicht egal.

Antworten Antworten Gast: schlÄchter
29.07.2012 01:07
0 1

Re: Re: sg herr zeitz!

sg artehas!
die frage ist: will kann der säkulare staat andere nichtsäkulare einrichtungen und wetanschauungen neben sich akzeptieren und den bürgern im rahemen ihrer gewissensfreiheit und elterlichen rechten das leben nach solchen weltanschauungen und die wahl für ihre kiner erlauben: da kann es nur ein ja als anwort geben, solange diese weltanschauungen kompatibel mit der werten des staates sind. ob der reliiöse ritus des beschneidens und schächtesn den werten widerspricht und einen eingiff in die erwähnten rechte rechtfertigt ist diegretchenfrage:
ist eine beschnediung tatsächlich eine gefährliche nachhaltug das wohl des kindes beeinrächtigende "verstümmelung" oder ein ungefährlicher, dem kindeswohl nicht abträglicher eingriff?
ich gehe eher von zweiterem aus und ist im nach meiner einschätzung (rein subjektiv-ich akzeptiere auch eine andere wertung) im zweifel die gewisssens- und erziehungsfreiheit einem beschneidungsverbot vorzuziehen - wenn auch zugegeben mit einem flauen bauchgefühl.

mfg
s.

Re: Re: Re: sg herr zeitz!

Ich schlage Ihnen vor, einige Stunden nichts zu essen und im Internet nach den Folgen missglückter Beschneidungen zu suchen...

Und bitte nicht die Eltern vorschützen: Eltern, die ihren Sohn zwar im jüdischen Glauben erziehen, aber nicht beschneiden lassen wollen, werden von den Rabbinern idR zur Beschneidung gedrängt werden. Es ist also gerade die Religionsgemeinschaft, die massiv in die elterlichen Rechte eingreift.

Gast: sendero
27.07.2012 07:01
5 0

Genauso

kann s eben nicht aussehen.

Das ist ja geradezu hanebüchen, was der Autor hier von sich gibt.

Es gibt eine Gesetzeslage (auch wenn sich die österreichischen Weicheipolitiker winden wie die Würmer, um ja nicht Stellung beziehen zu müssen), die vorsätzliche Körperverletzung an Unmündigen regelt.

Schadenersatzforderung darf der Betroffene ja ohnehin auch schon jetzt stellen.

Man müsste einfach nur das bestehende Gesetz exekutieren , sonst gar nix.

Schönheitsoperationen bei Unmündigen sind verboten, zu Recht. Und bei der Beschneidung soll das nicht gelten?.

Naja, ein Politologe halt.......logisches Nachdenken kann man da wohl nicht wirklich erwarten.

Kompromiss in allen Ehren

aber gewisse Mindeststandards sollten unverhandelbar sein. Auch bei den Grundrechten muss es Abstufungen und eine Hierarchie geben. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss höher gewertet werden als das Recht auf freie Religionsausübung. Oder ist das Streikrecht etwa gleichzustellen mit dem Recht auf Leben und darf etwa der Rettungssanitäter einen Verletzten sterben lassen um seine sozialen Grundrechte durchzusetzen.

Körperliche Individualrechte müssen höher stehen als jedes soziale Grundrecht und die Religion ist zweiteres.

Beschneidung ist Körperverletzung und wenn unsere Grundrechte auch nur einen Pfifferling wert sind dann wird das auch entsprechend gewürdigt oder unser Rechtsstaat ist ein absoluter Witz den man mit jedem Blödsinn aushebeln kann.

Gast: Amet Mut
26.07.2012 20:16
2 0

schöne Idee mit kleinen Fehlern

"Keinesfalls darf die „Religionsfreiheit“ in Stellung gebracht werden, um etwa die Meinungsfreiheit (in der Religionskritik) oder den GLEICHHEITSGRUNDSATZ außer Kraft zu setzen."

Würde bei einer Straffreistellung von Beschneidungen von Jungen nicht genau dies geschehen? Müsste man dann nicht auch die einfache Beschneidung von Mädchen straffreistellen und ihnen anschließend ein Recht auf Schadensersatz zusprechen?

Müssen nicht auch die Religionen gleichgestellt werden? Judentum - Islam - Naturreligionen?

Wo wird dann die Grenze gezogen?
Wie will man hierfür ein allgemein formuliertes und allgemeingültiges Gesetz formulieren?

Eigentlich finde ich ist dieser Kompromissvorschlag eine gute Idee aber ich sehe erhebliche Probleme, dies in ein allgemein formuliertes, allgemein gültiges und verfassungskonformes Gesetz zu bringen.

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