22.05.2013 15:44 Merkliste 0

Die Beschneidung: (K)eine Operation wie jede andere

MARTIN LANGER UND PETER HUSSLEIN (Die Presse)

Aus medizinisch-ethischer Sicht fällt die Beurteilung ritueller Circumcision extrem ungünstig aus – Warnung vor leichtfertigen Eingriffen.

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Die plötzliche Heftigkeit der Diskussion über die rituelle Beschneidung von Knaben konnte nur diejenigen überraschen, die die Entwicklungen der jüngsten Zeit in den Bereichen Medizinrecht und Kinderschutz sowie die seit Jahren in vielen Ländern schwelende Diskussion darüber nicht mitverfolgt haben.

Denn in einem laizistischen europäischen Staat des Jahres 2012 kommt die gesellschaftliche und juristische Debatte Schritt für Schritt in allen Lebensbereichen, auch bei vermeintlichen Details, an. Die hartnäckigen Fragen der Aufklärung, denen sich die Religionen stellen müssen, sind nur die Kehrseite der Liberalität und des Rechtsstaates, eins ist nicht ohne das andere zu haben.

Wir wollen uns im Folgenden zwar ausschließlich mit den medizinrechtlichen und -ethischen Argumenten der Knabenbeschneidung befassen, sind uns aber selbstverständlich aller anderen Aspekte der Debatte bewusst, wie etwa der Abwägung von Grundrechten wie Recht auf körperliche Unversehrtheit, Religionsausübung, Eltern- und Kinderrechte etc.

 

Grundsätzliche Voraussetzungen

Die Beschneidung von Knaben stellt aus rechtlicher Sicht einen medizinischen Eingriff dar, denn sie geht zweifelsfrei mit einem Eingriff in die körperliche Integrität einher. Folgerichtig muss sie auch die üblichen Bedingungen und Anforderungen an medizinische Eingriffe erfüllen.

Für deren Zulässigkeit sind mehrere grundsätzliche Vorbedingungen notwendig, um sie von einer Körperverletzung zu unterscheiden: die Indikation (Notwendigkeit) für den Eingriff, worunter meist ein Nutzen/Vorteil für den Patienten verstanden wird, die Einverständniserklärung des Patienten, wobei letztere in Sonderfällen auch durch einen Stellvertreter gegeben werden kann, sowie die Durchführung durch einen dazu befugten Arzt/Ärztin.

Sowohl in der medizinischen Routine als auch bei Gerichtsverfahren werden diese Grundsätze noch näher definiert, und zwar hinsichtlich der Dringlichkeit der Situation, der Schwere der Indikation sowie der Bedeutung des betroffenen Organs. Die Aufklärung und das (Ein-)Verständnis des Patienten der/zur Operation und die Erwähnung von Therapiealternativen sind immer dann besonders wichtig, wenn:
•die Indikation schwach sowie der Vorteil für den Patienten gering ist
•keine Dringlichkeit für den Eingriff besteht
•die Folgen nicht wieder rückgängig zu machen sind und
•das betroffene Organ emotionell wichtig ist.

 

Bei der religiösen Beschneidung fällt die Bewertung nach diesen Kriterien folgendermaßen aus: Es besteht keinerlei medizinische Indikation, es gibt keinen Zeitdruck, die Folgen sind nicht rückgängig zu machen (irreversibel), das Genitale ist ein emotionell hochwichtiges Organ, und es bestünde die Alternative, sie im Erwachsenenalter nachzuholen.

Eine derart charakterisierte Operation darf bei einer hohen Zahl von neugeborenen oder minderjährigen Knaben, nach Zustimmung nicht des Patienten, sondern von Stellvertretern und noch dazu von Nichtärzten durchgeführt werden? Wie würde wohl ein Gutachten über eine Komplikation ausfallen, das die Beschneidung nach denselben Maßstäben wie eine Blinddarmoperation beurteilte?

 

Suche nach medizinischem Grund

Wahrscheinlich aufgrund der Einsicht, dass einige dieser Argumente schwer wiegen, wurde nach medizinischen „Indikationen“ für eine routinemäßige Circumcision gesucht und mit der Vermeidung von Infektionen bis hin zu HI- und Gebärmutterkrebsviren vermeintlich auch gefunden, die aber in mitteleuropäischen Ländern mit hohen Hygienestandards nicht gelten. Genausowenig kann die Phimose (Vorhautverengung) als Indikation angeführt werden; in einem sehr hohen Prozentsatz kann sie nämlich konservativ durch Salbenbehandlung beseitigt werden.

Für Operationen rein auf Wunsch der Patientin/des Patienten hat das erst vor Kurzem verabschiedete Gesetz bezüglich kosmetischer Operationen restriktive Bedingungen definiert, indem es die untere Altersgrenze dafür mit 16 Jahren festlegt und die Durchführung ausschließlich in die Hände von Fachärzten für plastische Chirurgie legt (ein Vertreter der urologischen Fachgesellschaft hat jüngst zu Recht auf die Anwendbarkeit dieser Regelung für die Beschneidung verwiesen.)

Die Komplikationen der rituellen Beschneidung hingegen werden von den Befürwortern meist in unzulässiger Weise bagatellisiert („wie Nägelschneiden“). Bei einer Operation, die in tausenden Fällen durchgeführt wird, gewinnt aber auch die niedrige Komplikationsrate von circa 0,5Prozent an Bedeutung.

Neben Nachblutungen und Infektionen kann es bei Entfernung von zu viel oder zu wenig Vorhaut auch zu ernsten Folgen wie Verengung der verbliebenen Vorhaut oder der Harnröhrenöffnung oder zur Bildung eine Hautbrücke kommen. Hinsichtlich der Frage von Auswirkungen einer Beschneidung auf das sexuelle Erleben von Männern ist die Literatur tatsächlich widersprüchlich. Aber sollte nicht allein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung, die immerhin in einigen seriösen Publikationen gefunden wurde, Anlass zu erhöhter Vorsicht und Zurückhaltung geben?

 

Warnung vor Circumcision

Daher warnen viele pädiatrische Fachgesellschaften ihre Mitglieder ausdrücklich vor der Durchführung ritueller Circumcisionen; so dürfen seit 2007 in öffentlichen australischen Krankenhäusern keine nicht medizinischen Circumcisionen mehr durchgeführt werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrie hat in den letzten Tagen die Abgeordneten zum Bundestag aufgefordert, sich bei der kommenden Abstimmung ihrer Verantwortung für das Kindeswohl bewusst zu sein. In Schweden wurde 2001 ein Gesetz beschlossen, dass ein Arzt oder eine Anästhesieschwester den Beschneider begleiten und Anästhesie für den Eingriff verwendet werden müsse.

Finnland berät ein Gesetz, nach dem Beschneidungen auf Wunsch der Eltern nur von Ärzten und „nach Zustimmung des Kindes“ durchgeführt werden dürfen. Diese Beispiele, erweitert um die Haltung der Beschneidungsgegner im Reformjudaismus, zeigen nebenbei auch, dass die Debatte weder ein rein deutsch/österreichisches noch ein durch das Kölner Urteil neu entstandenes Phänomen ist.

Zusammenfassend fällt die medizinethische Bewertung der rituellen Beschneidung aus unserer Sicht daher extrem ungünstig aus; wäre sie eine beliebige andere Operation, müsste sich jeder – ärztliche oder nicht ärztliche – Operateur davor hüten, sie bei unmündigen Patienten durchzuführen.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

Auf einen Blick

Peter Husslein ist seit 1996 Vorstand der Universitätsklinik für Frauenheilkunde der Medizinischen Universität Wien bzw. am AKH Wien. Der 60-jährige Humanmediziner ist auf Geburtshilfe, Pränataldiagnostik, Reproduktionsmedizin und allgemeine Gynäkologie spezialisiert.

Martin Langer ist Oberarzt in der Abteilung für Geburtshilfe des AKH Wien. Der 57-Jährige arbeitet außerdem an dem EU-Projekt „Peristrat“ zur Erfassung der perinatalen Sterblichkeit und ist Mitglied der Ethikkommission der Med-Uni Wien.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.08.2012)

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14 Kommentare

richtig

Auch in dem Fall, der von dem Kölner Landgericht verhandelt wurde ging es um schlimme Komplikationen, obwohl (!) die Operation sachgerecht durchgeführt wurde. Eine medizinische Indikation (Vorhautverengung) war nicht gegeben.

Gast: daniel gran
29.08.2012 10:50
0 1

peinlich

für die herren husslein und langer, was vor kurzem die american academy of pediatrics veröffentlichte. nachzulesen mit quellenangabe auf:

www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/usa-kinderaerzte-sprechen-sich-fuer-beschneidung-aus-a-852502.html

war bei husslein und langer doch eher der wunsch der vater des gedankens? trifft für sie das zu, was man auf

www.diepresse.com/home/spectrum/zeichenderzeit/1271362/Jetzt-endlich-haben-wir-sie

lesen kann?

Beschneidung

ist Körperverletzung mit Vorsatz und Kindesmissbrauch. Wer das negiert gehört Werte-mässig nach Afghanistan und nicht nach Europa.

Antworten Gast: mohelinski
28.08.2012 11:23
0 1

madagaskar,

geschätzter poster, madagaskar ist das richtige wort. dorthin wollten die judenhasser diejenigen versenden, die ihnen "werte-mässig" nicht passen!

wieder mal ein Beitrag....

schon komisch wie sich zum Thema Beschneidung so viele bemüßigt fühlen einen Bericht zu schreiben. Hier zu behaupten dass mittels Salbe eine Vorhautverengung zu heilen sei, ist totaler Schwachsinn. Vielleicht in Einzelfällen.
Da meine beiden Söhne und auch im Bekanntenkreis eine Phimose vorhanden war und alle dies mit der Salbe probierten, kann ich bestätigen dass eine Heilung nicht möglich ist. Nicht um sonst ist es auch in Österreich die meist durchgeführte Operation bei männlichen Kleinkindern.

Antworten Gast: Dolfi Teufel
25.08.2012 23:48
2 0

Re: wieder mal ein Beitrag....

Bitte die medizinisch indizierte Beschneidung durch der Chirurgen und die in Ausübung der Religion (allf. septisch vom Rabbi) vorgenommene Beschneidung streng auseinander halten .... Die Artikelschreiber haben das auch getan!

Re: wieder mal ein Beitrag....

Schon komisch, dass sich Spitzenmediziner zu Gesundheitsthemen äußern, da haben Sie wohl recht.

Wo doch jeder Mohel kompetenter Auskunft geben könnte, nicht wahr?


Antworten Antworten Gast: Dolfi Teufel
25.08.2012 23:49
2 0

Re: Re: wieder mal ein Beitrag....

Hätte Ihres Erachtens nur ein Rabbi darüber schreiben dürfen?

10 0

Sehr guter und sachlicher Beitrag

Es fällt schon auf, dass die sachlichen Argumente alle auf der Seite der Gegner einer Kinderbeschneidung stehen, wie ja auch Husslein und Langer hier gut darlegen. Die Phalanx der Befürworter greift hingegen in ihrer Argumentationsnot zu allen unsachlichen Mitteln für die man sich normalweise zurecht für eine seriöse Diskussion disqualifiziert. Da wird diffamiert, lächerlich gemacht, verharmlost (wie Nägelschneiden) oder monströs übertrieben (kulturelle Shoa), Anitsemitismus vorgeworfen, oder einfach arrogant drübergefahren. Nur eines wird nicht gemacht: Sachargumente präsentiert. Gerade auf deren Basis sollte allerdings auch der gesetzliche Entscheidungsprozess stattfinden und nicht mit falscher Rücksichtnahme auf die Befindlichkeiten rückwärtsgewandter Religionsvertreter abgedreht werden.

Die Mädchenbeschneidung ist in Österreich zu recht verboten, ebenso seit 2000 das Kupieren von Hunden als Tierquälerei. Das Wegschneiden eines hochempfindsamen Körperteils bei männlichen Kleinstkindern hingegen nicht. Eine menschenrechtliche Schande! Wer glaubt als Zeichen seiner Religiosität unbedingt beschnitten sein zu müssen, kann das ab Erreichen seiner Mündigkeit immer noch nachholen.

Gast: Valentin Bählamm
24.08.2012 08:23
10 0

Danke für diesen eingehenden und besonders sachlichen Kommentar!


EIN BLOG ETC ZUR BESCHNEIDUNGS KONTROVERSE

I have become engaged in this controversy and have reduced it to a kind of stub - a stub onto which one could add back on the entire controversy relating to Anti-Semitism, and how guilt distorts German ways of handling matters of that kind, and various defenses made of the practice for reasons of "inscription of the law onto the body,
and which is manifested in its multifariousness at the continuously updated
http://analytic-comments.blogspot.com/2012/08/the-circumcision-debate-links-and.html
ON CIRCUMCISION


Gast: Gerne nur Gast
23.08.2012 20:28
8 0

Her Taschner!



Lesen sie das bitte.

Ihr wüster KOmmentar hallt ja noch nach.


Gast: Lutzll
23.08.2012 18:45
9 0

Verstümmelung ist keine Lösung

2 meiner Freunde sind aus medizinischen Gründen beschnitten worden und glaubt mir.. die Schmerzen wünsche ich keinem.
Trotz Betäubung.. die hält ja nur wenige Stunden an und dann hat man den Schmerz.
Und keiner von beiden findet es gut beschnitten zu sein.

Re: Verstümmelung ist keine Lösung

wieso konnten Sie die Schmerzen Ihrer Freunde fühlen?
es ist wie beim Zahnarzt, während ich eine Wurzelbehandlung recht gut auch ohne Betäubung überstehe, sterben andere fast nur am Geräusch des Bohrers. jeder hat ein anderes Schmerzempfinden.

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