Wichtiger Einsatz in Mali

Engagierte Neutralität bedeutet für Österreich, bei Menschenrechtsverbrechen aktiv zu werden.

Die Europäische Union sendet Ausbildner und Berater sowie eine Schutz- und Sicherungseinheit nach Mali, um die malischen Streitkräfte zu unterstützen und auszubilden.

Kampfeinsätze sind nicht geplant. Afrika wird künftig ein Schwerpunkt für Friedens- und Stabilisierungseinsätze der Europäischen Union sein. Im Rahmen der europäischen Solidarität beteiligt sich Österreich bei dieser Mission mit einem Kontingent bis zu neun Personen bestehend aus Stabsmitgliedern und militärmedizinischem Personal. An solchen oder ähnlichen Einsätzen wird sich Österreich künftig entsprechend seinen Fähigkeiten beteiligen müssen, will es sich international nicht isolieren.

Österreich muss sich zeitgerecht darauf vorbereiten und seine spezifischen Dienste anbieten, die es in der Lage ist, wahrzunehmen, bevor andere größere Staaten diese Lücken füllen. Die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (2071, 2085) fordern die Mitgliedstaaten auf, die malischen Sicherheitskräfte bei ihren Bemühungen, die Autorität des Staates Mali zu sichern, Hilfestellung zu leisten. Entsprechend des Prinzips der Schutzverantwortung („Responsibility to Protect“) betont der Sicherheitsrat die Notwendigkeit, die malischen Behörden beim Schutz der Bevölkerung und der Zivilisten zu unterstützen.

Dieser Bericht einer unabhängigen Kommission erinnert die UNO-Mitgliedstaaten an ihre Verantwortung, schwere Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Wenn diese nicht in der Lage dazu sind, soll die internationale Gemeinschaft, vorrangig die Vereinten Nationen, diese Aufgabe, gemeinsam mit den Staaten oder auch ohne sie, übernehmen.

Kein Großmachtinteresse


Es wäre falsch anzunehmen, die österreichische Neutralität sei ein Hindernis für die Teilnahme an solchen Operationen. Im Gegenteil, bereits im Tschad-Einsatz zum Schutz von Flüchtlingslagern 2008 konnte Österreich wegen seines neutralen Status demonstrieren, dass es nicht im Interesse einer europäischen Großmacht oder eines Bündnisses handelt. Das könnte auch etwa beim Wiederaufbau in Mali ein Vorteil sein, wurden doch die Kampfhandlungen im Wesentlichen von Frankreich durchgeführt.

Abhängig ist eine österreichische Beteiligung aber von einer Autorisierung durch die UNO. In Mali ermöglicht das Mandat des Sicherheitsrates die Teilnahme Österreichs an dieser Mission schon jetzt. Sie würde auch, wenn notwendig, die Beteiligung an Kampfmaßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta erlauben. Eine derartig breite Legitimation ist aber ebenso für die meisten Staaten der EU wichtig, ob neutral oder nicht.

Gibt es diese nicht, würden Spannungen innerhalb der EU entstehen, die schlecht für die Einheit der EU sein würden. Der Schwerpunkt künftiger Missionen der UN und der EU wird die Notwendigkeit sein, die Bevölkerung mit allen geeigneten Mitteln zu schützen. Engagierte Neutralität bedeutet nicht, bei Menschenrechtsverbrechen untätig zu bleiben. Gerade Österreich hat die UN-Resolution 1894 im Jahre 2009 über den Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten gesponsert. Es soll in Mali und in künftigen Missionen auch dementsprechend handeln!


Heinz Gärtner ist Universitätsprofessor und wissenschaftlicher Direktor des Österreichischen Instituts für Internationale Politik (OIIP).


E-Mails an: debatte@diepresse.com

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