Rote Ampeln sollten nur noch für die Autos gelten

Wieso müssen Fußgänger und Radfahrer sich Autoverkehr unterordnen?

Sämtliche in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegten Verhaltensregeln zielen in erster Linie darauf ab, alle städtischen Verkehrsarten sicher und unfallfrei im öffentlichen Raum zu kombinieren. Um dem motorisierten Verkehr hohe Geschwindigkeiten und stetiges Fortkommen in der Stadt zu ermöglichen, wird er räumlich (durch Unterteilung in Fahrbahn und Gehsteig) beziehungsweise zeitlich (durch Ampeln) vom nicht motorisierten Verkehr getrennt.

Anstatt das allgemeine Geschwindigkeitsniveau am schwächsten Glied – dem Fußgänger – zu orientieren, wird dieser „Störfaktor“ einfach an den Rand des öffentlichen Raums gedrängt, zu seiner Sicherheit. Er darf die Fahrbahn nur noch an dafür ausgewiesenen Stellen überqueren, meist ohne den versprochenen Schutz am Schutzweg zu erfahren.

Auch die Radfahrer werden gesetzlich auf oft viel zu schmale Mehrzweckstreifen gezwungen, die sie allein durch ihre Anlage in Lebensgefahr bringen – von rechts durch sich öffnende Autotüren, von links durch viel zu knapp überholende Kfz. Auch darf sich ein Radfahrer nur mit zehn km/h einer Radfahrerüberfahrt nähern, während die Annäherungsgeschwindigkeit des benachrangten Autoverkehrs nicht geregelt ist.

Kurz: Die Leichtigkeit und Flüssigkeit, oft auch die Sicherheit des nicht motorisierten Verkehrs wird der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Autoverkehrs untergeordnet.

Starre Vorschriften

Die starren Vorschriften und Methoden der StVO sind allerdings nur der unübersichtlichen und isolierten Perspektive des Autolenkers sowie dem Gefährdungspotenzial des Kraftfahrzeugs geschuldet. Ampeln dienen lediglich dazu, die verunmöglichte direkte Kommunikation der motorisierten Verkehrsteilnehmer untereinander und zu anderen zu kompensieren. Wieso diese harten, am Kfz-Verkehr orientierten Maßnahmen auch für die anderen Verkehrsteilnehmer gelten sollen, ist nicht nachvollziehbar. Vor allem die Ausschaltung jeglicher Eigenverantwortung durch Überreglementierung ist stark zu hinterfragen.

Ein innovativer Ansatz

Aus den genannten Argumenten ergibt sich die Forderung nach einer Flexibilisierung der StVO für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer. Konkret sollte es Radfahrern möglich sein, Stopptafeln wie Nachrangtafeln zu behandeln und diese, ohne stehenbleiben zu müssen, zu überfahren. Ebenso sollen Fußgänger und Radfahrer rote Ampeln überqueren dürfen, solange sie nicht sich oder die bevorrangten Verkehrsteilnehmer gefährden oder behindern.

Bei der Forderung handelt es sich um die sinnvolle Legalisierung vom bereits weitverbreiteten Verhalten, rote Ampeln – immer unter Berücksichtigung der Sicherheit aller Beteiligten – zu überqueren. Es ist schließlich nicht nachvollziehbar, wieso die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Fußgänger- und Radverkehrs durch Auto-Ampeln eingeschränkt werden sollten, wenn es kein Gefährdungspotenzial gibt.

Wieso sollen Radfahrer und Fußgänger rote Ampeln überqueren dürfen, Autos aber nicht? Weil es für Nichtmotorisierte aufgrund ihrer Fortbewegungsart gefahrlos möglich ist. Sie sehen z.B. Kreuzungsbereiche unmittelbar ein, hören herannahende Gefahrenquellen, können in Sekundenbruchteilen beschleunigen und abbremsen, besitzen durch ihre geringe Masse kaum Trägheit und ein geringes Gefährdungspotenzial. Hingegen sind Autolenker durch ihre Cockpit-Sicht in ihrer visuellen und akustischen Wahrnehmung massiv beeinträchtigt und können niemals so schnell und flexibel wie Nichtmotorisierte reagieren.

Ulrich Leth (geboren 1983) erforscht und plant menschengerechte Formen der Mobilität an der TU Wien.

E-Mails an:debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.11.2013)

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