Schutz öffentlicher Interessen kann sehr teuer werden

TTIP gibt den ausländischen Konzernen nicht annehmbare Klagerechte.

In seinem Artikel (oder doch Kommentar?) „Popanz um die Privatjustiz“ vom 25.Oktober beklagt Karl Gaulhofer in der „Presse“ den reflexhaften Kampf der „Globalisierungsgegner“ gegen den „Wachstumsmotor TTIP“ und gegen Sonderklagerechte für Investoren. Letztere seien „der einzige Schutz vor staatlicher Willkür und parteiischer Gerichtsbarkeit“. Hier gibt es offensichtlich Informationsnachholbedarf.

Vorweg: TTIP wird zu keinem nennenswerten Wachstum in der EU führen. Studien auf Basis von Erfahrungen mit ähnlichen Abkommen und realistischeren Annahmen als jenen der EU errechnen einen Verlust von 600.000 Arbeitsplätzen. Die TTIP-Kritik beruht zudem nicht auf „niedrigen Ängsten und Antiamerikanismus“ – sie wird auf Basis von durchgesickerten Geheimdokumenten geführt und in den USA geteilt. Der Investitionsschutz wird auch nicht erst seit TTIP kritisiert, wie Gaulhofer meint, sondern bereits seit Ende der 1990er im Zuge der erfolgreichen Proteste gegen das multilaterale Abkommen über Investitionen.

Zu den in TTIP geplanten Sonderklagerechten, die sich übrigens auch im bereits fertig verhandelten Abkommen mit Kanada (CETA) finden: Sie bieten ausländischen Konzernen das Privileg, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen, sobald sie ihre Gewinnerwartungen durch Gesetze bedroht sehen. Jede strengere Regulierung zugunsten von Umwelt- oder Verbraucherschutz ist hier potenziell ein Anlass. Damit kann der Schutz öffentlicher Interessen sehr teuer werden, wie zahlreiche Klagen weltweit belegen.

Dies führt in weiterer Folge auch dazu, dass Regierungen höhere Schutzstandards erst gar nicht einführen. Laut Zahlen der UNCTAD gewinnen Investoren mehr als 30Prozent der Fälle. Aber: Weitere 30Prozent wurden durch „Einigung“ beigelegt – und diese ist für Staaten meist nicht gratis. Bei 60 Prozent der Klagen profitiert der Investor zumindest teilweise. Klagen lohnt sich!

Die Unabhängigkeit der Richter der Schiedsgerichte ist mehr als zweifelhaft. Studien dokumentieren, wie ein exklusiver Kreis von Kanzleien und Juristen mit Klagen gegen Staaten Millionenumsätze macht. Damit besteht für sie ein Anreiz, zugunsten des Investors zu entscheiden: Da in diesem System nur der Investor klagen kann, ebnen Entscheidungen zu seinen Gunsten den Weg für weitere Klagen und damit mehr Einkommen für die Schiedsrichter.

Interessen der Investoren

Während nationale Gerichte eine sorgfältige Abwägung zwischen Eigentumsrechten und anderen Rechten vornehmen müssen, kennt der Investitionsschutz nur die Interessen der Investoren. Die Idee von Sonderklagerechten für Investoren ist grundlegend demokratiefeindlich: Investoren sollen ihre erwarteten Gewinne mit hundertprozentiger Sicherheit garantiert werden, notfalls zahlt die Öffentlichkeit.

Generell scheinen weder EU- noch US-Konzerne mangelndes Vertrauen in die jeweiligen Rechtssysteme der anderen Partei zu haben. Mehr als die Hälfte der ausländischen Direktinvestitionen in den USA kommen aus der EU, dies gilt auch umgekehrt. Insgesamt ist festzuhalten, dass die UNCTAD in zahlreichen Studien keinen empirischen Zusammenhang zwischen dem Investitionsschutz und einer Zunahme von Investitionen feststellt. Vorrangiger Zweck ist die Abwälzung unternehmerischen Risikos auf die Gesellschaft, wie auch das ultraliberale Cato-Institute in den USA kritisiert.

Dem Widerstand gegen TTIP, CETA und das internationale Dienstleistungshandelsabkommen TiSA ist es zu verdanken, dass die Problematik von exzessiven Investitionsschutzbestimmungen und Sonderklagerechten wieder in der Öffentlichkeit diskutiert wird.

Die Autorin ist Aktivistin bei Attac Österreich und engagiert sich im Bündnis TTIP stoppen.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.11.2014)

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