Verlassen und vergessen: Untersteirer, Gottscheer

Altösterreicher. Sloweniens Regierung verweigert den deutschen Minderheiten die Anerkennung und ignoriert damit europäische Regeln.

Wir sind am Bahnhofvorplatz von Marburg in Slowenien verabredet. Veronika Haring ist sofort zu erkennen, weil sie eine Steirerjacke trägt. Es ist ein hier nicht häufig zu sehendes Kleidungsstück. Sie hat eine Einkaufstasche voller Bücher mitgebracht. Die Titel beschäftigen sich mit dem Schicksal der Deutschen in der Untersteiermark, im übrigen Slowenien und in der Gottschee. Einige Bände sind auf Deutsch und Slowenisch verfasst, das sind die Berichte des Kulturvereins deutschsprachiger Frauen, den Haring gegründet hat.

Frau Haring entschuldigt sich gleich dafür, dass sie nicht perfekt Deutsch spricht: „Ich habe erst als Zwanzigjährige Deutsch gelernt. Mein Vater hat sich nicht getraut, mit mir Deutsch zu sprechen, das wäre in den 1950er- und 1960er-Jahren gefährlich gewesen. Man riskierte schwere Nachteile in der Schule und im Beruf.“

Sie habe überhaupt erst in der Schule erfahren, dass sie aus einer zur Hälfte deutschen Familie stammt. Die Mutter war Slowenin. „Eines Tages sagte ein Lehrer zu mir: Haring? Das ist doch ein deutscher Name. Wer ist dein Vater?“ Aus diesem Erlebnis zog sie eine ungewöhnliche Konsequenz, die ihr Leben bestimmen sollte: „Wenn ich schon dafür bestraft werde, dass ich deutsch bin, dann will ich es auch wirklich sein!“

Den Beruf der Buchhändlerin, die sie gern geworden wäre, durfte sie nicht erlernen. Sie ging daher nach Graz, um Deutsch zu lernen und arbeitete als Verkäuferin in einem bekannten Spielwarengeschäft am Hauptplatz: „In Graz habe ich dieselbe Ablehnung erlebt wie daheim, nur andersherum: Hier war ich die Deutsche, dort die Jugo.“ Erst viel später ist sie dann in Marburg doch noch Buchhändlerin geworden.

Wer sind überhaupt „die Deutschen“, von denen hier die Rede ist? Es sind zunächst die Nachkommen der Bewohner früher deutschsprachiger Gebiete und Gemeinden in der ehemaligen Untersteiermark, jenem östlichen Teil von Slowenien, der auch heute noch Steiermark, Stajerska, heißt. Deutschsprachige gab und gibt es aber auch im übrigen Slowenien, etwa in Laibach. Eine eigene Gruppe sind die Gottscheer, die in einer Sprachinsel südlich von Laibach leben und einen eigenen deutschen Dialekt und ein besonderes Brauchtum hatten.

Slowenien ist der Einzige der ex-kommunistischen Staaten in der EU, der seine deutsche Minderheit nicht als Volksgruppe anerkennt. Anerkannt als autochthone Gruppen sind nur die Ungarn und Italiener, die jeweils in einem abgegrenzten geografischen Raum leben. Das ist auch ein Argument Sloweniens gegen die Anerkennung der Deutschen: Sie lebten nicht in einem geschlossenen Gebiet. Für die Gottscheer, die nur noch sehr wenige sind, gilt das allerdings nicht. Geschützt durch Gesetz sind auch die Roma sowie die Volksgruppen der Ex-Jugoslawen.

Fehlende öffentliche Zeichen

Für die Angehörigen der deutschen Volksgruppe werden offiziell andere Bezeichnungen verwendet, etwa „ethnische Gruppe“ in Zusammenhang mit Sprache und Kultur. Sie haben nur Individualrechte nach Artikel 61 der slowenischen Verfassung, der statuiert, dass jedermann das Recht zusteht, „seine Zugehörigkeit zu seinem Volk oder seiner Volksgruppe zu bekennen, seine Kultur zu pflegen sowie seine Sprache und Schrift zu gebrauchen“.

Die Anerkennung als Volksgruppe würde der Minderheit eine öffentliche Präsenz verschaffen und die offene wie auch unterschwellige Diskriminierung zumindest erschweren. Vor allem würde Slowenien damit zugeben, dass es sie überhaupt gibt. Die Anerkennung hätte auch wichtige rechtliche Folgen. Der offizielle Status einer Volksgruppe würde den Zugang zu Fördermitteln für Kulturveranstaltungen und Sprachkurse bedeuten. Auch der Anspruch auf deutschen Schulunterricht könnte erhoben werden.

Ein öffentliches Zeichen der Präsenz der Deutschen wäre auch der eine Parlamentsabgeordnete, der den Ungarn und Italienern zusteht „ungeachtet der Anzahl der Angehörigen der jeweiligen Volksgruppe“, wie es im Artikel 64 der slowenischen Verfassung heißt. Damit wird übrigens ein Prinzip angewendet, das zum europäischen Standard des Minderheitenrechts gehört – nämlich, dass die Anerkennung einer Volksgruppe nicht von ihrer zahlenmäßigen Stärke abhängen darf.

Unerfüllte Erwartungen

Das Argument der geringen Zahl hat der slowenische Schriftsteller Vinko Ošlak mit Schärfe zurückgewiesen: „Es ist ein Zynismus der ärgsten Sorte, jemanden zuerst physisch auszurotten und ihm dann entgegenzuhalten, man könne ihn nicht anerkennen, weil es ihn beinahe nicht mehr gibt.“ Veronika Haring ist jedenfalls überzeugt davon, dass die Anerkennung viele junge Leute dazu ermutigen würde, sich zu ihrer Herkunft zu bekennen und auch wieder Deutsch zu lernen: „War nicht meine Großmutter eine Deutsche?“ Slowenien verschanzt sich hinter der Behauptung, die Interessen der „heimatverbliebenen altösterreichischen Minderheit“ seien durch das Kulturabkommen zwischen Wien und Laibach, das im Mai 2002 in Kraft getreten ist, hinreichend berücksichtigt.

Nach diesem Abkommen sind in zwischenstaatliche Förderprogramme auch „Projekte zu Gunsten der kulturellen sowie der bildungs- und wissenschaftsrelevanten Anliegen der Angehörigen der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien (wie etwa Projekte im Bereich des Sprachunterrichts und des Denkmalschutzes, Stipendien u.ä.)“ aufzunehmen. Österreich hält es für eine Errungenschaft, dass in dem Abkommen von der „deutschsprachigen Volksgruppe“ die Rede ist. Allerdings hat das in Slowenien selbst keinerlei Konsequenzen, denn es versteht die Formulierung im Sinne des Artikels 61 seiner Verfassung.

Die Hoffnung der Altösterreicher, die Gründung eines souveränen Slowenien würde auch eine andere Einstellung zur Minderheit bringen, hat sich nicht erfüllt. Das liegt auch daran, dass es 1991 in Slowenien keinen Bruch mit der kommunistischen Vergangenheit gegeben hat und die alten Eliten weiter an der Macht sind. Sie haben ihre Ressentiments gegen die Deutschen auch dem neuen Staat eingepflanzt.

Ignorierte Europaratsappelle

Auch der Beitritt Sloweniens zu EU hat keine Änderung gebracht. Laibach schert sich nicht um die europäischen Regeln für den Umgang mit Minderheiten und ignoriert auch Appelle des Europarats. Österreich bekennt sich zwar zu seiner Verpflichtung gegenüber der Minderheit, einen wirklichen Nachdruck legt es aber nicht auf seine Forderungen.

Einen Tag bevor Außenminister Sebastian Kurz im Frühjahr 2014 nach Laibach fuhr, beschloss der Ausschuss für Menschenrechte des Nationalrats eine Forderung an die Regierung, sich für die Volksgruppe einzusetzen. Das half Kurz auch nichts. Er erntete vom slowenischen Außenminister ein Absage.

Slowenien vertraut darauf, dass Österreich die politischen Hebel fehlen, seine Interessen durchzusetzen. „Wäre Deutschland unsere Schutzmacht, würden sich die Slowenen nicht so leicht tun“, meint ein Untersteirer sarkastisch.

DER AUTOR

Hans Winkler war langjähriger
Leiter der Wiener Redaktion der
„Kleinen Zeitung“.

Debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.05.2015)

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