Rauchverbot in der Gastronomie: Pfusch 2.0

Wird das zu beschließende Tabakgesetz wieder zur Lachnummer Europas?

Österreich tut sich schwer mit dem Rauchen in Gastgewerbebetrieben. Von Beginn an liefen Ärzte, Juristen und Rauchersheriffs gegen das Tabakgesetz 2008 Sturm, das letztlich nur von der damaligen Gesundheitsministerin, deren Namen heute kaum jemand mehr kennt, als „wegweisend“ bezeichnet wurde.

Wie mittlerweile allgemein bekannt, ist dies eine groteske Verdrehung der tatsächlichen Situation: Es gab im Gesetz keine Kontrollinstanz vor Ort, der Text enthielt zahlreiche Hintertüren und Unklarheiten. All dies führte zu der Situation, dass sich kaum ein Betrieb an das Gesetz hielt. Erst mit der jetzigen Gesundheitsministerin, der erklärten Rauchgegnerin Sabine Oberhauser, wurde der Diskurs intensiviert.

Im Herbst 2014 tat sich ein kurzes „window of opportunity“ auf. Es kam zu der unerwarteten Entscheidung der Koalitionspartner, die Missstände des unglücklichen Gesetzes von 2008 zu reparieren. Nicht zuletzt waren es auch die erfolgreich geführten Wettbewerbsklagen, die zu diesem Umdenken des frischgebackenen Vizekanzlers beigetragen haben.

Die dem Parlament aktuell vorliegende Regierungsvorlage sieht ein totales Rauchverbot in der Gastronomie ab 2018 vor, E-Zigaretten werden Tabakprodukten gleichgestellt. Auf den ersten Blick ist dies eine durchaus positive Entwicklung, abgesehen vom Datum des Inkrafttretens.

Neuerliche Unprofessionalität

Es lohnt sich jedoch, den Text im Detail zu betrachten. Die neuerliche Unprofessionalität, mit der die Novelle gestrickt wurde, wird hier deutlich. Einige der besonders patscherten Punkte:
Erstens: Öffentliche Kontrollorgane zur systematischen Überprüfungen von Verstößen sind aus Kostengründen wieder nicht vorgesehen, obwohl sich diese mit Sicherheit selbst finanzieren würden. Nur bei offensichtlichen Verstößen ist geplant, dass Arbeitsinspektoren eine Meldung ans Magistrat machen. Die dortigen Beamten recherchieren meist vom Schreibtisch weg und sprechen Bescheide aus. Dies ist ein steiniger und letztendlich für die öffentliche Hand extrem teurer Weg, der sich schon in der Vergangenheit als völlig untauglich erwiesen hat.

Eklatante Ungleichbehandlung

Zweitens: Es besteht eine eklatante Ungleichbehandlung von Hotelbetrieben mit angeschlossener Gastronomie (in den Hotels darf es Raucherräume geben) und sonstigen Gastgewerbebetrieben, in denen das Rauchen komplett untersagt ist. Wettbewerbsklagen stehen mit Sicherheit ins Haus, wenn die Restaurantgäste in den Raucherraum des Hotels zum Qualmen überwechseln.
Drittens: Obwohl es in zahlreichen Ländern wie etwa in Italien seit Jahren funktionierende Regelungen für eine effiziente Entlüftung von Raucherräumen gibt, wurden diesbezüglich keine wie auch immer gearteten Vorgaben gemacht. Folge wird sein, dass sich Tabakrauch aus den ungelüfteten Raucherräumen in Nichtraucherbereiche verteilen wird. Konflikte sind damit programmiert.

Es wäre nicht Österreich, wenn ein bisschen auf die Erfahrungen anderer Länder geachtet worden wäre und weniger auf die entbehrlichen Einflüsterungen der „letzten Mohikaner der Nikotinverehrung“ (© Alfred Dorfer) in der Wirtschaftskammer. Es ist völlig unverständlich, warum trotz eindeutiger Warnungen zahlreicher namhafter Institutionen im Begutachtungsprozess sehenden Auges neuerlich zu vermeidende Unklarheiten erzeugt werden. Wir freuen uns auf die schon jetzt abzusehende Novelle 2028!

Peter Tappler ist Innenraumklimatologe. Er ist Gerichtssachverständiger, leitet den Arbeitskreis Innenraumluft am Umweltministerium. Obmann der Interessengemeinschaft für fairen Wettbewerb in der Gastronomie.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.06.2015)

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