Migrationspolitik: Hilflose Signale statt Reformen

Tiefgehende Reformen tun weh – auch den Behörden, den Anwälten und den NGOs. Aber sie würden dem Gesamten helfen.

Alle rein, alle raus – oder herein bis zu einer Obergrenze. Das ist alles, was der politische Diskurs zum Thema Flüchtlinge seit Wochen hergibt. Das erzeugt Unmut in der Bevölkerung, bis hin zu Dammbrüchen, siehe zuletzt Medienberichte über Anwälte oder Ärzte, die sich ausländischen Kunden verwehren.

Wann aber kommen echte Reformen? Ein Türl mit Seitenteilen, eine nächtliche Ausgangssperre für Frauen, eine Wartezone an der Staatsgrenze – diese Maßnahmen werden nicht das Rennen machen. Schlafplätze für Asylwerber zu schaffen ist gewiss schwierig und wichtig, aber es ist keine Reform!

Ich habe den Eindruck, dass die Politik in der Migrationsfrage weder willens noch in der Lage ist, Reformen zu erarbeiten und umzusetzen. Oft steckt Unkenntnis über bestehende Regelungen dahinter. Der deutsche Innenminister forderte etwa im September 2015 in einem Interview, dieses Politikfeld „auf die europäische Ebene zu heben“. Das ist schon seit dem Vertrag von Amsterdam 1999 der Fall. Und voilà: Das gesamte Regelwerk des EU-Asylrechtes wurde 2013 frisch überarbeitet, von allen EU-Staaten beschlossen und bis 2015 in nationales Recht umgesetzt.

Selektive Anwendung

Da ich es aus beruflichen Gründen lesen muss, fallen da zunächst die sperrigen Formulierungen auf, verklausuliert, schwer nachvollziehbar und beinahe unvollziehbar für Rechtsanwender.

Die Zuständigkeitsverordnung namens Dublin III ist kontrovers. Immerhin aber ist sie ein Instrument, das von den in diesem Zusammenhang gern wieder als „Oststaaten“ bezeichneten jüngeren Mitgliedstaaten bei der Aufteilung von Flüchtlingen unterschrieben wurde. Diese „Oststaaten“ sind im Flüchtlingswesen im Hintertreffen. Ich erinnere mich daran, dass in Tschechien 2003 noch kleine Kinder in Schubhaft gehalten wurden und in dem damals gefürchteten Schubhaftgefängnis Balkova nahe Pilsen der Urin am Boden der Zellen klebte. Wie soll da von oben herab eine neue EU-Quote funktionieren?

Dann schon lieber Dublin vereinfachen, praxistauglich machen und die neuen Staaten partnerschaftlich an die Anforderungen heranführen. Gibt es dazu einen konkret ausformulierten Änderungsvorschlag der österreichischen Regierung?

Wie steht Österreich überhaupt zu Dublin? Wir ließen Personen ohne Registrierung aus Ungarn zuletzt „aus humanitären Gründen“ einreisen. Wenn diese aber anstatt weiterzureisen doch in Österreich Asyl beantragen, dann sollen sie per Dublin-Verordnung nach Ungarn zurück. Humanitäre Gründe spielen dann freilich keine Rolle mehr. Der Hausverstand sagt einem, dass das nicht geht. Die Gerichte sagen das auch und müssen diese Bescheide wieder aufheben. Nur ein Beispiel, das zeigt, welche Folgen politische Ankündigungen haben und wie selektiv die Anwendung von Dublin in Österreich ist.

Zugegeben, wirklich schwierig zu entscheiden ist die Einstufung von Flüchtlingen aus Kriegsgebieten wie Syrien, und schwierig ist die Frage der Sicherheit in Transitstaaten. Wie „kriegsähnlich“ sehen wir die Zustände in Afghanistan, Somalia oder im Irak?

Schwierig ist die Beurteilung wirtschaftlicher Motive bei der Migration. Es wird vergessen, dass auch wirtschaftliche Motive nach der ständigen Rechtsprechung Schutz begründen können, wenn sie existenzbedrohender Natur sind. Wie geht man mit Asylanträgen, die aus vielfältigen anderen Motiven gestellt werden, um? Etwa dem afghanischen Mann, der eine seiner Familie nicht genehme Frau ehelicht und um sein Leben fürchtet? Wie umgehen mit Flucht vor Korruption und mafiösen Strukturen in Georgien? Mit einer Dialysepatientin, die in der Heimat nicht unseren Maßstäben der Medizin nach behandelt werden kann?

Reformen im eigenen Haus

Dazu wird es einen Diskurs und gegebenenfalls neue Bewertungen bei der Anwendung der Schutzbestimmungen brauchen. Ebenso wird dringend ein Europäisches Asylamt statt, wie derzeit, einer bloßen Koordinierungsstelle (Asylagentur) benötigt. Wenn die EU-Staaten unter einem Flüchtling in Ansätzen das Gleiche verstehen, wird auch die Akzeptanz bei der Verteilung steigen. Leider sind auch finanzielle Zusagen von Politikern an Transitstaaten für Flüchtlingskosten nicht das Papier wert, auf dem sie stehen.

Klar ist jedoch: Die Reform muss im eigenen Haus beginnen. Wir könnten gewiss das Bundesamt für Asyl zum größten Arbeitgeber Österreichs ausbauen. Wollen wir das? Ressourcen sind leider oft auch für zahlreiche andere Dinge gebunden. Zwei Gedanken dazu. Österreich konnte sich vor Jahren nicht für eine generelle Bleiberechtsregelung für Langzeitasylwerber entscheiden und hat stur die Einzelprüfung betrieben. Noch immer plagen sich zahllose Akten durch die Instanzen unserer Republik. Personen, die zehn Jahre und länger hier sind, wissen noch immer nicht, ob sie bleiben können. Das bindet abseits der menschlichen Problematik zusätzliche Ressourcen.

Tausende „sans papiers“

Zu Asyl auf Zeit fällt mir meine Bestellung zum Abwesenheitskurator für einen Anfang 2015 ohnehin freiwillig drei Jahre nach Asylgewährung zurückgekehrten Afghanen ein. Tatsächlich ist das Asylaberkennungsverfahren bis dato anhängig. Wie sollen da nur ansatzsweise geplante Asylaberkennungen in größerem Umfang möglich sein?

Tausende (!) Migranten in Österreich haben aufgegeben und sind in keinem Verfahren mehr. Das sind die „sans papiers“. Sie arbeiten in Hinterhöfen, in Restaurantküchen, bei der Kinderbetreuung oder putzen in Haushalten.

Das führt zum unbequemen Thema der Abschiebungen. Kürzlich beklagte das Innenministerium zu geringe Zahlen bei Abschiebungen. Es gibt kaum eine Bestimmung im Ausländerrecht, die öfter repariert werden musste als der Schubhaftparagraf 76 des Fremdenpolizeigesetzes; vier Novellen von 2010 bis 2015 schlagen bereits zu Buche.

Ähnlich die fehleranfälligen Regelungen über Aufenthaltsverbote. Ein Beweis für schwere Mängel der Gesetzgebung an neuralgischen Punkten. Es braucht klare und verfassungskonforme Regelungen, damit sich Anwender und Vollzugsbeamte zurechtfinden.

Wäre noch die Integration . . .

Wäre auch noch die Integration: Hier kann man am ehesten mit zahlenmäßigen Vorgaben operieren. Hier dürfen Politiker seriös rechnen und Zahlen mit oder ohne Obergrenzen verkünden. Es ist dem Wahlvolk zumutbar.

Nur wer an solchen Fragen konsequent arbeitet, wird im Migrationsgeschehen vom hilflosen Zuschauer zum Akteur. Tiefgehende Reformen tun weh – ich fürchte, auch den Behörden und selbst den Anwälten und NGOs. Aber sie helfen dem Gesamten. Es braucht daher Mut dazu. Wissend, dass Migration kein Wasserhahn zum Auf- und Zudrehen ist, behaupte ich, dass nur dadurch die Zahlen sinken werden. Dann bräuchte man den Leuten keinen Sand über Obergrenzen bei der Genfer Flüchtlingskonvention in die Augen zu streuen.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

DER AUTOR



Andreas Lepschi arbeitet als Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Asyl- und Migrationsrecht in Wien. Neben seiner anwaltlichen Ausbildung, einem Studienaufenthalt am Menschenrechtsinstitut der Universität Oslo, war er jahrelang bei der Caritas Österreich in leitender Position und im grünen Parlamentsklub als Experte für Migration und Menschenrechte tätig. [ Privat]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.01.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.