Vom Leben in der sterilen Latex-WG

Im Parlament wird über den Bericht zur „Lage behinderter Menschen“ diskutiert. Die Lebenssituation in kleinen Wohngemeinschaften ist absurd.

Sehr geehrter Herr Sozialminister!

Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister!
Darf ich Sie fragen, ohne indiskret zu sein, wie es bei Ihnen zu Hause aussieht? Haben Sie im Bad Seifenspender montiert? Oder gibt es statt Handtücher Papiertücher? Essen Sie womöglich auf einem nicht keimfreien Holztisch? Diese Fragen mögen auf den ersten Blick absurd klingen, aber die staatlichen Auflagen für Wohngemeinschaften mit behinderten Menschen verwandeln die wohnliche Atmosphäre zunehmend in sterile Kleinkliniken.

Unter dem Vorsatz „Qualitätssicherung“ schrumpft zunehmend die reale Lebensqualität von behinderten Menschen. Holz weicht dem Plastik, alles muss abwischbar sein, Latexhandschuhe für jeden Handgriff, es riecht nach Desinfektionsmittel. Vor allem aber vereiteln berufständische Interessen das Konzept „kleine familienähnliche Strukturen statt Großheime“. Während in Großheimen entsprechendes Pflegefachpersonal rund um die Uhr zur Verfügung stehen kann, ist das bei kleinen Wohngemeinschaften bis zu acht Bewohnern organisatorisch und finanziell nicht möglich.

Beispiele aus der Praxis

In Wien haben Behindertenfachbetreuer eine sozialpädagogische, behindertenpädagogische oder psychosoziale Ausbildung von mindestens 630 Stunden. Zu Recht steht derzeit die ganzheitliche Betreuung von behinderten Menschen im Vordergrund. Die BetreuerInnen, die täglich mit den gleichen behinderten Menschen zu tun haben, dürfen rein rechtlich trotz der hohen Qualifikation keinerlei Pflegetätigkeiten durchführen, auch nicht sich regelmäßig wiederholende Tätigkeiten, für die sie durch eine diplomierte Krankenschwester oder eine Ärztin gut eingeschult werden könnten. Dies führt in betreuten Wohngemeinschaften zu absurden Situationen und stellt letztendlich das Konzept vom Leben behinderter Menschen in familienähnlichen Wohnstrukturen völlig infrage.

Hier drei abwegige Beispiele aus der Praxis: Ein älterer Mann lebt seit über 20 Jahren in einer betreuten Wohngemeinschaft. Er erkrankt an Diabetes, der Blutzucker muss regelmäßig kontrolliert und Insulin gespritzt werden. Im Team der Wohngemeinschaft arbeiten ausgebildete Pädagoginnen, die, auch wenn sie entsprechende Diabetikerschulungen machen würden, im Zuge ihrer Berufstätigkeit nicht befugt sind, den Blutzucker zu messen und Insulin zu verabreichen. Bei Anzeichen einer Über- oder Unterzuckerung kann das Warten auf das Eintreffen einer Pflegefachkraft ein rechtzeitiges Setzen von Maßnahmen verzögern, was zu einer Verschlechterung des Gesamtzustandes oder zu einem diabetischen Koma führen kann.

Eine WG-Bewohnerin wurde am Wochenende mangels Erreichbarkeit von Arzt und DGKS mit Verstopfung in das Krankenhaus gebracht. Nach einigen Stunden erfolgt die Entlassung mit der Anordnung, einen Einlauf zu geben. Da BetreuerInnen dazu nicht befugt sind, musste unter Aufwand (Wochenende!) ein mobiler Dienst organisiert werden. Neben der schmerzhaften Verzögerung erfolgte der intime Eingriff durch eine für den behinderten Menschen völlig fremde Person.

Nach Aussage von Pflegefachkräften und auch nach eigenen Erfahrungen sind Ernährung über eine Magensonde viel sicherer für Betroffene als Essen und Trinken über den Mund – Risiko des lebensgefährlichen Verschluckens! Die Unterstützung bei der (gefährlicheren) oralen Nahrungsaufnahme ist für BetreuerInnen erlaubt, über die Sonde jedoch nur Pflegefachkräften vorbehalten.

Auch behinderte Menschen wie ich, deren Blase katheterisiert oder deren Atemkanüle wegen Verschleimung in unregelmäßigen Abständen abgesaugt werden muss, können nicht in einer kleinen Wohngemeinschaft untergebracht werden. Nicht, weil diese pflegerischen Maßnahmen von BetreuerInnen nach einer Einschulung durch Ärzte durchführbar wäre, sondern weil dies standesbedingt untersagt ist. Pflegende Angehörige hingegen dürfen all diese Tätigkeiten verrichten, in der ambulanten 24-Stunden-Betreuung zu Hause oder durch Unterstützung von persönlicher Assistenz konnte dies 2007 im GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) für Betroffene bedarfsgerecht geregelt werden. Nicht so bei oft notwendigen betreuten familienähnlichen Wohnstrukturen: Das im GuKG geregelte Modul der Basisversorgung sollte als integrativer Bestandteil aller Ausbildungen zu den verschiedenen Sozialberufen unterrichtet werden.

Kleine WG als Ziel

Wer über dieses Basiswissen verfügt, sollte von Pflegefachkräften oder von Ärzten pflegerische Tätigkeiten für eine bestimmte Person, zeitlich limitiert und kontrolliert nach einer Einschulung delegiert bekommen können.

Sehr geehrte Minister, es geht um eine Sicherstellung einer qualitativen Pflege bei gleichzeitiger Weiterentwicklung des ganzheitlichen Betreuungsansatzes. Das Leben von behinderten Menschen in noch kleineren Wohngemeinschaften mit maximal vier BewohnerInnen muss das Ziel sein. Was nur gelingen kann, wenn nicht die berufsständischen Interessen, sondern die Bedürfnisse behinderter Menschen in den Vordergrund gestellt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.07.2009)

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