25.05.2012 20:27 | Meine Presse Merkliste 0

Eugenische Selektion: Ein perfektes Designerbaby, bitte!

FRANZ-JOSEPH HUAINIGG (Die Presse)

Ein Plädoyer gegen die Einführung der Präimplantationsdiagnostik. Nicht alles, was wir können, müssen wir auch tun.

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Die Präimplantationsdiagnostik (PID), das heißt die genetische Testung eines in vitro entstandenen und in den Uterus einer Frau zu implantierenden Embryos, ist in Österreich verboten. Dies unter anderem deshalb, weil die Gefahr der eugenischen Selektion „lebensunwerten Lebens“ gesehen wird.

Ein oft genanntes Argument für die Zulassung der PID ist, dass auch die Pränataldiagnostik (PND) erlaubt sei, die häufig mit dem Abbruch der Schwangerschaft endet, wenn das Kind behindert ist. Es sei also humaner, der Frau die lange Wartezeit auf einen Befund und in der Folge einen Spätabbruch zu ersparen, indem ihr von vornherein ein gesunder Embryo eingesetzt wird.

Zwischen PID und PND bestehen gravierende Unterschiede. Denn bei der Pränataldiagnostik wird der Konflikt (Kind ja oder nein) nicht absichtlich herbeigeführt. Bei einer PND wird ein bereits gezeugter Embryo oder Fötus untersucht, dessen Leben nicht von vornherein zur Disposition steht.

Bei der PID hingegen besteht noch keine Schwangerschaft, sondern es werden bewusst Embryonen zum Zweck der Selektion gezeugt. Es wird absichtlich eine Konfliktsituation herbeigeführt. Grundlegend für die Durchführung einer PID ist die Absicht, Selektion zu betreiben, um ein Kind nach Maß zu designen.

 

Einsatz bei „Hochrisikopaaren“

Auch wird bei dem oben genannten Pro-Argument stets verschwiegen, dass bei einem via PID ausgewählten Kind immer auch Pränataldiagnostik durchgeführt wird und es in der Folge zu Spätabbrüchen kommt. Mit der PID erspart sich keine Frau eine Pränataldiagnostik. Ein weiteres Anwendungsgebiet der PID ist der Einsatz bei sogenannten „Hochrisikopaaren“.

Die Embryonen dieser schwer zu definierenden Risikogruppe sollen in vitro auf bestimmte, schwerwiegende genetisch vererbte Krankheiten getestet werden. Auch dieses Anwendungsgebiet ist mit einer Vielzahl von Problemen verbunden. Denn es ist schwierig zu definieren, welche Krankheiten schwerwiegend genug sind, um eine PID durchzuführen.

 

Implizite Gefahren

Zudem birgt eine PID, die nach bestimmten genetischen Merkmalen sucht, implizit die Gefahr der Etablierung der eugenischen Selektion, leicht nachvollziehbar z.B. bei einer Trisomie21 bzw. einem Downsyndrom. Wird im Rahmen der Suche nach einer Chromosomenabweichung Trisomie21 entdeckt, so ist kaum davon auszugehen, dass dieser Embryo der Frau eingesetzt wird. Da Kinder mit Downsyndrom aber nicht nur lebensfähig sind, sondern auch ein durchwegs glückliches und integriertes Leben führen können, würde es sich hierbei eindeutig um eugenische Selektion handeln.

Weiters ist zu bedenken, dass durch die Einführung der PID enormer Druck auf genetisch belastete Eltern, die sich keiner PID unterziehen wollen, und auf Menschen mit Behinderung, insbesondere mit genetischen Veranlagungen und keineswegs nur Krankheitsveranlagungen, entstehen würde.

Auch falsche positive Diagnosen können bei einem genetischen Screening am Embryo vorkommen, und ein Embryo kann dabei auch geschädigt werden. Ein Grund dafür ist, dass Embryonen Zellen mit durchaus unterschiedlichem Chromosomengehalt aufweisen können. Dieser kann sich selbst korrigieren, ein genetisch unauffälliger Embryo kann daraus entstehen. Um grundsätzlich zu testen, ob Embryonen sich im Mutterleib weiterentwickeln oder nicht, bedarf es keiner gesetzlichen Änderung.

Dr.Franz-Joseph Huainigg (*16.6. 1966 in Paternion, Kärnten) ist Nationalratsabgeordneter und Behindertensprecher der ÖVP.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.06.2011)

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2 Kommentare

Inkonsequent

Die Vernichtung von Achtzellern mit chromosomalen Defekten wirft für Herrn Huainigg moralische Fragen auf, die sich ihm bei der Vernichtung von viel weiter entwickelten Föten ohne solche Defekte keineswegs aufdrängen - zumindest habe ich von diesem Herrn noch nie eine Wortmeldung vernommen, die die geltende Abtreibungsregelung hinsichtlich ihrer moralischen Implikationen überprüfte. Diese Regelung stellt die Tötung von Föten ohne Angabe von Gründen bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach "Beginn der Schwangerschaft", das ist de facto die 16. Schwangerschaftswoche - straffrei. Hier scheint auch für die ÖVP das Recht, gar das Menschenrecht der Schwangeren auf ihren Bauch, auf ihre Lebensgestaltung, auf ihre persönlichen Entscheidungen Vorrang vor dem Leben ihres Kindes zu haben, beim außerhalb des Körpers in einer Nährlösung befindlichen Achtzeller (!) soll dieses Recht auf einmal nicht gelten, sondern Eltern, die schon schwer behinderte oder todgeweihte Kinder haben, sollen eben auf die Fortpflanzung verzichten oder mit großer Wahrscheinlichkeit ein weiteres todkrankes Kind zeugen müssen. Das ist grausam. Bei allem Respekt, eine solche Grausamkeit gesetzlich verhängen zu wollen, erweist der Gesellschaft keinen Dienst. Ein Verbot der PID mag einigen wenigen zu ihrer Satisfaktion verhelfen, als Motiv für den Gesetzgeber sollte diese aber nicht in Betracht kommen.

Antworten Arethas
21.06.2011 17:42
0 0

Re: Inkonsequent

Wieviel der Kommentator von der Materie versteht, zeigt ja schon die Wendung: "... insbesondere mit genetischen Veranlagungen...";
als ob es eine andere Veranlagung gäbe..., oder die Aussage: "Auch falsche positive Diagnosen können bei einem genetischen Screening am Embryo vorkommen" - dann dürfte kein Arzt mehr irgendetwas behandeln, denn, Halbgott in Weiß oder nicht, Fehldiagnosen können in jedem Teilgebiet der Medizin vorkommen.

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