25.05.2012 18:41 | Meine Presse Merkliste 0

Abtreibungen dürfen nicht kriminalisiert werden

EVA SURMA (Die Presse)

Eine Diskussion, die längst keine mehr sein dürfte, ist wieder aktuell. Mehr Frauenberatungsstellen sind auf jeden Fall nötig.

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Gesundheitsminister Alois Stöger tritt dafür ein, dass geltendes Recht nicht nur eingehalten wird, sondern dass allen Frauen in Österreich dieselbe Qualität medizinischer Versorgung zukommt.

Damit löst er eine Diskussion aus, die längst keine Diskussion mehr sein dürfte, denn das Recht, über den eigenen Körper zu bestimmen, ist hart erkämpftes Frauenrecht. Uns Frauen wurden das Recht auf Bildung, das Wahlrecht, das Recht, als Ehefrau berufstätig zu sein, jahrzehntelang vorenthalten, immer unter dem Vorwand, es wäre nur zu unserem Besten, zum Besten der Gesellschaft, nicht gleichberechtigt zu sein, denn nur wenn wir „wahre Frauen“ wären, auf Reproduktion und Familienarbeit beschränkt, kämen wir unserer göttlichen und sozialen Bestimmung nach.

 

Erschreckende Töne

Dass diese Töne auch noch im 21. Jahrhundert den öffentlichen Diskurs beleben, ist erschreckend.

Deutlich erkennt man jetzt dreierlei:

1. Feminismus ist heute genauso notwendig wie in den vergangenen Jahrhunderten.

2. Bei der Durchsetzung von Frauenrechten, selbst bei gesetztem Recht, braucht es Engagement und Mut, denn Frauen sind in Österreich immer noch Menschen zweiter Klasse.

3. Für Lobbying in Frauensachen fühlt sich niemand wirklich zuständig. Nichts bewegt sich. Frauenquoten in Parlamenten und Aufsichtsräten stagnieren oder sind gar rückläufig.

Tatsache ist: Ungewollte Schwangerschaften passieren. Dafür gibt es vielerlei Gründe. Eine solche Schwangerschaft abzubrechen ist nicht eine Form der Verhütung, sondern ein existenzielles Grundrecht einer Frau, die ihr gesamtes weiteres Leben vor sich hat. Sich für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden ist ein schwerwiegender Entschluss, ein Risiko, dem sich die Frau in dem Wissen aussetzt, das einzig Richtige zu tun, um ihr Leben auch weiterhin meistern zu können, um selbst in Menschenwürde zu überleben.

 

Schönes Zubrot

Dass der Eingriff in einem öffentlichen Spital vorgenommen werden kann, stellt sicher, dass die Frau medizinisch und psychologisch bestversorgt ist – vor, während und nach der Abtreibung. Eine Reihe von Gynäkologen verdient sich ein schönes Zubrot, mit der einen oder anderen Abtreibung in ihrer Praxis hier und da. Sie legen ihre Preise dafür beliebig fest und verursachen durch mangelnde Routine oft unsägliches Leid.

Viele Frauen schämen sich, wenn sie um eine Abtreibung nicht herumkommen. Sie haben in ihrer belasteten Situation selten Zeit, Nerven und Courage, Preise und Serviceangebote zu vergleichen. So verzweifelt und abenteuerlich wie Frauen in den Siebzigern des vergangenen Jahrhunderts nach Holland aufgebrochen sind, um Abtreibungen machen zu lassen, begeben sich Frauen heute noch in irgendwelche Ordinationen, lassen an sich geschehen, worüber sie oft nur sehr mangelhaft aufgeklärt wurden, zahlen und fahren wieder nach Hause, in der Hoffnung, bald alles zu vergessen.

So wie man das Recht auf eine glückliche Ehe nicht durch ein Verbot der Scheidung durchsetzen kann, wird man Frauen nicht dadurch zu glücklichen Müttern machen, indem man Abtreibung verbietet oder kriminalisiert. Damit es zu möglichst wenigen Schwangerschaftsabbrüchen kommt, muss in Mädchen- und Frauenberatungsstellen österreichweit investiert werden. Chancengleichheit muss für alle Mädchen und Frauen im gesamten Bundesgebiet herrschen. Frauengesundheit ist ein Bereich, in dem nicht gespart werden darf.

Die Autorin ist Geschäftsführerin der Frauenberatungsstelle Leibnitz verein-freiraum.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.08.2011)

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7 Kommentare
Gast: Bernhard
10.08.2011 10:42
0 0

Menschenrecht auf Leben

Liebe Frau Surma!

Entgegen ihrer Stellungnahme (Die Presse vom 9.8.) halte ich eine Debatte über die Abtreibung für höchst aktuell.
Endlich muss der Standardsatz aus den 60ern und 70ern "Frauen haben das Recht über den eigenen Körper zu bestimmen"
als Scheinargument für Abtreibung entlarvt werden.
Definitiv handelt es sich beim ungeborenen Kind im Mutterleib um Leben.
Hat das Kind im Mutterleib kein Recht auf seinen eigenen Körper?
Hat die kleine Tochter im Bauch keinen Anspruch auf Frauenrechte?
Ja die Rechte der Frau sind zu respektieren. Die Frau ist genauso wie der Mann zu achten und
zu schätzen. Es ist schlimm was Frauen angetan wurde und wird, wenn sie in ihren Rechten auf Selbstbestimmung
beschnitten wurden und werden.
Die Grenzen der eigenen Freiheit sind aber auch enden wollend, wenn wir uns auf dieser Welt ein
friedliches Zusammenleben wünschen. Deshalb kann die Tötung des Kindes im Mutterleib niemals ein Grundrecht sein.
Es würde das Menschenrecht auf Leben, das tatsächlich eines ist, pervertieren.

Fritz
09.08.2011 20:11
0 0

Die Dame irrt gewaltig!

In Österreich ist Schwangerschaftsabbruch nach wie vor grundsätzlich VERBOTEN !!!

Der § 96 Abs 1 des Strafgesetzbuches sagt eindeutig:

"Wer mit Einwilligung der Schwangeren deren Schwangerschaft abbricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, begeht er die Tat gewerbsmäßig, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen."

Allerdings ist der grundsätzlich verbotene Tatbestand unter bestimmten Voraussetzungen STRAFFREI!

Der § 97, Absatz 1, Ziffer 1 des Strafgesetzbuches sagt:

"Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird;

Nur weil etwas "straffrei" ist, gibt es kein "Recht" darauf!

Steuerdelikte sind bei Selbstanzeige auch straffrei, deshalb gibt es aber noch kein Recht auf Steuerhinterziehung!

Gast: Luzifer
09.08.2011 18:41
0 0

Laßt sie nur weiter so daherschwadronieren ...

Nach den neuesten Statistiken hat Mitteleuropa mit seiner sehr großzügigen Fristenlösung, die auch noch nach den berüchtigten 12 Wochen noch den "Todesstich" ins Herz des Embryos kennt, ohnehin eine Länderzone mit der mit Abstand niedrigsten Geburtenrate. Lediglich 16 % der Bevölkerung sind unter 18 Jahre, die Tendenz weiter fallend. Ein Volk gibt sich selbst auf und versucht trotz seines Wohlstandes nicht, eine werdende Mutter vielleicht doch noch zum Austragen eines Kindes zu überreden ...
Na klar, wenn man im Sex-Rausch mit einer Zufallsbekanntschafft gerade keine Pille genommen hat und die "Herumwurstelei" mit Kondomen ablehnt, setzt sexuelle "Freiheit" die Möglichkeit des Abtreibens vorauis! Und überhaupt: wie kommt man denn dazu, wegen des bißchen Vergnügen auch noch finanzielle Nachteile und Freizeitverlust in Kauf nahmen zu müssen! Da stecken wir als Individualisten lieber den Kopf in den Sand und riskieren, im Alter radebrechenden und unwilligen Zugewanderten gepflegt (oder auch nicht) zu werden!

modestus
09.08.2011 15:44
0 0

manko

diese "dame" hat erhebliche demokratiepolitische schwächen.
was soll die behauptung, dass man dies diskussion im 21 jht. nicht mehr führen dürfte...seit wann darf man nichts mehr hinterfragen?
europa schrumpft..eine folge von abtreibung und pille...daher wird man sehrwohl überlegen müssen ob die fristenlösung in dieser form noch zielführend ist.
ein existentielles recht auf prenatale kindestötung ist oberdrein noch ein juristischer unsinn...die abtreibung wird geduldet..recht auf abtreibung gibt es nicht.

kobold
09.08.2011 10:32
2 0

Nicht in öffentlichen Spitälern

Abtreibungen haben in öffentlichen Spitälern überhaupt nichts verloren. Diese werden als Stätten der Heilung und nicht als Mordacker von der öffentlichen Hand subventioniert. Wer Abtreibungen in die öffentlichen Spitäler verschleppt, riskiert damit, dass das gesamte Gesundheitssystem diskredidiert wird und ein Großteil der Bevölkerung nicht mehr bereit ist, dafür zu zahlen. Surma sollte von der laufenden Diskussion in den USA lernen. Die überzogenen Forderungen seitens der Abtreibungsaktivististinnen können auch in Österreich zu einer breiten Diskussion über die Finanzierung des Gesundheitswesens führen. Sicher nicht zum Vorteil der Frauen.

Arethas
09.08.2011 08:45
1 0

Das hat jeder

"... ein existenzielles Grundrecht einer Frau, die ihr gesamtes weiteres Leben vor sich hat."

Ersteres ist einfach falsch (Abtreibung wird zwar nicht sanktioniert, ist aber kein Recht), und zweiteres hat natürlich jeder Mensch immer und überall.

Auch ein werdendes Kind im Mutterleib.


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Re: Das hat jeder

Die Frage ist halt, ab wann man ein befruchtetes Ei als Kind definiert.

Nach der Geburt?
Seit dem Augenblick der Zeugung?
Ab eine gewissen Zeitpunkt in der Schwangerschaft?

Leben beginnt im Augenblick der Zeugung. Aber empfindet dieses Leben schon etwas? Fühlt es Schmerz? Hat es ein Bewusstsein?

Es ist sicher keine leichte Entscheidung für eine Frau, wenn sie abtreiben lässt.

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